Category Archives: Vereinfachtes Verfahren

Grunabfallvergarung in einer Trockenfermentationsanlage

Bei der Landschaftspflege fallt stapelbare Grunmasse an, die aus okologischen Grunden nicht auf der Anbauflache verbleiben sollte. Dieses Material kann in Tro — ckenfermentationsanlagen vergoren werden. Dazu wird die angelieferte Grunmasse — eine Aussortierung von Storstoffen oder eine Vorbehandlung des Substrates ist meist nicht erforderlich — zunachst mit bereits vergorenem Material beispielsweise im Verhaltnis 70 % Frisch — und 30 % Altmaterial vermischt und dadurch angeimpft. Das nach wie vor stapelbare Material wird nun mit einem Radlader in die Fermenter eingefahren und das Tor des Boxenfermenters gasdicht verschlossen.

Nach abgeschlossener Befullung wird der Fermenter in der Regel ein bis zwei Tage mit Umgebungsluft beluftet, damit aerobe Prozesse ablaufen konnen und dadurch die erforderliche Prozesstemperatur erreicht wird; eine weitergehende Erwarmung des Substrats erfolgt in diesem Beispiel nicht. Um die Warmeverluste moglichst zu minimieren, ist der Boxenfermenter gut isoliert. Im Anschluss daran wird die Luftzufuhr eingestellt und das Garsubstrat mit Perkolationsflussigkeit uber an der Decke installierte Dusen berieselt. Diese Flussigkeit, die fur eine gleich — mafiige Feuchteverteilung im zu vergarenden Material sorgen soll und aufierdem zum Animpfen dient, wird als Sickersaft an Boden des Fermenters wieder entnommen und in einen Sammelbehalter gefuhrt. Aus diesem kann es dann erneut in den Fermenter gegeben werden.

Das uberschussige Perkolat wird i. Allg. — ahnlich wie Gulle — auf landwirt — schaftlichen Flachen ausgebracht. Alternativ dazu kann es auch einem Nass — fermenter zugefuhrt und dort anaerob vergoren werden. Dieser Nassfermenter dient dann gleichzeitig als Sickerwasserbehalter sowie ggf. als Biogasspeicher. Aufierdem wird das Perkolat hier beheizt und das aufgeheizte Perkolat wird wieder als Perkolat in den Boxenfermenter ruckgefuhrt; damit ist ein begrenzter Warmeeintrag auch wahrend des anaeroben Abbauprozesses moglich.

Eine derartige Trockenfermentationsanlage, die nach diesem Boxenverfahren arbeitet, besteht aus mehreren gasdichten Fermentern (in der Regel aus zwei bis vier Boxen), die uber einen Zeitraum von zwei bis sechs Wochen diskontinuierlich betrieben werden. Der Betrieb mehrerer Garraume, in denen die Fermentation zeit — versetzt gestartet wird, ermoglicht trotz diskontinuierlicher Fahrweise eine gleich — mafiige Gasproduktion.

Das entstandene Gas wird im oberen Teil des Fermenters abgezogen und gerei — nigt (d. h. Trocknung und Entschwefelung). Sinnvollerweise wird — da eine Gas — speicherung in den Boxenfermentern kaum moglich ist — noch ein Foliengasspeicher in den Gasweg integriert, um einen begrenzten Ausgleich zwischen Gasangebot und — nachfrage sicherstellen zu konnen. Anschliefiend wird es in einem Gasmotor bzw. einem BHKW verstromt und die elektrische Energie nach EEG ins Netz einge — speist. Die anfallende Warme kann hier nicht genutzt werden und wird an die Umgebung abgegeben; ist demgegenuber eine Warmesenke am Anlagenstandort

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Abb. 4.15 Beispiel fur eine Biogasanlage zur Vergarung von Gulle

oder in unmittelbarer Nahe vorhanden, ist eine technische Nutzung moglich und aus okologischen Grunden auch sinnvoll.

Ist das Substrat weitgehend ausgegast, wie es beispielsweise bei Grassilage nach etwa drei Wochen der Fall ware, wird der Boxenfermenter nachbeluftet, damit eine gefahrlose Entleerung ermoglicht wird. Dabei mussen die Gargase abgezogen werden, um eine Freisetzung in die Atmosphare zu vermeiden.

Das Altmaterial wird dann mit einem Radlader aus dem Fermenter gefahren. Der Teil, der nicht wieder als Animpfmaterial eingesetzt wird, kann auf landwirt — schaftlichen Flachen als Dunger ausgebracht werden. Das Schema einer Biogas­anlage zur Vergarung von stapelfahigen Substraten ist in Abb. 4.16 dargestellt.

Von Abfallvergarungsanlagen verwendete Aniagentechnik/Marktuberbiick

Die Verfahren fur die Vergarung von Bioabfall und anderen organischen Abfall — und Reststoffen sind vielfaltig (vgl. Abschn. 4.3.2.3). Wahrend fur gewerblichen Bioabfall, wie z. B. Kuchen und Kantinenabfall, eher die Nassfermentation geeignet ist, kommen fur Bioabfall aus der Biotonne oder Grunabfalle meist

Feststofffermentationsverfahren zum Einsatz. Aber auch die Vergarung des Press — saftes von Bio — und Grunabfall in der Nassvergarung ist moglich. In Deutschland werden die Feststofffermentationsverfahren Garagen — oder Boxenfermenter sowie Pfropfenstromfermenter zu etwa gleichen Anteilen genutzt (Kern und Raussen 2011). Entscheidend fur die Verfahrenswahl sind oftmals der Wassergehalt und die Struktur des Materials. Fur die Vergarung von Restabfall bzw. der separierten Organik ist ebenfalls eine breite Palette von Verfahren nutzbar.

Ein sehr breites Spektrum an Technologien und Anbietern hat sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt. In Tab. 4.16 sind die 2008 weltweit genutzten Vergarungs — verfahren fur die Behandlung fester organischer Siedlungsabfalle inklusive der getrennt gesammelten Bioabfalle aufgefuhrt.

Sie enthalt in Betrieb befindliche oder geplante Anlagen, die folgende Substrate behandeln: Restabfall, Kuchenabfall, Nahrungsmittelabfall, Garten- oder Grun­abfall, auch bei Co-Fermentation von anderen biogenen Abfallen oder Klarschlamm ohne Umrechnung von metrischen Tonnen.

Eine Vielzahl von Unternehmen bietet Verfahren fur die Abfallvergarung an, zu nennen sind z. B.:

BEKON Energy Technology (1-stufig, mesophil), BIOFerm GmbH/Viessmann (1-stufig mesophil), Archea (1-stufig, thermophil), BIOLEACHATE° Process (vor allem verbreitet in Entwicklungslandern), Envirotec-Verfahren (1-stufig, mesophil), EnviTec (1-stufig, mesophil), KOMPOFERM®Verfahren und KOMPOFERM® plus (1-stufig, mesophil), GICON Bioenergie GmbH (2-stufig, mesophil), ISKA — Verfahren (nicht mehr am Markt), Loock TNS® (1-stufig, mesophil), BIOPAQ® Biogas (mit Vergarung nicht mehr am Markt), Schmack, SCHUBIO®-Verfahren (1-stufig, thermophil), Schwarting Biosystem GmbH (2-stufig, mesophil), WABIO heute SCHUBIO, Umwelttechnik Bojahr (Nelles und Morscheck 2011). Da der Biogasmarkt sehr dynamisch ist, ist diese Auflistung der am Markt befindlicher Anbieter sicherlich schon wieder veraltet. Die Vielzahl an kleineren Anlagenbauern, die eigene Entwicklungen anbieten, ist nahezu unuberschaubar.

Entwicklung einer geeigneten Finanzierungsstruktur

Investoren und Kreditgeber haben das gleichgerichtete Interesse, ein Projekt so wirtschaftlich wie moglich zu gestalten. Ein hoher Cashflow-Uberschluss bedeutet einerseits, dass die Fremdkapitalgeber mit grofierer Sicherheit ihre festen und erfolgsunabhangigen Ruckzahlungsanspruche erfullt sehen, aber auch, dass die Sponsoren mehr bzw. fruhzeitigere Ausschuttungen realisieren konnen. Wahrend beide Gruppen ein gleichgerichtetes Interesse haben, den Projektwert zu steigern, besteht ein Wettbewerb um die Verwendung der Cashflows. Wie bereits oben ange — sprochen, haben die Sponsoren tendenziell ein Interesse daran, moglichst viel Cashflow fruhzeitig auszuschutten, wahrend die Fremdkapitalgeber moglichst schnell getilgt werden wollen. Die Erarbeitung einer Finanzierungsstruktur beinhaltet damit immer auch einen Verhandlungsprozess zwischen den beiden Kapitalgebergruppen. Die folgenden Beispiele sollen verdeutlichen, wie ein Prozess zur Entwicklung einer Finanzierungsstruktur aussehen kann und welche Moglich — keiten bestehen, ein Projekt aus Sicht beider Kapitalgebergruppen zu verbessern.

Zu diesem Zweck werden wir jeweils einzelne Parameter unseres obigen Bei — spiels verandern (s. Tab. 5.1), uns die hieraus resultierenden Auswirkungen auf die jeweiligen Beurteilungskennziffern der Kapitalgeber ansehen und im Anschluss eine Finanzierungsstruktur entwickeln, die die verschiedenen Gestaltungsparameter in einem unterschiedlichen Mafie aufgreift. In einem ersten Schritt sehen wir uns an, welche Auswirkungen sich auf eine Finanzierungsstruktur ergeben, wenn wir die Laufzeit verandern.

Verpflichtung zur Erweiterung der Netzkapazitat

Netzbetreiber sind auf Verlangen des Einspeisewilligen verpflichtet, unverzuglich die Kapazitat ihrer Netze entsprechend dem Stand der Technik zu erweitern (§ 9 Abs. 1 EEG). Mit Inkrafttreten des EEG 2012[39] erstrecken sich diese Anspruche auch uber die Anschlussnetzebene hinaus auf vorgelagerte Netze mit einer Spannung bis einschliefilich 110 kV, wenn dies erforderlich ist, um die Abnahme, Ubertragung und Verteilung des Stroms sicherzustellen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 EEG).

Begriff der Kapazitatserweiterung

Neue Transportkapazitaten sind zunachst durch die Optimierung und die Ver — starkung des bestehenden Netzes, d. h. durch den Austausch, die Anpassung und die Erweiterung von Komponenten sicherzustellen und erst wenn dies nicht mehr ausreicht, durch den Ausbau des Netzes (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EEG).

Zwischen den einzelnen Elementen einer Kapazitatserweiterung besteht ein Stufenverhaltnis. Netzoptimierung und Verstarkung stellen ein Minus gegenuber dem Netzausbau dar. Die Netzoptimierung gilt als „mildestes Mittel“ der Kapazitats­erweiterung. Erfasst sind solche Mafinahmen, die ohne physischen Eingriff in bestehende Netzanlagen realisiert werden konnen und eine bessere Auslastung des Netzes ermoglichen (z. B. Temperaturleiter-Monitoring). Mafinahmen der Netzver — starkung gehen daruber hinaus und umfassen solche Mafinahmen, die vorhandene Anlagen oder Leitungen durch leistungsfahigere Einheiten ersetzen und damit zu einer Erhohung nutzbarer Netzkapazitat (und zur Beseitigung des Engpasses) fuhren (z. B. Austausch regularer Kabel durch Hochtemperatur-Leiterseile, die auf die physikalisch bedingte Erwarmung von Stromleitern bei hohem Stromfluss nur mit einer geringen Langenausdehnung reagieren und damit insbesondere im Sommer eine hohere nutzbare Kapazitat aufweisen).

Unter den Begriff des Netzausbaus lassen sich schliefilich alle Mafinahmen fassen, die uber eine Optimierung oder Netzverstarkung hinausgehen, insbesondere der Zubau von Netzkapazitaten.

Das EEG regelt allerdings nur das „ob“ und nicht das „wie“ des Netzausbaus. Gleichwohl stellt der Gesetzgeber auf anderem Wege Mittel zur Verfugung, die einen zugigen Netzausbau sichern sollen. Hier sind insbesondere das Infrastruktur — planungsbeschleunigungsgesetz und das Energieleitungsausbaugesetz zu nennen, die Planungsverfahren fur Stromleitungen vereinfachen und zeitlich erheblich ver — kurzen sollen.

Vergutung fur Strom aus Biomassevergarungsanlagen (§ 27a EEG)

Alternativ zur Vergutung nach § 27 EEG konnen Anlagen, die pro Kalenderjahr mindestens 90 Masseprozent Bioabfalle vergaren und das hieraus erzeugte Biogas zur Verstromung einsetzen, nach § 27a EEG einen eigenstandigen Vergutungs — anspruch geltend machen. Die besonderen Kostenstrukturen fur diese Einsatzstoffe rechtfertigen nach Ansicht des Gesetzgebers eine eigenstandige Vorgabe von Ver — gutungsatzen.[71]

Erfasst sind allerdings nur spezielle, getrennt erfasste Bioabfalle im Sinne der Bioabfallverordnung mit den Schlusselnummern

• 20 02 01 (Garten — und Parkabfalle, Landschaftspflegeabfalle, Geholzrodungs — ruckstande sowie pflanzliche Bestandteile des Treibsels),

• 20 03 01 (im Hausmull getrennt in Biotonnen erfasste Bioabfalle) und

• 20 03 02 (Marktabfalle).

Die Erfullung dieser stofflichen Anforderungen ist gemafi § 27a Abs. 5 Nr. 1 EEG in entsprechender Anwendung von § 27 Abs. 5 EEG uber das Einsatzstoff — Tagebuch nachzuweisen.

Bislang werden diese Abfalle uberwiegend sofort kompostiert und sollen nun — soweit dafur geeignet — vorab in einer Vergarung als Vorstufe der Kompostierung auch einer energetischen Nutzung zugefuhrt werden. Der Anwendungsbereich ist deshalb eng gefasst worden, um unerwunschte Umlenkungen von energiereichen Reststoffen zu verhindern, die schon bislang vergoren wurden.[72]

Die Vergutung betragt fur Anlagen bis zu einer Bemessungsleistung von

• 500 kW: 16,0 Cent/kWh und

• 20 MW: 14,0 Cent/kWh.

Allerdings ist eine Vergutung fur Strom aus Anlagen mit einer installierten Leis — tung uber 750 kW, die erst nach dem 31.12.2013 in Betrieb genommen werden, ausgeschlossen (§ 27a Abs. 2 EEG). Grofiere Anlagen sollen den erzeugten Strom dann direkt vermarkten. Wird das Marktpramienmodell gewahlt, bestimmt § 33 h EEG die entsprechende Hohe.

Voraussetzung ist schliefilich, dass die Biogasanlage mit einer Einrichtung zur Nachrotte der festen Garruckstande verbunden ist und die nachgerotteten Garruck — stande stofflich verwertet werden (§ 27a Abs. 3 EEG). Diese Vorgabe ist nicht neu, sondern entstammt dem nicht in das neue EEG ubernommenen Technologie — Bonus fur Bioabfallvergarung nach der bisherigen Nummer II.1.i der Anlage 1 zum EEG 2009.

Eine Kombination der Vergutung nach § 27a EEG mit einer Vergutung nach § 27 EEG ist nicht moglich. § 27 Abs. 4 EEG schliefit dies ausdrucklich aus. Moglich ist hingegen eine Kombination mit dem Gasaufbereitungs-Bonus nach § 27c Abs. 2 EEG. Dieser erfasst auch die Aufbereitung von Gas aus der Bioabfallvergarung. Auf den Betrieb von Bioabfall-Vergarungsanlagen finden schliefilich bestimmte Regelungen des § 27 EEG entsprechende Anwendung (§ 27a Abs. 5 EEG). Es handelt sich um:

• die Regelungen zur Warmenutzung bei Biomethan-Anlagen nach § 27 Abs. 5 Nr. 2 EEG und zum Einsatz flussiger Biomasse zur Anfahr-, Zund — und Stutzfeuerung nach § 27 Abs. 5 Nr. 3 EEG sowie die diesbezuglichen Nachweis — regelungen in § 27 Abs. 6 Nr. 4 und 5 EEG,

• bezuglich der Rechtsfolgen einer nicht nachgewiesenen Einhaltung der Ver — gutungsvoraussetzungen die Regelungen des § 27 Abs. 7 Satz 1 EEG,

• die Pflicht zur Fuhrung eines Einsatzstoff-Tagebuchs einschliefilich der daten — schutzenden Regelung des § 27 Abs. 8 EEG.

Realisierung von Biogas-Projekten aus Sicht des Legal Advisers — Fallstricke und Losungsmoglichkeiten

Dr. Thorsten Gottwald, Dr. Sophie Oldenburg

Zur Einfuhrung mochten wir ein fiktives Beispiel aus unserer Praxis als Rechts- berater[174] skizzieren: Ein Projektentwickler bittet uns um die juristische Begleitung seines nachsten Biogasprojektes. Er hat schon erste vielversprechende Gesprache mit einem Landwirt gefuhrt, der eine Schweinemast betreibt. Nun will der Pro­jektentwickler so schnell wie moglich einen Pachtvertrag mit dem Grundstucks — eigentumer in unmittelbarer Nahe des Schweinemastbetriebes vereinbaren und mit der Genehmigungsbehorde Kontakt aufnehmen. Dem Projektentwickler kommt es auf einen reibungslosen Projektablauf an, denn er mochte das Projekt als Referenz fur zukunftige Vorhaben aufbauen und das Projekt spater an Investoren veraufiern.

In einem solchen Fall ergibt unsere Prufung etwa, dass der Landwirt seine Schweinemast in einem nicht genehmigten Umfang betreibt. Um jedes Risiko aus — zuschliefien, raten wir von einem Antrag des Projektentwicklers auf Genehmigung der geplanten Biogasanlage als Aufienbereichsvorhaben ab. Als Voraussetzung fur eine Genehmigung der Biogasanlage als Vorhaben im baurechtlichen Aufien — bereich musste die Biogasanlage einem legal errichteten und betriebenen land — wirtschaftlichen Betrieb im Aufienbereich dienen. Es ist fur den Fortbestand des Schweinemastbetriebes des Landwirts und auch fur den Anlagenbetreiber rechtlich sicherer, das Vorhaben innerhalb eines aufzustellenden Bebauungsplanes umzu — setzen. Wir begleiten dann das Bebauungsplanverfahren mit der Gemeinde. Auf eine enge Bindung an den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb kommt es nicht an, wenn das Vorhaben nicht im unbeplanten Aufienbereich, sondern in einem Bebauungsplangebiet errichtet wird. In unserem Fall kame im Rahmen des Ver — fahrens zum vorzeitigen Baubeginn fur die Biogasanlage die planungsrechtliche Zulassigkeit der Schweinemast also nicht zur Sprache. Bei den Verhandlungen des stadtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde uber den vorhabenbezogenen Bebau — ungsplan stellt sich heraus, dass die Gemeinde auch ein Interesse an der Sub — stratlieferung aus kommunalen Eigenbetrieben hat.

Im Pachtvertrag vereinbaren der Projektentwickler und der Grundstucks — eigentumer, dass die Biogasanlage nicht durch Verbindung mit dem Grundstuck in das Eigentum des Grundstuckseigentumers fallen kann und eine vorzeitige ordentliche Kundigung des Pachtvertrages durch den Grundstuckseigentumer aus — geschlossen ist. Ein Interessent beteiligte sich noch vor Fertigstellung der Anlage an dem Projekt.

Wie das fiktive Beispiel zeigt, sind die Risiken bei einer Investition in Biogas — projekte beherrschbar. Oft lassen sich Fehler nachtraglich beheben. Die typischen Fallstricke sollten die Projektbeteiligten aber schon bei der Umsetzung von Biogas — Projekten vermeiden.

Landschaftsasthetik

Anbaukonzepte bestehend aus den verschiedensten Kulturarten sind mit unterschiedlicher Wahrnehmung in der Landschaft verbunden: Sie konnen bunt und

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Подпись: Akzeptanzwanrgenommener Geruch

W»hrgenommen«r Tranjportlarm

Wahrgenommener Betr*b*Urm

Подпись: Soziale Kriterien Подпись: Partizipation Подпись: Plan„ng

Inform erthc t

Подпись: Unabhang.gkei! von EVU
Подпись: Psychologische Auswirkungen
Подпись: Unabh*ng.gkeit von endlichen RoMtoffen

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Wir-Gefuhl

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Stolz. SpaR. Smnaritben

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Positive! Image des Ortes

Abb. 3.3 Hierarchie der sozialen Kriterien zum Vergleich von Biogas-Vorhaben in Deutschland ansprechend sein, wenn beispielsweise Wildkrauter toleriert werden, oder wenn der Anbau von Sonnenblumen sich mit dem von Triticale abwechselt. Sie konnen auf der anderen Seite aber auch eintonig wirken und die Menschen storen. So werden etwa Maismonokulturen eventuell negativ bewertet, da neben dem monotonen Landschaftsbild eine mogliche Auszehrung des Bodens oder Wildschweinplagen befurchtet werden. Aus diesen Grunden haben sich bereits zahlreiche Burger — initiativen gegen Biogasanlagen gebildet (vgl. Fachverband Biogas e. V. 2010). Wichtig ist, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Anbauformen von den Menschen visuell wahrgenommen werden und Auswirkungen auf die Akzeptanz der gesamten Biomassenutzungskette haben konnen. Eine Moglichkeit, damit umzugehen, ist die transparente Kommunikation dieser Aspekte. Broggi (2002) stellte bei der Beant — wortung der Frage „Welche Landschaft wollen wir?“ fest, dass fehlende oder schlechte Kommunikation der Naturschutzer mit der Bevolkerung oder Laien zu fehlender Akzeptanz von Naturschutz fuhrt. Dies lasst sich leicht auf die Bioenergie ubertragen. Denn faktisch betrug beispielsweise die gesamte Anbauflache fur Mais im Nahrungsmittel-, Futtermittel und Energiebereich im Jahr 2010 2,3 Mio. ha. Dies entspricht 19,4 % der gesamten Ackerflache. Fur die Produktion von Energiemais wurden hiervon 0,5 Mio. ha (deutschlandweit im Durchschnitt 4 % der gesamten Ackerflache; regional kann dies jedoch variieren) benotigt (Fachverband Biogas e. V. 2010). Eine Mafinahme gegen diese Erscheinungen ist beispielsweise der vom

Fachverband Biogas ausgeschriebene Wettbewerb „Farbe ins Feld“. Hiermit wird an die Biogasanlagenbetreiber appelliert, die Sorgen der Bevolkerung ernst zu nehmen und zur Aussaat 2011 und den Folgejahren viele Bluhstreifen am Rande von Ener- giepflanzenfeldern anzulegen. Von den Wettbewerbsausschreibern wird betont, dass dies neben okologischen Vorteilen auch „die Akzeptanz der Offentlichkeit fur die Energieerzeugung aus Biomasse“ fordere, indem die Bluhstreifen auch das Land — schaftsbild und den Erholungswert der Landschaft sowie die Lebensqualitat der Menschen beeinflussen. Mit der positiven Wahrnehmung der Bluhstreifen gehe ein „Imagegewinn fur die gesamte Landwirtschaft“ einher, der dabei helfe, die „ange — schlagene Akzeptanz fur Biogas wieder zu verbessern“ (Fachverband Biogas e. V. 2010).

Im Forschungsvorhaben „Biomasse im Spannungsfeld“ wird die Akzeptanz des Landschaftsbildes fur die verschiedenen Biomassealternativen uber einen Fragebogen erhoben und uber eine 5-Punkte-Skala operationalisiert. Je hoher die Akzeptanz — die sich durch eine hohere Punktezahl ausdruckt -, desto besser.

Garrest-Management

Bei dem Betrieb einer BGA fallen erhebliche Mengen Garrest konstant uber das Jahr an. Uberschlagig ist bei einer BGA auf z. B. Rohstoffbasis Mais mit ca. 80 % der Menge, die als Frischmasse eingebracht wird, als Garrest zu rechnen. Bei

10.0 t FM sind also der Verbleib und Transport fur ca. 8.000 t Garrest zu regeln.

Idealer Weise ist bereits in den Liefervertragen geregelt, dass der Sub — stratlieferant entsprechende Mengen Garrest zurucknehmen und auf den eigenen Flachen wieder ausbringen muss. Ohne weitere Behandlung des Garrestes geht das aber nur bei Gulle — und NawaRo-Anlagen. Anlagen, die auch Schlachtabfalle o. A. verarbeiten, mussen den Garrest gemafi der Bioabfallverordnung (BioAbfV) und der EG-Hygieneverordnung als Biomull behandeln und entsprechende abfallrecht — liche Vorschriften erfullen (Thuringer Landesanstalt fur Landwirtschaft 2010).

Sofern moglich, sollte auch vereinbart werden, wann der Garrest zuruck genommen werden muss und wer die Transport — und Ausbringungskosten tragt usw. Daneben wird der BGA-Betreiber in der Zeit, in der das Ausbringen von Garrest auf Freiflachen verboten ist, fur entsprechende Lagerkapazitaten sorgen mussen. Diese oft als „Endlager“ bezeichneten Behalter sind demnach eher „Zwischenlager“. Sie sind deshalb ausreichend grofi zu dimensionieren, da in Deutschland Sperr — fristen bezuglich der Garrestausbringung zu beachten sind. Die Ausbringung von

Garrest auf Ackerland ist vom 1. November bis zum 31. Januar, die Ausbringung auf Grunland vom 15. November bis zum 31. Januar nicht erlaubt. Grundsatzlich gilt zusatzlich, dass der Boden aufnahmefahig sein muss, d. h. nicht tiefgefroren, schneebedeckt oder wassergesattigt. In Schutzgebieten konnen aufierdem weitere einschrankende Vorschriften zu beachten sein. Es kommt durchaus haufiger vor, dass die Ausbringung noch langer als bis zum 31.01. unterbrochen werden muss. Daher ist es empfehlenswert, fur bis zu sechs Monate oder langer Lagerkapazitaten fur den Garrest vorzuhalten.

Zusatzlich ist zu regeln, wer die notwendigen Untersuchungen des Garrestes ver — anlasst und bezahlt (inkl. notwendiger Dokumente nach Dungeverordnung fur die Dungebilanz).

Wichtig ist, dass der Garrest wie auch die Gulle aus der Tierhaltung wertvolle Nahrstoffe enthalt (z. B. Stickstoff), die man durch Ausbringen auf den fur den Sub — stratanbau genutzten Flachen in den Stoffkreislauf zuruckgibt. Die Nahrstoffe, die so wieder auf die Flachen zuruckkommen, mussen nicht teuer uber anderen Dunger zugekauft werden, sofern der Garrest zum richtigen Zeitpunkt (z. B. im Fruhjahr) ausgebracht wird.

Auch die Klimabilanz kann durch den Einsatz von Garrest anstatt von Mineraldunger verbessert werden.

Der Garrest sollte dann mit leistungsfahigen Systemen ausgebracht werden. Fester Garrest wird dabei mit Miststreuern verteilt, flussiger Garrest mit Gullefassern. Die Verwendung von Tellerstreuern ist bei flussigem Garrest nicht ideal, weil durch die Verwirbelung mit der Luft Nahrstoffe verloren gehen und die Geruchsbelastigung steigt. Besser sind Schleppschlauch, Schleppschuh oder sogar Injektoren. Eine wei­tere Moglichkeit ist, den Garrest mit Hilfe der Abwarme der BHKWs (Verstromung vor Ort vorausgesetzt) zu trocknen und dann erst auf den landwirtschaftlichen Flachen auszubringen. Dadurch wird die Transportwurdigkeit erhoht bzw. weiter entfernt gelegene Flachen konnen zur Garrestausbringung noch genutzt werden, bevor die Transportkosten zu hoch werden. Durch die Abwarmenutzung erhoht sich zudem die EEG-Vergutung durch Gewahrung des KWK-Bonus (EEG 2009 und fruher). Mit dem EEG 2012 ist fur neue Anlagen ab dem zweiten Betriebsjahr die Nutzung von mindestens 60 % der Abwarme Pflicht, sofern man nicht erhebliche Einschnitte bei der Grundvergutung hinnehmen will.

Ebenfalls ist die Trocknung und anschliefiende Verwendung des Garrestes als Brennstoff denkbar, wobei aber die enthaltenen Schwefel — und Stickstoffver — bindungen die Kesselanlagen stark belasten und zu hohen Emissionen fuhren (Wetter 2006). Werden sehr wasserarme Substrate wie z. B. Getreide eingesetzt, kann die flussige Phase aus dem Garrest auch separiert und zum Anmaischen des Substrates verwendet werden. Der verbleibende, festere Garrest hat dann ebenfalls eine hohere Transportwurdigkeit.

Abschliefiend ist positiv hervorzuheben, dass, sofern Gulle als Substrat mit ver — wendet wird, die sonst ublichen Methanemissionen bei der Lagerung der Gulle ver — ringert werden. Bei der Ausbringung ist daneben eine gegenuber unbehandelter Gulle deutlich geringere Geruchsemmission zu erwarten, weil im Fermentationsprozess die geruchsbildenden Schwefelverbindungen und die organischen Sauren bis auf den Ammoniak normalerweise stark abgebaut werden.

Klare Kommunikation

Oft kommt es vor, dass manche Dinge einfach nicht umgesetzt werden. Woran liegt das? Hilfreich ist, sich einmal die Stufen der Kommunikation vor Augen zu fuhren: Gesagt ist noch lange nicht gehort Gehort ist noch lange nicht verstanden Verstanden ist noch lange nicht umgesetzt Umgesetzt ist noch lange nicht beibehalten

Was in der Kommunikation zu diesen Informationslucken fuhrt, ist letztendlich unerheblich. Wichtig ist, dass die Kommunikation klar, eindeutig und verstandlich sein muss. Holt man sich von allen Projektbeteiligten eine Ruckmeldung ein, was verstanden wurde, werden Missverstandnisse besser ausgeschlossen. Haufig sind es dabei nur kleine, aber entscheidende Details, die missverstanden oder unbeachtet geblieben sind; die fur den Verlauf aber einen wesentlichen Einfluss hatten.

4.4.7.2 Qualitat festlegen

Fur manche Qualitatsanforderungen gibt es bereits Normen, die den derzeitigen Stand der Technik darstellen. Gerade im Biogasanlagenbau ist aber noch nicht alles genormt, sodass aus anderen Bereichen Normen als Erkenntnisquelle herangezogen werden. Hierzu wieder ein Beispiel zum Gasleitungsbau einer Biogasanlage:

Beispiel

Gasleitungen sind heute in aller Regel oberirdisch aus Edelstahl und unter — irdisch aus PE-Rohr. Dies wird in der TI 4 der landwirtschaftlichen Berufs — genossenschaft so vorgegeben. Welche Qualifikation derjenige haben muss, der Gasleitungen verlegt, ist nur festgelegt, wenn die Gasleitung das Betriebs — gelande verlasst. Dann gelten automatisch die Regeln der DVGW. Die konnen aber als adaquate Basis herangezogen werden, was unter Umstanden aber auch zu Kostensteigerungen fuhren kann.

Qualitat und Werkstoffe sollten, wenn nicht bereits in Regelwerken fixiert, schriftlich festgehalten werden, sofern sich der Vertragspartner uberhaupt darauf einlasst, weil er z. B. das Material oder das entsprechende Zertifikat nicht fuhrt. Entscheidend ist, dass der Bauherr sich aktiv fur eine Qualitat entscheidet. Neben den nachlesbaren Anforderungen, gibt es auch technische Losungen, die kurzlebig oder nachhaltig konzipiert sind. Hier ist der Bauherr gefragt, z. B. eine Garantie fur die Lebensdauer einzufordern, wenn diese nicht festgelegt ist.

Naturlich gibt es einige rechtliche Regelwerke und Normen, die eingehalten werden mussen. Gute Hersteller und Planungsburos werden diese kennen und anwenden. Es ist jedoch ratsam, die „Einhaltung der Rechtsvorschriften und tech — nischen Regelwerke“ im Vertrag schriftlich zu verankern. Weiterhin sollte fixiert werden, dass Technik und Dokumentation der Baugenehmigung entsprechen. Alles andere gilt als unerlaubter Anlagenbetrieb und ist strafbar.

Versicherte Sache

In klassischen Konzepten mit einer Feuerversicherung fur die komplette Anlage und einer Maschinenversicherung fur die maschinelle Einrichtung werden die ver- sicherten Sachen in speziellen Listen versicherter Sachen oder Maschinenverzeich — nissen explizit angefuhrt. Hier ist dringend zu beachten, dass die Aufzahlung voll­standig ist, weil man im Schadenfall nachweisen muss, dass eine versicherte Sache betroffen ist.

Bei Allgefahrenversicherungen ohne Unterscheidung in Feuer — und Maschinen­versicherung und ohne Unterscheidung in Baulichkeiten und maschinelle Tech — nik empfehlen sich pauschale Ansatze. Anstatt expliziter Auffuhrung der Kom — ponenten wird vereinbart, dass alle Sachen versichert sind, die fur den Betrieb und die Betriebserhaltung erforderlich sind. Ausnahmen werden explizit angefuhrt. Hier ist es nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers, wenn bei der Aufzahlung einzelne Komponenten vergessen werden.

Einige Versicherer schliefien in ihren Vertragen Gasspeicherhauben und Zund — strahlmotoren aus, weil sie in der Vergangenheit keine guten Erfahrungen mit diesen Komponenten gemacht haben.

Mitversicherung der Biologie

Leider findet sich nur in wenigen Versicherungsvertragen, dass die Biologie eine versicherte Sache ist. Sie sollte automatisch zur versicherten Sache werden, wenn sie von anderen Sachschaden an der Anlage betroffen ist. Bei grofieren Fermentern treten durch die Entsorgung abgestorbener Biologie und der Neubefullung mit Sub — strat erhebliche Kosten auf, die sonst nicht versichert sind. Und auch die Betriebs — unterbrechungsversicherung zum Schutz vor dem daraus resultierenden Vermogens — schaden ist an den Sachschaden gekoppelt. Der Versicherer bezahlt nur dann den Vermogensschaden durch Umsatzausfalle, wenn eine versicherte Sache beschadigt ist.

Die o. a. Studienarbeit zeigt, dass bei Fermenterschaden der Vermogensschaden in der Regel grofier ist als die eigentlichen Reparaturkosten (s. Abb. 5.4). Das ist nahe liegend, da bei Fermenterschaden oft die Biologie betroffen ist, was dann erhebliche Verzogerungen nach sich zieht.

Abb. 5.4 Aufteilung der Entschadigung bei Fermenterschaden

image144Wird die Biologie nicht mitversichert, bezahlt der Versicherer beispielsweise nach einem Lagerschaden eines Langachs-Ruhrwerkes den Umsatzausfall nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Lager wieder repariert ist. Der erheblich langere Zeitraum fur das Wiederbefullen, Aufheizen etc. bis zur alten Gasproduktion wird vom Versicherer nicht erstattet. Dieser Betrag kann schnell eine sechsstellige Grofie erreichen.

Auch bei einem Schaden am Blockheizkraftwerk und damit Ausfall der War — mezufuhr fur den Fermenter spielt es eine Rolle, ob die Biologie mitversichert ist. Ist dies nicht der Fall, erstattet der Versicherer wahrend der Reparatur nicht die Kosten, die fur die Aufrechterhaltung der Biologie anfallen.