Versicherte Sache

In klassischen Konzepten mit einer Feuerversicherung fur die komplette Anlage und einer Maschinenversicherung fur die maschinelle Einrichtung werden die ver- sicherten Sachen in speziellen Listen versicherter Sachen oder Maschinenverzeich — nissen explizit angefuhrt. Hier ist dringend zu beachten, dass die Aufzahlung voll­standig ist, weil man im Schadenfall nachweisen muss, dass eine versicherte Sache betroffen ist.

Bei Allgefahrenversicherungen ohne Unterscheidung in Feuer — und Maschinen­versicherung und ohne Unterscheidung in Baulichkeiten und maschinelle Tech — nik empfehlen sich pauschale Ansatze. Anstatt expliziter Auffuhrung der Kom — ponenten wird vereinbart, dass alle Sachen versichert sind, die fur den Betrieb und die Betriebserhaltung erforderlich sind. Ausnahmen werden explizit angefuhrt. Hier ist es nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers, wenn bei der Aufzahlung einzelne Komponenten vergessen werden.

Einige Versicherer schliefien in ihren Vertragen Gasspeicherhauben und Zund — strahlmotoren aus, weil sie in der Vergangenheit keine guten Erfahrungen mit diesen Komponenten gemacht haben.

Mitversicherung der Biologie

Leider findet sich nur in wenigen Versicherungsvertragen, dass die Biologie eine versicherte Sache ist. Sie sollte automatisch zur versicherten Sache werden, wenn sie von anderen Sachschaden an der Anlage betroffen ist. Bei grofieren Fermentern treten durch die Entsorgung abgestorbener Biologie und der Neubefullung mit Sub — strat erhebliche Kosten auf, die sonst nicht versichert sind. Und auch die Betriebs — unterbrechungsversicherung zum Schutz vor dem daraus resultierenden Vermogens — schaden ist an den Sachschaden gekoppelt. Der Versicherer bezahlt nur dann den Vermogensschaden durch Umsatzausfalle, wenn eine versicherte Sache beschadigt ist.

Die o. a. Studienarbeit zeigt, dass bei Fermenterschaden der Vermogensschaden in der Regel grofier ist als die eigentlichen Reparaturkosten (s. Abb. 5.4). Das ist nahe liegend, da bei Fermenterschaden oft die Biologie betroffen ist, was dann erhebliche Verzogerungen nach sich zieht.

Abb. 5.4 Aufteilung der Entschadigung bei Fermenterschaden

image144Wird die Biologie nicht mitversichert, bezahlt der Versicherer beispielsweise nach einem Lagerschaden eines Langachs-Ruhrwerkes den Umsatzausfall nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Lager wieder repariert ist. Der erheblich langere Zeitraum fur das Wiederbefullen, Aufheizen etc. bis zur alten Gasproduktion wird vom Versicherer nicht erstattet. Dieser Betrag kann schnell eine sechsstellige Grofie erreichen.

Auch bei einem Schaden am Blockheizkraftwerk und damit Ausfall der War — mezufuhr fur den Fermenter spielt es eine Rolle, ob die Biologie mitversichert ist. Ist dies nicht der Fall, erstattet der Versicherer wahrend der Reparatur nicht die Kosten, die fur die Aufrechterhaltung der Biologie anfallen.