Realisierung von Biogas-Projekten aus Sicht des Legal Advisers — Fallstricke und Losungsmoglichkeiten

Dr. Thorsten Gottwald, Dr. Sophie Oldenburg

Zur Einfuhrung mochten wir ein fiktives Beispiel aus unserer Praxis als Rechts- berater[174] skizzieren: Ein Projektentwickler bittet uns um die juristische Begleitung seines nachsten Biogasprojektes. Er hat schon erste vielversprechende Gesprache mit einem Landwirt gefuhrt, der eine Schweinemast betreibt. Nun will der Pro­jektentwickler so schnell wie moglich einen Pachtvertrag mit dem Grundstucks — eigentumer in unmittelbarer Nahe des Schweinemastbetriebes vereinbaren und mit der Genehmigungsbehorde Kontakt aufnehmen. Dem Projektentwickler kommt es auf einen reibungslosen Projektablauf an, denn er mochte das Projekt als Referenz fur zukunftige Vorhaben aufbauen und das Projekt spater an Investoren veraufiern.

In einem solchen Fall ergibt unsere Prufung etwa, dass der Landwirt seine Schweinemast in einem nicht genehmigten Umfang betreibt. Um jedes Risiko aus — zuschliefien, raten wir von einem Antrag des Projektentwicklers auf Genehmigung der geplanten Biogasanlage als Aufienbereichsvorhaben ab. Als Voraussetzung fur eine Genehmigung der Biogasanlage als Vorhaben im baurechtlichen Aufien — bereich musste die Biogasanlage einem legal errichteten und betriebenen land — wirtschaftlichen Betrieb im Aufienbereich dienen. Es ist fur den Fortbestand des Schweinemastbetriebes des Landwirts und auch fur den Anlagenbetreiber rechtlich sicherer, das Vorhaben innerhalb eines aufzustellenden Bebauungsplanes umzu — setzen. Wir begleiten dann das Bebauungsplanverfahren mit der Gemeinde. Auf eine enge Bindung an den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb kommt es nicht an, wenn das Vorhaben nicht im unbeplanten Aufienbereich, sondern in einem Bebauungsplangebiet errichtet wird. In unserem Fall kame im Rahmen des Ver — fahrens zum vorzeitigen Baubeginn fur die Biogasanlage die planungsrechtliche Zulassigkeit der Schweinemast also nicht zur Sprache. Bei den Verhandlungen des stadtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde uber den vorhabenbezogenen Bebau — ungsplan stellt sich heraus, dass die Gemeinde auch ein Interesse an der Sub — stratlieferung aus kommunalen Eigenbetrieben hat.

Im Pachtvertrag vereinbaren der Projektentwickler und der Grundstucks — eigentumer, dass die Biogasanlage nicht durch Verbindung mit dem Grundstuck in das Eigentum des Grundstuckseigentumers fallen kann und eine vorzeitige ordentliche Kundigung des Pachtvertrages durch den Grundstuckseigentumer aus — geschlossen ist. Ein Interessent beteiligte sich noch vor Fertigstellung der Anlage an dem Projekt.

Wie das fiktive Beispiel zeigt, sind die Risiken bei einer Investition in Biogas — projekte beherrschbar. Oft lassen sich Fehler nachtraglich beheben. Die typischen Fallstricke sollten die Projektbeteiligten aber schon bei der Umsetzung von Biogas — Projekten vermeiden.