Wie versichern?

In welchem Umfang versichert wird, hangt von der Risikophilosophie des Unter- nehmens ab. Sollen nur Grofischaden, die die Existenz der Gesellschaft gefahrden, versichert sein oder benotigt man einen Bilanzschutz, d. h. eine Versicherung der Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf das Geschaftsergebnis und den Gewinn haben?

Der Versicherungsumfang wird auch in vielen Fallen von Dritten, z. B. Kredit­gebern und Auftragnehmern, vorgegeben. Bei Projektfinanzierungen achten die Banken darauf, dass eine Betriebsunterbrechungsversicherung vorliegt, die nach einem Schaden den Kapitaldienst sicherstellt.

Die Pramie in den Sachversicherungen wird wesentlich durch die versicherten Gefahren (Naturgefahren, innerer Betriebsschaden etc.) und den Selbstbehalt bestimmt. Die Schadenerfahrung der letzten Jahre zeigt, dass es fur die Reduzierung der Pramie sinnvoller ist, den Selbstbehalt etwas hoher zu wahlen als auf bestimmte Gefahrengruppen zu verzichten. Den hoheren Selbstbehalt kann man von vor — neherein einplanen und fur den Fall der Falle vorhalten. Wird auf die Versicherung einer bestimmten Gefahr verzichtet (z. B. Sturm), erstattet der Versicherer weder die Reparaturkosten noch den Vermogensschaden durch den Stillstand wahrend der Reparatur.

Die individuelle Situation muss bei der Wahl des Selbstbehaltes beachtet werden. Ein zu kleiner Selbstbehalt bedeutet, dass der Versicherer auch viele Kleinschaden entschadigen muss und dies bei der Pramie entsprechend berucksichtigt. Ein grofier Selbstbehalt kann eher von einem grofien Unternehmen getragen werden, als von einer Gesellschaft, die im Rahmen der Projektfinanzierung speziell fur die Errichtung und den Betrieb der Biogasanlage gegrundet wurde.