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Anbaulogistik

Bei der Planung einer BGA spielen logistische Fragestellungen aufgrund der erheb- lichen Stoffstrome eine grofie Rolle. Neben der Betrachtung der Transportwege gehort auch die sorgfaltige Planung des Substratanbaus dazu.

Um die Substratversorgung einer BGA sicher zu stellen, werden regelmafiig nicht unerhebliche Flachen benotigt. Ob der Betreiber selbst Flachen bewirtschaftet oder Landwirte nur als Lieferanten auftreten: Die Entscheidung, welche Flachen letztlich zum Anbau des Substrates dienen sollen, ist wichtig.

Wie bereits erwahnt, spielt neben der Lange der Transportwege zu und von den Flachen auch die Bodenqualitat eine wichtige Rolle, denn die Ertrage pro ha haben

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Abb. 4.1 Entwicklung des Dieselpreisindex seit 2005

einen grofien Einfluss auf den Substratpreis. Trotz geringer Bodenqualitat ist der Aufwand der Flachenbewirtschaftung nicht geringer als auf besseren Boden. Fur die Gewinnung einer bestimmten Menge Substrat werden bei geringer Bodenqualitat daher mehr Flachen benotigt, die eventuell gepachtet und bearbeitet werden mussen. All das sorgt fur hohere Kosten.

Bei der Flachenplanung ist ebenfalls zu berucksichtigen, dass auf den zunachst ausgewahlten Flachen nicht standig die gleichen Feldfruchte angebaut werden sollten/konnen. Eine vorausschauende Fruchtfolgeplanung ist daher sinnvoll, auch um sicher zu stellen, dass langfristig genug Flachen fur den Substratanbau zur Ver — fugung stehen. Weiterhin ist es sinnvoll, auf den eigenen Flachen und nach eigenem Bedarf abgestimmte Sorten von Substratpflanzen anzubauen. Beim Mais gibt es inzwischen eine Vielzahl von Sorten mit spezifischen Eigenschaften, so dass durch die Einbindung eines Anbauberaters Probleme im Vorwege minimierbar sind. Hier kann man dann mit dessen Hilfe die Sorten wahlen, die den eigenen Anforderungen beim Preis-Leistungs-Verhaltnis gerecht werden. An eine rechtzeitige Bestellung einer ausreichenden Menge des Saatgutes sollte ebenfalls gedacht werden, so banal das klingen mag.

Ebenso gehoren eine Personalplanung und die rechtzeitige Vorbereitung des Maschinenparks zu einem erfolgreichen und moglichst reibungslosen Anbau der Substratpflanzen. Besonders die Wartung der Maschinen rechtzeitig vor Anbau — beginn kann eine entscheidende Komponente sein, da in der Hochsaison oftmals mit Wartezeiten zu rechnen ist, bis entsprechende Mechaniker zur Verfugung stehen.

Organisatorische Voraussetzungen

Man unterscheidet dabei in: interne und externe Organisation.

Bei der internen Koordination sollten folgende Fragen beantworten werden:

• Wer macht was wann?

• Sind alle Aufgaben vergeben?

• Konnen diese kapazitiv und intellektuell bewaltigt werden?

Die reine Beauftragung fuhrt noch lange nicht zur Durchfuhrung. Die meisten Arbeitspunkte mussen regelmafiig auf ihren Abarbeitungsstand hin uberpruft werden. Nicht selten sind die Beauftragten uberfordert.

Wird eine zuverlassige Kapazitatsplanung betrieben? Sind Auslastungen und Terminplanung realistisch? Gibt es Ausfallszenarien? Hier ist es wichtig, dass uber — all, wo Arbeiten nur aufeinander folgen konnen und eine Uberschneidung, also ein paralleles Abarbeiten unmoglich ist, Reserven eingeplant werden, damit sich eine Verschiebung am Anfang nicht sofort auf alles weitere bis zum Ende hin auswirkt.

Wie geht man mit Veranderungen im Projekt und im Unternehmen um? Kein Projekt verlauft wie geplant. Da wird „noch mal eben“ eine zusatzliche Leitung verlegt, ein Baustoff ist nicht lieferbar, ein Mitarbeiter wird krank oder die Bank will eine Rate nicht bereit stellen. Ist organisatorisch die Entscheidungsgewalt zum Umgang mit solchen Einflussen eindeutig und auf kurzem Wege geregelt?

Bei der externen Koordination ist Folgendes zu beachten:

• Wie ist die zuliefernde Firma organisiert?

• Was sind die Starken?

• Wo sollten Sicherheiten eingefordert werden?

Wie ist die zeitliche Abfolge von Tatigkeiten, auf die nicht direkt Einfluss genommen werden kann? Bei grofien Unternehmen sind eigene Qualitatsabtei — lungen etabliert, die sich fast ausschliefilich mit der Transparenz ihrer Ablaufe und Qualitat auseinander setzen. Diese Firmen werden regelmafiig von ihren Kunden „auditiert“. Dabei geht es darum, die Zuverlassigkeit in Punkto Termintreue, Qualitatssicherung und Dokumentierbarkeit unter die Lupe zu nehmen.

Wenn die Summe an Ungereimtheiten jedoch zu grofi ist, wird dies meistens im weiteren Verlauf des Projektes nicht besser. Ist der Angebotsprozess holperig, wird die Umsetzung und Fertigstellung in aller Regel auch schwierig. Es reicht nicht, auf den Namen des Herstellers zu schauen, wichtig ist auch die Frage: Ist diese Firma auch darauf ausgerichtet, meine Aufgabenstellung zu erfullen?

Beispiel

Ein sehr grofier Hersteller von Baugruppen im Bereich Heizungstechnik hat es uber mehrere Wochen nicht geschafft, sein Angebot zu unterbreiten. Im Angebot wurde mehrfach das Lastenheft ignoriert. Die Inhalte mussten mehrfach angepasst werden. Geliefert wurde in Etappen, deutlich nach dem verabredeten Liefertermin, obwohl die Zusagen so verbindlich waren, dass der Hauselektriker zu den versprochenen Terminen vor Ort gewesen ist. Diese Zeit hat der Elek- triker in Rechnung gestellt.

Die weiteren Probleme im vorliegenden Beispiel sind vorprogrammiert: Schwierigkeiten mit der Abrechnung und Schwierigkeiten mit dem Abschluss der Arbeiten. Und oft werden dann die Anwalte eingeschaltet.

Was ist hier falsch gelaufen? Diese Firma ist grofi, renommiert und im hoheren Preissegment angesiedelt. Sie ist auf wenige Komponenten in grofier Stuckzahl aus — gerichtet. Im vorliegenden Beispiel ging es um Baugruppen und Einzelstucke, die von der Linienorganisation abweichen und einzeln abgearbeitet werden mussten. Dieses Umdenken konnte die Firma nicht leisten. Das Unternehmen hat also eine Leistung angeboten, fur die es nicht strukturiert war.

Ein weiteres Beispiel

Eine kleine Firma aus dem Bereich Luftung und Klima sollte verschiedenste Komponenten fur eine Trocknungsanlage liefern. Die Komponenten sind preis — gunstig. Eine Handskizze per Fax und ein Telefonat haben fur ein detailliertes Individualangebot binnen zwei Tagen ausgereicht. Die Komponenten passten sogar bei den Ubergangen zu Fremdteilen, bei denen die Flanschbilder nicht genormt waren. Die Bauteile wurden aufgrund ihrer sperrigen Bauweise direkt zur Baustelle geliefert. Der Lieferant hat eine Spedition beauftragt, bei der der Fahrer selbst Hand mit angelegt hat. Eine Wareneingangskontrolle durch den Planer hat nicht stattgefunden. Dennoch hat vor Ort alles gepasst.

Warum lief dieses Projekt gut? Die Starke dieses Herstellers war es, sich auf die individuellen Bedurfnisse des jeweiligen Projektes und Kunden einstellen zu konnen. Ein Kunde beschreibt am Telefon eine Aufgabenstellung und der Planer hat gelernt, sich in den Kunden hinein zu versetzen. Er war nicht darauf reduziert, alles mit Bestandsbauteilen abzuwickeln. Er hat das Einzelteil fur den Kunden so entworfen, wie er es brauchte.

Beispiel

Und noch ein Beispiel speziell zum Punkt „Zeitliche Abfolge mit Menschen, auf die sie keinen direkten Einfluss haben“:

Ein Kunde will eine Versorgungsleitung uber mehrere fremde Grundstucke legen. Die Eigentumer stimmen mundlich zu. Weil die Zeit drangte, wurden Bau — planung und Vertragsabwicklung parallel voran getrieben. Die Baumafinahme stand bevor und der Vertrag sollte unterzeichnet werden, als ein Eigentumer plotzlich absagte. Infolgedessen wird die Baumafinahme abgebrochen. Erheb — liche Verzogerungen und Mehrkosten gefahrden nun den Erfolg.

Wenn gleichwertige Losungsansatze verfugbar sind, ist ein Umschwenken moglich. Wenn nicht, suchen Sie nicht erst nach Plan B, wenn der Bedarf gegeben ist, sondern stellen Sie im Vorfeld sicher, dass diese einzige Losung auch auf jeden Fall umsetzbar ist. Hilfreich ist dabei ein Projektmanagementplan, der alle Auf — gaben mit zeitlichem Rahmen und Prioritaten in Teilabschnitten festlegt.

Man kann sich eines EDV-Projektplanungsprogrammes bedienen. Das ist gut, muss aber gepflegt werden. Dazu gehort eine gute Ubersicht, sonst verfallt dieser Plan in eine stiefmutterliche Rolle und hilft der Sache nicht mehr. Die Hauptthemen sollten dabei auf zehn beschrankt werden, um den Uberblick nicht zu verlieren. Zum Thema Projektmanagement gibt es viel hilfreiche Literatur, die bereits sehr gut und ubersichtlich darstellt, was wann im Projekt wichtig ist. Im Fall einer Biogas — anlage kann man die einzelnen Bereiche themen — oder ablauforientiert anlegen. Themenorientiert wurde z. B. heifien:

• Futterung

• Fermenter

• Nachgarer

• Endlager

• Fahrsilo

• Fuhrwaage

• BHKW

• etc.

Ablauforientiert konnte z. B. heifien:

• Planungsschritte

• Vertragswesen

• Tiefbau

• Betonbau

• Stahlbau

• Elektrotechnik

• Betriebsffihrung

• etc.

In der Unterhierarchie kann dann in Teilbereiche aufgeteilt werden. Bei themen — orientierter Vorgehensweise, z. B. den Fermenterbau in: Tiefbau, Betonbau, Gas — speicher, Sicherheitstechnik, Elektrotechnik, Ruhrwerke etc. Ablauforientiert wurde man innerhalb des Gewerkes in Bauphasen der Hauptkomponenten unter — teilen, z. B. Elektrotechnik: Futterung, Ruhrwerke, BHKW, Beleuchtung etc. Auf diese Weise lasst sich das Projekt gut strukturieren. Der Projektplan muss regel — mafiig in Frage gestellt und gepflegt werden. Folgende Fragen sollten regelmafiig gestellt werden:

• Lauft alles nach Plan?

• Wenn nein: 1st das schlimm? Hat das inakzeptable Konsequenzen?

• Wie kann die Differenz ausgeglichen werden?

• 1st ein „Plan B“ wirtschaftlich tragbar?

Auch bei guter Planung kann es zu unvorhersehbaren und auBerplanmafiigen Problemen kommen. Es ist nicht leistbar, alle Projektphasen hintereinander zu legen. Es ist immer mit Uberschneidungen zu rechnen, die einem ein Ausweichen erlauben mussen. Bei allem gilt: Durchfuhrung einer Ruckwartsterminierung und Schaffung stiller Reserven. Wichtig ist, dass jede Phase fur sich eine gewisse Puffer — fahigkeit mit bringt. Es muss klar sein, dass verfugbare Ressourcen meist voll aus — geschopft werden. Wenn man fur eine Bauphase eine gewisse Zeit zur Verfugung hat, kann man sicher davon ausgehen, dass diese auch benotigt wird. Hat man eine Woche mehr Zeit, wird auch diese verbraucht, ohne dass sich jemand dabei gelang — weilt hatte oder gar die Qualitat der Ausfuhrung gestiegen ware. Wichtig ist, dass die Reserven wirklich „still“ sind. Andernfalls sind sie im Arbeitsfortschritt als freies Gut verbraucht, bevor sie dazu freigegeben werden. Dazu nimmt man bei- spielsweise nicht den absolut letzten Termin als Zieltermin, sondern einen Termin einige Tage zuvor. Diesen Termin sollte man schlussig begrunden konnen, ohne den zeitlichen Puffer zum tatsachlichen Zieltermin preis zu geben.

Wie versichern?

In welchem Umfang versichert wird, hangt von der Risikophilosophie des Unter- nehmens ab. Sollen nur Grofischaden, die die Existenz der Gesellschaft gefahrden, versichert sein oder benotigt man einen Bilanzschutz, d. h. eine Versicherung der Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf das Geschaftsergebnis und den Gewinn haben?

Der Versicherungsumfang wird auch in vielen Fallen von Dritten, z. B. Kredit­gebern und Auftragnehmern, vorgegeben. Bei Projektfinanzierungen achten die Banken darauf, dass eine Betriebsunterbrechungsversicherung vorliegt, die nach einem Schaden den Kapitaldienst sicherstellt.

Die Pramie in den Sachversicherungen wird wesentlich durch die versicherten Gefahren (Naturgefahren, innerer Betriebsschaden etc.) und den Selbstbehalt bestimmt. Die Schadenerfahrung der letzten Jahre zeigt, dass es fur die Reduzierung der Pramie sinnvoller ist, den Selbstbehalt etwas hoher zu wahlen als auf bestimmte Gefahrengruppen zu verzichten. Den hoheren Selbstbehalt kann man von vor — neherein einplanen und fur den Fall der Falle vorhalten. Wird auf die Versicherung einer bestimmten Gefahr verzichtet (z. B. Sturm), erstattet der Versicherer weder die Reparaturkosten noch den Vermogensschaden durch den Stillstand wahrend der Reparatur.

Die individuelle Situation muss bei der Wahl des Selbstbehaltes beachtet werden. Ein zu kleiner Selbstbehalt bedeutet, dass der Versicherer auch viele Kleinschaden entschadigen muss und dies bei der Pramie entsprechend berucksichtigt. Ein grofier Selbstbehalt kann eher von einem grofien Unternehmen getragen werden, als von einer Gesellschaft, die im Rahmen der Projektfinanzierung speziell fur die Errichtung und den Betrieb der Biogasanlage gegrundet wurde.

Inhalt des Netzanschlussvertrags

Die in § 33 GasNZV geregelte Pflicht zum vorrangigen Anschluss von Auf — bereitungsanlagen ist eine Konkretisierung der Netzanschlusspflicht nach § 17 EnWG. Neben der Kostenregelung und der Planung des Netzanschlusspunktes regelt § 33 Abs. 6 GasNZV dabei auch Einzelheiten zum Abschluss eines Netzanschluss — vertrages. Dieser ist zwingend Voraussetzung fur einen Netzanschluss. Insofern konkretisiert § 33 GasNZV sowohl die gesetzlich formulierten Voraussetzungen, nach denen Netzbetreiber Erzeugungsanlagen zu technischen und wirtschaftlichen Bedingungen anzuschlieBen haben, die „angemessen, diskriminierungsfrei und transparent sind sowie die Transparenzpflicht im Hinblick auf die technischen Netzanschlussvorschriften nach § 19 EnWG.

Ausdruck der Transparenzpflicht und der Gleichbehandlung aller Netzanschluss — nehmer bzw. Netzanschlusspetenten ist die von den Netzbetreibern ab dem Gas — wirtschaftsjahr 2011/2012 (1.10.2011-1.10.2012) gemeinsam verabschiedeten all- gemeinen Vertragsbedingungen eines Netzanschluss — und Anschlussnutzungsvertrags Biogas.[45] Erstmalig haben sich alle Netzbetreiber, die die sogenannte Kooperationsver — einbarung[46] unterzeichnet haben, auf einen gemeinsamen Vertragsstandard geeinigt. Dieser Vertrag stellt einen Branchenstandard her, der zivilrechtlich als Allgemeine Geschaftsbedingungen (AGB) i. S. d. § 305 Abs. 1 BGB anzusehen ist und, Jedig- lich“ Ausdruck des Bestrebens der Netzbetreiber ist, diskriminierungsfrei zu handeln. Obwohl § 8 Abs. 6 GasNZV ausdrucklich den Abschluss einer Kooperationsverein — barung zwischen den Netzbetreibern fur die Abwicklung netzubergreifender Trans — porte vorschreibt, handelt es sich bei den hier behandelten Netzanschlussvertragen nicht um von der Bundesnetzagentur festgelegte Bestimmungen im Sinne einer All — gemeinverfugung. Die Vertrage sind als AGB zum einen in zivilrechtlicher Hinsicht nach den Vorschriften uber AGB (§§ 305 BGB ff.) uberprufbar wie auch angreifbar

Netzanschluss — und Anschlussnutzungsvertrag Biogas I. Regelungsinhalt

1. Anschluss einer Biogasaufbereitungsanlage an das Gasversorgungs — netz des Netzbetreibers (§ 1 Nr. 1)27

2. Nutzung des Netzanschlusses durch den Anschlussnutzer zwecks Ein — speisung des aufbereiteten Biogases in das Gasversorgungsnetz des Netzbetreibers (§ 1 Nr. 3)

3. Die Einspeisung in das Gasversorgungsnetz des Netzbetreibers wird in einem gesonderten mit dem Transportkunden zu vereinbarenden Einspeisevertrag geregelt (§ 3 Nr. 2)

II. Einzelne Regelungen

1. Netzanschluss (Teil 2)

a) Anschluss der Biogasaufbereitungsanlage (§ 4)

b) Einspeisekapazitat (§ 5)

c) Grundstucksnutzungs — und Zutrittsrechte (§ 7)

d) Kosten fur den Netzanschluss (§ 8)

2. Nutzung des Netzanschlusses zur Einspeisung (Teil 3)

a) Voraussetzung fur die Nutzung des Netzanschlusses: Bestehen eines Einspeisevertrages (§ 9)

b) Qualitatsanforderungen (§ 11)

3. Gemeinsame Bestimmungen (Teil 4)

a) Wartung und Betrieb des Netzanschlusses (§ 13)

b) Verfugbarkeit des Netzanschlusses: mindestens 96 % (§ 14)

c) Unterbrechung des Netzanschlusses (§ 16)

4. AbschlieBende Bestimmungen (Teil 5)

a) Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit (§ 17)

b) Anpassung des Vertragsverhaltnisses (§ 18)

c) Haftung (§ 21)

d) Hohere Gewalt (§ 22)

im Wege der Missbrauchsaufsicht durch die Bundesnetzagentur nach §§ 30 und 31 EnWG. Der Umstand, dass sich alle Netzbetreiber auf diese Vertragsbedingungen geeinigt haben, bedingt zwar, dass eine Abweichung von diesem Vertragsstandard durch einen Netzbetreiber grundsatzlich die Vermutung nahelegt, er diskriminiere in diesem speziellen Fall den Netzanschlusspetenten. Jedoch streitet dies umgekehrt nicht dafur, dass es sich im Einzelfall um im Rechtssinne einwandfreie, d. h. mit den Vorschriften in der GasNZV und im EnWG vereinbarte Vertragsbedingungen handelt.

Der Inhalt dieses Standardnetzanschluss — und Anschlussnutzungsvertrags Biogas sieht im Uberblick wie folgt aus:

 

30 Die Verweise auf Paragrafen beziehen sich jeweils auf den Muster-Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Biogas (Anlage 6 zur Kooperationsvereinbarung, s. Fn. zuvor).

 

Wahrend die nunmehr erstmalig verfugbaren Vertragsstandards im Rahmen von Projektfinanzierungen eine gewisse Verlasslichkeit bringen und somit auch die Risiken eindeutig identifiziert werden konnen, verhindern sie jedoch nicht, dass es im Einzelfall weiterhin zu einer Verzogerung des Netzanschlusses einerseits und andererseits auch zu Streitigkeiten etwa hinsichtlich einer eventuell moglichen Ruckspeisung und somit Deodorierung des Biogases sowie Streitigkeiten um die Gasqualitat und die insoweit einzuhaltenden Brennwerte geben kann.[47]

Ein Streitpunkt wird sicherlich die im Rahmen einer Projektfinanzierung nicht unwesentliche „Garantie“ der Mindestverfugbarkeit des Netzanschlusses von 96 % sein. Gemafi § 33 Abs. 2 GasNZV hat der Netzbetreiber „die Verfugbarkeit des Netzanschlusses dauerhaft, mindestens aber zu 96 %, sicherzustellen“. Seit Inkraft — treten der GasNZV ist umstritten, ob das „Sicherstellen“ eine Garantie im Rechts — sinne mit der Folge einer verschuldensunabhangigen Garantiehaftung fur den Netz­betreiber bedeutet. § 14 i. V. m. § 21 der Anlage 6 der Kooperationsvereinbarung (Netzanschluss — und Anschlussnutzungsvertrag Biogas) sieht insoweit keine Garan­tiehaftung des Netzbetreibers fur die 96-prozentige Verfugbarkeit vor. Insofern beschrankt sich der Mustervertrag darauf, den Verordnungswortlaut wiederzugeben und eine allgemeingultige Haftungsregelung aufzunehmen. Zwar spricht die Ver — ordnungsbegrundung davon, dass dem Biogaseinspeiser eine Verfugbarkeit „garan — tiert“ werden soll und die 96 % Verfugbarkeit bereits unter Berucksichtigung von Ausfallzeiten zur Behebung technischer Mangel oder Schaden erfolgt sei. Jedoch bestehen erhebliche Zweifel daran, hieraus eine zivilrechtliche verschuldens — unabhangige Haftung herzuleiten. Es ist insoweit fraglich, ob eine solche unbe — dingte Haftung mit dem VerhaltnismaBigkeitsgrundsatz vereinbar ware. Dennoch bleibt die Verfugbarkeit eine Kardinalpflicht des Netzanschlussvertrages, deren Verletzung nach AGB-Recht nur bedingt begrenzt werden kann.

Ermittlung der Marktpramie

Ausgangspunkt der Berechnung der Marktpramie ist der „anzulegende Wert“ (§ 33h EEG). Hierbei handelt es sich um die gesetzliche Mindestvergutung, die eine entsprechende Anlage nach den Regelungen der §§ 16 ff. EEG tatsachlich erzielen konnte. Fur Biogasanlagen von besonderer Bedeutung ist, dass die Vorgaben aus § 27 Abs. 3, § 27a Abs. 2 und § 27c Abs. 3 EEG (jeweils Grofienbeschrankung auf 750 kW) sowie § 27 Abs. 4 (Mindestwarmenutzung) nicht zu berucksichtigen sind. Anlagen mit einer grofieren installierten Leistung oder ohne eine ausreichende Warmenutzung wird damit der Weg in die Direktvermarktung gewiesen. Der anzu­legende Wert ist fur diese Anlagen dann so zu bestimmen, als wurden sie die ent — sprechenden gesetzlichen Einschrankungen einhalten bzw. nicht von der Vergutung ausgeschlossen.

Die Hohe der Marktpramie („MP“) ergibt sich nach Anlage 4 zum EEG im nachsten Schritt aus der Differenz zwischen dem anzulegenden Wert („EV“) und dem energietragerspezifischen Referenzmarktwert („RW“):

MP = EV — RW

Der energietragerspezifische Referenzmarktwert variiert in Abhangigkeit von der Steuerbarkeit der entsprechenden Stromerzeugung und ist deshalb fur Strom aus Wasserkraft, Deponiegas, Klargas, Grubengas, Biomasse (einschliefilich Biogas) und Geothermie (insgesamt „steuerbare Energieformen“) anders zu berechnen als fur die fluktuierende Stromerzeugung aus Wind und Sonne. Hier mafigeblicher Ausgangspunkt ist der tatsachliche Monatsmittelwert der Stundenkontrakte am Spotmarkt der Stromborse EPEX Spot SE in Leipzig („MWEPEX“, in Cent/kWh). Von diesem Wert wird eine Managementpramie („PM, . “) abgezogen, die die

notwendigen Kosten fur Borsenzulassung, Handelsanbindung, die Transaktionen und die Abrechnung, die IT-Infrastruktur etc. abbilden soil.

RW = MWEPEX — PMsteUe, W

Dieser Abzug bewirkt mathematisch eine Verringerung des Subtrahenden (Managementpramie), der vom anzulegenden Wert (Minuend) abzuziehen ist. Im Ergebnis handelt es sich also bei der Managementpramie tatsachlich um einen Zuschlag, der dem Anlagenbetreiber zu Gute kommt — auch wenn die gesetzliche Regelung dies nicht auf den ersten Blick erkennen lasst.

Die Hohe dieser Managementpramie ist von Anlage 4 zum EEG bereits vor — gegeben und betragt (vorbehaltlich einer Rechtsverordnung nach § 64f Nr. 3 EEG)

• im Jahr 2012: 0,30 Cent/kWh,

• im Jahr 2013: 0,275 Cent/kWh,

• im Jahr 2014: 0,25 Cent/kWh und

• im Jahr 2015: 0,225 Cent/kWh.

Die Hohe der Managementpramie und die zu ihrer Berechnung herangezogenen Werte konnen kunftig auf den Internetseiten der Ubertragungsnetzbetreiber abge — lesen werden. Eine entsprechende Veroffentlichungspflicht hat der Gesetzgeber den Ubertragungsnetzbetreibern in Ziffer 3 der Anlage 4 zum EEG auferlegt.

Risiko von Drittwiderspruchen und Burgerbegehren

Werden im Genehmigungsverfahren Bedenken von Nachbarn in Bezug auf Geruchs — und Schallbelastigungen nicht ausgeraumt, so drohen Widerspruche und Klagen gegen den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid.

In Nachbarwiderspruchen und Klagen konnen Nachbarn beispielsweise ein — wenden, dass von der Biogasanlage und vom Lieferverkehr unzumutbarer Larm zu erwarten sei und sie durch das Vorhaben von erheblichen Geruchsimmissionen betroffen werden.

Die Einhaltung der zulassigen Grenzwerte fur Larmimmissionen ist oft durch Nebenbestimmungen zum Lieferverkehr und zum zeitlichen Betriebsumfang der Anlage zu regeln.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 29.12.2010 noch einmal ausgefuhrt, dass es fur die Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmis­sionen aus Biogasanlagen bisher keine rechtsverbindliche Konkretisierung gibt.[188] Die Geruchsimmissionsrichtlinie und die VDI-Richtlinie seien nicht unmittelbar anwendbar. Das fuhrt dazu, dass die Erheblichkeit der Geruchsimmissionen im gerichtlichen Verfahren anhand einer umfassenden Wurdigung jedes Einzelfalls erfolgen muss. Gutachten oder Stellungnahmen von Sachverstandigen sind deshalb in der Regel erforderlich. Die Erfolgsaussichten sind offen (Peine 2011, S. 96).

Wenden sich Burger mit gesammelten Unterschriften gegen ein Biogasprojekt und beantragen bei der Gemeinde die Durchfuhrung eines Burgerentscheides oder Burgerbegehrens, stellt sich die Frage, ob ein Biogasprojekt auf diesem Weg ver — hindert werden kann.

Die Landesverwaltungsgerichte haben bisher entschieden, dass sich Burger gegen eine bestimmte Biogasanlage oder ein anderes Projekt der erneuerbaren Energien nicht mittels Burgerbegehren und Burgerentscheid wenden konnen.[189] Zum kommunalen Aufgabenbereich gehore es, Bauleitplane aufzustellen und sich am immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Burger­begehren konnen auf diese Handlungsfelder keinen Einfluss ausuben, da die Ent- scheidungskompetenzen, Beteiligungsrechte und — pflichten Bundesrecht betreffen. Die Kommunen konnen sich daruber nicht hinwegsetzen.[190]

Psychologische Konsequenzen

Verschiedene energetische Biomassenutzungskonzepte bieten unterschiedliche Beteiligungsmoglichkeiten fur die Bevolkerung und haben dadurch unterschiedliche potenzielle soziale Auswirkungen auf die Individuen. Verschiedene mogliche Wirk — mechanismen werden hier dargestellt, bevor weiter unten im Einzelnen auf die Bewertungskriterien detaillierter eingegangen wird.

Die Auswirkungen von Partizipation wurden konkret von mehreren Forschern untersucht. So hat sich Ulich (1998) beispielsweise mit den Auswirkungen von Partizipation in teilautonomen Arbeitsgruppen in der Arbeitswelt beschaftigt und festgestellt, dass in solchen Strukturen die intrinsische Motivation durch Aufgaben — orientierung wachst, eine Verbesserung von Qualifikation und Kompetenzen ein — tritt, sich die Flexibilitat fur die Mitarbeiter erhoht, dass sich die Zufriedenheit qualitativ zum Positiven verandert, Stress durch gegenseitige Unterstutzung abge — baut wird und das Freizeitverhalten der Menschen aktiver wurde. Auf der anderen Seite wurden auch mogliche Nachteile beschrieben, die sich durch Partizipation fur die Menschen ergeben konnen und die auch fur ein Engagement bezuglich der Bioenergie geltend gemacht werden konnen (vgl. Muller et al. 2004): Namlich eine zeitliche Uberlastung, Uberforderung, Frustration von Partizipationserwartung (erlernte Hilflosigkeit, Seligman 1975), informelle Machtstrukturen (z. B. aufgrund von Kompetenzgefalle, Engagement), hoher Entscheidungsaufwand durch Kon- sensprinzip und Verantwortungsdiffusion. Auf die genannten Nachteile kann man jedoch Einfluss nehmen durch die Art der Organisation des Beteiligungsprozesses. Bezuglich der Wirkung von Partizipation gibt es unter anderem den kognitiven und den motivationalen Erklarungsansatz (vgl. Wagner et al. 1997). Im kognitiven Erklarungsansatz wird davon ausgegangen, dass durch partizipative Strukturen mehr Informationen ausgetauscht werden und sich dadurch ein grundlicheres Problemverstandnis entwickelt. Durch die Moglichkeit, eigenes Wissen und eigene Erfahrungen einzubringen, erweitert sich insgesamt die Qualifikation der Menschen. Partizipation, so die These, wirke sich starker auf Produktivitat aus als auf Zufriedenheit. Demgegenuber wird im motivationalen Erklarungsansatz davon ausgegangen, dass durch Partizipation Bedurfnisse hoherer Ordnung befriedigt werden und dass kein direkter Zusammenhang zwischen Partizipation und Pro­duktivitat besteht. Stattdessen wird postuliert, dass durch die Reduktion von Wider — stand ein Anwachsen der Motivation zu beobachten sei. Partizipation wirke vor allem bei jenen Menschen positiv, wo Bedurfnisse nicht durch andere Aspekte der Arbeit befriedigt werden. Die Grundthese ist, dass sich Partizipation starker auf Zufriedenheit auswirkt als auf Produktivitat. Fur den motivationalen Ansatz gibt es etwas mehr empirische Belege als fur den kognitiven, obwohl beide Wirkweisen in der Praxis anzutreffen sind (Wagner et al. 1997). Beide Erklarungsansatze bergen jedoch positives Potenzial im Rahmen der Bioenergienutzung: Wenn sich Par­tizipation positiv auf die Produktivitat auswirkt, heifit das, dass die Qualitat des Energiekonzepts steigt. Eine Steigerung der Zufriedenheit hingegen kommt den Individuen, letztlich uber die Motivation auch wieder der Sache zu Gute und unter — stutzt damit eine Nachhaltige Entwicklung.

Ein anderer Ansatz lasst sich indirekt auf die Auswirkungen von Partizipation anwenden. Antonovsky (1993) beschreibt in seinem Konzept der Salutogenese das sogenannte „Koharenzgefuhl“ als ein Gefuhl, die Welt als zusammenhangend, stimmig und sinnvoll anzusehen, das notwendig fur die Gesunderhaltung der Menschen sei. Das Koharenzgefuhl setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Dem Gefuhl von Verstehbarkeit (als kognitives Verarbeitungsmuster: die Fahig — keit von Menschen, Stimuli — auch unbekannte — als konsistente, strukturierte Informationen verarbeiten zu konnen), dem Gefuhl von Handhabbarkeit bzw. Bewaltigbarkeit (als kognitiv-emotionales Verarbeitungsmuster: die Uberzeugung des Menschen, dass Schwierigkeiten losbar sind) und dem Gefuhl von Sinn — haftigkeit bzw. Bedeutsamkeit (als emotional-motivationale Komponente: das Gefuhl, dass bestimmte Probleme im Leben es wert sind, sich ihnen mit Energie zuzuwenden, dass sie Herausforderungen darstellen, dessen Uberwindung mehr Lust als Last ist). Nach Antonovsky (1993) beeinflusst das soziale Umfeld das Koharenzgefuhl. So beschreibt er beispielsweise die Teilhabe an Entscheidungs — systemen als eine ideale Herausforderung des Einzelnen (wenn keine Unter — und keine Uberforderung stattfindet) als sehr forderlich fur die Erhohung des Koharenz — gefuhls. Damit in Zusammenhang steht die Selbstwirksamkeitserwartung, die unten als ein gesonderter Aspekt der psychologischen Konsequenzen aufgefuhrt wird.

In den folgenden Abschnitten werden sechs Aspekte naher beschrieben, die als psychologische Konsequenz der Implementierung unterschiedlicher Bioenergienut — zungsformen auftreten konnen: das Gefuhl der Unabhangigkeit von grofien Ener — gieversorgungsunternehmen, das Gefuhl der Unabhangigkeit von endlichen Roh — stoffen, das Wir-Gefuhl, die Selbstwirksamkeitsuberzeugung, die Aspekte Stolz,

Spafi, Sinnerleben und ein verandertes Image des eigenen Ortes. Dass diese Aspekte eine Rolle bei dem vorliegenden Thema spielen und miteinander in Beziehung stehen, zeigten Interviewstudien der Erstautorin, die im Bioenergiedorf Juhnde durchgefuhrt wurden (Eigner-Thiel 2005).

EinflussgroBen auf den Prozess

Von grofiter Bedeutung fur die Stabilitat des biologischen Prozesses und damit fur die Sicherstellung des Biogasertrages und letztlich auch die Wirtschaftlichkeit der Investition ist die Berucksichtigung und Kontrolle wesentlicher Einflussgrofien auf den Prozess der Biogasproduktion. Tabelle 4.4 fasst die fur den biologischen Pro­zess relevanten Einflussgrofien zusammen und gibt einen kurzen Uberblick uber kritische Bereiche fur Prozessparameter.

4.2.1 Massenbilanzierung des Prozesses

Der in Abschn. 4.2.1 beschriebene Prozess fuhrt durch den Abbau der Biomasse zu einer starken Veranderung des Stoffstromes durch eine Biogasanlage. Am Beispiel

Industrielle Neben — und Abfallprodukte

Langkettige Polymere

Fette, EiweiGe, Kohlenhydrate

Hydrolytische ^ Bakterien

1.Phase Hydrolyse

Kurzkettige Monomere u. Dimere

Fettsauren, Amnosauren, Zucker

Acidogene Bakterien

2.Phase Versauerung

Kurzkettige organische Sauren (z. B. Propionsaure) Alkohole

Acetogene Bakterien

3. Phase Essigsaurebildung

Essigsaure (CH, COOH), Kohlendioxid (CO,). Wasserstoff (H,)

Methanogene"^^7 ‘ Bakterien

Methan (CH4), Kohlendioxid (CO,), Schwefelwasserstoff (H, S), u. a.

4.Phase Methanbildung

Biogas

Abb. 4.5 Vereinfachter schematisierter Ablauf der anaeroben Vergarung

von Grassilage wird dies nachfolgend veranschaulicht, um ein Verstandnis fur den komplexen biochemischen Prozess zu wecken.

Grundsatzlich besteht jedes Substrat aus Wasser, anaerob abbaubarer organischer Masse und nicht abbaubarer vorwiegend anorganischer Masse. Die organische Masse wird anaerob unter Aufnahme von Wasser und Abgabe von Kohlenstoff — dioxid teilweise zu Methan umgewandelt. Der Grad des Abbaus der organischen Substanz hangt vom Substrat und den Prozessbedingungen ab, wobei fur ubliche Grassilage in landwirtschaftlichen Biogasanlagen von einem Abbaugrad der organischen Trockensubstanz von rund 80 % ausgegangen wird. Dies entspricht einem Biogasertrag von 0,571 Nm3/kgoTS bei einem Methangehalt von rund 55 %. Je nach Prozesstemperatur wird ein Teil des Wassers verdampfen und liegt gas — formig als Wasserdampf vor. Abbildung 4.6 gibt schematisch die Massebilanz des beschriebenen anaeroben Abbaus wider. Die verwendeten Zahlenwerte werden in Tab. 4.5 konkretisiert.

Tab. 4.4 Wesentliche EinflussgroBen auf den biologischen Prozess der Biogasproduktion. (Verandert nach VDI 4631 2011)

Parameter

Kritische Bereiche

Substrat-

beschaffenheit

Der Mix aus Substraten muss ein ausgewogenes Verhaltnis von Makro — und Mikronahrstoffen im Fermenter gewahrleisten, da sonst ohne Zufuhr von Zusatzstoffen (z. B. Spurenelementen) der Substratabbau verzogert oder gehemmt werden kann.

T rocken — massegehalt

Der Trockenmassegehalt im Fermenter wirkt sich auf die Ruhr — und Pumpfahigkeit des Gargemischs aus. Wenn diese beeintrachtigt ist, konnen die Ausgasung und die Zuganglichkeit des Substrates fur den biologischen Abbau eingeschrankt sein.

Ammonium-

Stickstoffgehalt

Hohe Ammoniumkonzentrationen in der Garflussigkeit konnen zu Prozesshemmungen fuhren. Die Wirkung hangt neben der Konzentration vom pH-Wert und der Prozesstemperatur ab. Bei pH 7,5 und Temperaturen unter 42 °C muss ab etwa 2 000 bis 4 000 mg NH4-N mit einer Aktivitats- minderung gerechnet werden. Mit steigendem pH-Wert und steigender Temperatur nimmt die Aktivitatsminderung zu.

pH-Wert

Der pH-Wert in der Garflussigkeit kann als Indikator fur den Prozesszu — stand genutzt werden. Er beeinflusst die hemmende Wirkung von Ammo­nium, Schwefelwasserstoff und fluchtigen organischen Sauren auf die Aktivitat der Mikroorganismen. Der pH-Wert sollte ublicherweise zwischen 7 und 8 liegen (einphasige Systeme).

Fluchtige Hohe Saurekonzentrationen in der Garflussigkeit konnen von einem

organische Sauren Ungleichgewicht von Hydrolyse und Methanproduktion zeugen. Die zulas — sige Konzentration hangt von der Kettenlange, der Saure, vom pH-Wert

im Gargemisch, dem Vergarungsverfahren (ein-/zweiphasig) und einer eventuellen Adaption der Biozonose ab. Gesamtsauregehalten von uber 3 000 mg/l bei einem pH-Wert von 7,0 konnen bereits hemmend wirken. Mit sinkendem pH-Wert nimmt die Hemmwirkung zu. GroBen Einfluss zeigen hohe Gehalte an Propionsaure. Aus einzelnen Biogasanlagen ist aber auch ein konstanter Betrieb bei Saurekonzentrationen deutlich uber 3 000 mg/l bekannt.

FOS/TAC

Der FOS/TAC-Wert wird auf der Basis empirisch ermittelter Parameter aus dem Ergebnis einer Zweipunkttitration berechnet. Der FOS-Wert steht fur die fluchtigen organischen Sauren. Der TAC wird auch als totales anorga — nisches Carbonat () bezeichnet.

Fur einen stabilen Betrieb gilt ein Grenzwert von < 0,3 als sicher. Bei Anlagen zur ausschlieBlichen Vergarung nachwachsender Rohstoffe wird bei FOS/TAC-Werten zwischen 0,4 und 0,6 in der Regel noch ein stabiler Betrieb erreicht. Er kann einfach auf der Anlage ermittelt werden.

Prozesstemperatur Ublicherweise werden Biogasanlagen bei Temperaturen zwischen 35 und 57 °C betrieben. Uber 60 °C liegen keine Erfahrungen in der Praxis vor. Es

sind insbesondere schnelle Temperaturanderungen zu vermeiden.

Gaszusammen-

setzung

Biogas besteht aus Methan, Kohlendioxid und weiteren Begleitgasen wie Schwefelwasserstoff und Wasserstoff. Begleitgase (z. B. H2S) konnen im Fermenter zu Korrosion fuhren und den Garprozess hemmen. Die zulas — sigen Konzentrationen hangen vom Fermenterwerkstoff ab. H2S-Gehalte uber 500 ppm sind bei BHKWs in der Regel zu vermeiden. Die Hemmung des Garprozesses steigt mit sinkendem pH-Wert.

Tab. 4.4 (Fortsetzung) Wesentliche EinflussgroBen auf den biologischen Prozess der Biogas- produktion. (Verandert nach VDI 4631 2011)

Parameter

Kritische Bereiche

Hydraulische

Verweilzeit

Bei voll durchmischten Fermentern konnen Verweilzeiten unter 15 Tagen zum Auswaschen von Bakterien-Archaeen-Konsortien fuhren da die Generationszeiten (d. h. Vermehrungsdauern) z. T. langer sind. In der Regel nimmt die erforderliche Verweilzeit fur die Umsetzung des Substrates zu Biogas mit steigendem Rohfaseranteil des Substrats zu. Dem kann aber durch eine Vorbehandlung des Substrats ggf. entgegengewirkt werden. Durch den Einsatz von Rezirkulat konnen sich Anderungen der hydraulis — chen Verweilzeit ergeben.

Raumbelastung

Sie ist von der dem Fermentervolumen zugefuhrten Substratmenge und deren Konzentration an organischer Trockensubstanz abhangig. Durch Adaption der Mikroorganismenkonsortien kann die Raumbelastung beim Anfahren einer Biogasanlage langsam bis zu einem Optimalwert gesteigert werden. Bei Uberschreitung eines systemspezifischen Maximalwerts gerat das Mikroorganismenkonsortium in ein Ungleichgewicht und die Methan — produktion kann zum Erliegen kommen.

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Abb. 4.6 Beispielhafte Massenbilanz der Biogasgewinnung aus Rindergulle und Grassilage

Energiebezogener Beitrag der verschiedenen Substrate

Werden die Mengenanteile des Substratmix mit ihren spezifischen Methanertragen verknupft, wird die energetische Bedeutung der NawaRo mit 80 % klar ersichtlich (s. Abb. 4.24). Die Exkremente tragen trotz groBen Einsatzmengen zu einem viel kleineren Teil von 11 % zur Energiegewinnung bei. Die Bioabfalle sowie die indus — triellen und landwirtschaftlichen Reststoffe mit ihren insgesamt 9 % machen auch energiebezogen nur einen relativ kleinen Anteil aus. [228]

Entschadigung des Sachschadens

Ersatzpflichtige Kosten, Versicherungssumme

Grundsatzlich ersetzt der Versicherer die Kosten zur Wiederherstellung der beschadigten Sache in den Zustand vor Schadeneintritt. Diese sind insbesondere

• Kosten fur Reparatur und Ersatzteile

• De — und Remontage sowie Wiederaufbaukosten

• Frachtkosten

• Sonstige mit der Schadenbehebung in Zusammenhang stehende Kosten, wie z. B. auch die Feststellung des Schadenumfangs

• Ersetzt werden in der Regel auch Zuschlage fur Sonn — und Feiertags — und Nacht — arbeiten. Wenn der Versicherer auch den aus dem Sachschaden resultierenden Vermogensschaden erstattet, ist er daran interessiert, dass die Anlage so schnell wie moglich wieder in Betrieb geht.

Es empfiehlt sich, den Entschadigungsumfang um zusatzliche Positionen zu erweitern:

• Reinigungskosten und Kosten fur Erdarbeiten

• Aufraum-, Abbruch — und Entsorgungskosten

• Bewegungs — und Schutzkosten

• Rettungskosten, z. B. Feuerloschkosten

• Mehrkosten fur behordliche Wiederaufbaubeschrankungen.

Die Grenze der Ersatzpflicht ist in der Regel die Versicherungssumme, die meistens dem Wiederbeschaffungswert der Anlage (hochstens dem Neuwert) entspricht. Ohne die oben angefuhrten zusatzlichen Kostenpositionen ersetzt der Versicherer nach einem Totalschaden nur den Betrag fur eine neu zu errichtende Anlage. Nicht enthalten und somit vom Versicherungsnehmer zu ubernehmen, waren Kosten, die entstehen, um die Schadenstatte vor der Neuerrichtung von den Resten der alten Anlage zu befreien und diese Reste zu entsorgen.

Bei Bildung der Versicherungssumme ist zu beachten, dass sie dem Betrag ent­spricht, der zur Wiederherstellung der Anlage nach einem Totalschaden erforderlich ist. In der Regel sind dies die Investitionskosten abzuglich der Kosten, die — wie z. B. Grundstuckskauf oder Planung — nur einmal anfallen. Preissteigerungen uber die Jahre sind zu berucksichtigen; die meisten Versicherungspolicen haben hierfur automatische Regelungen.

Werden Teile der Anlage zu besonders gunstigen Konditionen erworben, muss gepruft werden, ob diese Teile zu dem gleichen Preis wieder beschafft werden konnen. Ist dies nicht der Fall, sollte dies bei Bildung der Versicherungssumme berucksichtigt werden.

Es ist nicht unublich, bei der Entschadigung einen Abzug „neu fur alt“ (Amortisation) vorzunehmen. Mit diesem Abzug soll der wirtschaftliche Vorteil berucksichtigt werden, den der Betreiber hat, wenn ein altes Bauteil durch ein neues Bauteil ersetzt wird. Bei Schaden an BHKW-Motoren oder Gasspeicherhauben ist dies nachvollziehbar.