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14 декабря, 2021
Nach unserer Erfahrung sind die Risiken bei einer Investition in Biogasprojekte beherrschbar. Oft lassen sich Fehler nachtraglich beheben — mit einem erheblichen Mehraufwand an Zeit und Geld. Die typischen Fallstricke sollten die Projektbetei — ligten deshalb schon bei der Umsetzung von Biogasprojekten vermeiden.
Vorsicht ist geboten hinsichtlich der ungepruften Ubernahme von Vertragsmustern, weil diese rechtlich fehlerhaft oder veraltet sein und nicht die Besonderheiten des Einzelfalls berucksichtigen konnen. Mit einem juristisch optimierten Projekt steigt der wirtschaftliche Wert und es schwinden die Unsicherheiten der Umsetzung uber die gesamte Dauer des geplanten Anlagenbetriebes.
Entscheidend ist, dass jeder einzelne Aspekt des gesamten Biogasprojektes sorg — faltig gepruft und bearbeitet wird. Im Gegensatz zu Wind- oder Solarparks konnen nicht Teile als nicht umsetzbar abgetrennt werden, ohne dass mehr als ein rein wirt — schaftlicher Schaden fur das Gesamtprojekt entsteht. Vergleichbar einem Mosaik ist ein Biogasprojekt nur wirtschaftlich erfolgreich, wenn alle „Mosaiksteine“ vorhanden sind und zueinander passen. Treten in einem Bereich Probleme oder Verzogerungen auf, so mussen daneben alle anderen „Mosaiksteine“ parallel mit gleichbleibender Intensitat weiter bearbeitet werden. Dass dies oft verkannt wird, zeigt sich daran, dass es Mandanten in der Praxis immer wieder gelingt, gunstig werthaltige Projektrechte oder sogar fast fertige Anlagen aus gescheiterten Pro — jekten zu ubernehmen.
Bei den von uns von Anfang an begleiteten Projekten sind nachtraglich noch nie Probleme aufgetreten, die dazu gefuhrt hatten, dass die Investoren ihre Ent — scheidung bereut haben.
Aus biologischer Sicht kann „Vielfalt im Fermenter“ Vorteile bringen. So kann die Verwendung von Co-Substraten zu einer stabileren Biologie fuhren und z. T. konnen dann auch die Beigaben von Nahrstoffen/Spurenelementen etwas reduziert werden, wenn das Co-Substrat diese liefern kann. Allerdings sollte das Gemisch der Substrate moglichst konstant gehalten werden, da der Wechsel von Substraten bzw. dessen Zusammensetzung zu Schwankungen im Gasproduktionsprozess fuhren kann.
Auch eine zumindest temporare Steigerung des Methangehaltes ist moglich. So hat z. B. die Zugabe von Zuckerrubensilage in Mais-/Gulleanlagen bereits kurz — fristige Steigerungen des Methangehaltes des Biogases auf uber 56 % zur Folge gehabt. Obwohl diese Werte nicht dauerhaft gehalten wurden bzw. nicht als reprasentativ anzusehen sind, zeigen sie doch auf, dass die Kombination von ver — schiedenen Substraten unter Umstanden positive Wechselwirkungen auf die Gas — produktion hat.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann die Verwendung von verschiedenen Substraten ebenfalls Vorteile bringen, sofern diese gunstig zugekauft werden, bzw. wenn sie sowieso zur Verfugung stehen. Des Weiteren sollte neben praktischen Uberlegungen auch bedacht werden, ob die Verwendung von verschiedenen Substraten fur die individuelle Situation sinnvoll ist, denn:
• Die Verwendung von verschiedenen Substraten erhoht oftmals den Verwaltungs — aufwand
• Evtl. mussen andere Nahrstoffe oder andere Mengen von Nahrstoffen verwendet werden
• Die Kosten der Lagerhaltung konnen steigen, da Co-Substrate regelmafiig separat gelagert werden
• Die richtige Dosierung der Substrate zueinander muss z. T. erst herausgefunden werden, um die Biologie nicht zu gefahrden (Kompatibilitat)
• Die Durchlaufgeschwindigkeit bzw. die Verweilzeit der Substrate muss zueinander passen. Dies kann man eventuell durch Aufbereitung erreichen (Hydrolyse etc.)
• Sofern die Gasausbeute je t Frischmasse (FM) bei Co-Substraten signifikant ver — schieden ist, ist dies bei der Kalkulation der Garrestlager-Kapazitaten etc. zu berucksichtigen
• Muss mehr Volumen gelagert oder bewegt werden, sollte dies bei der Kalkulation (Logistikaufwand) zur Entscheidungsfindung fur oder gegen das Co-Substrat berucksichtigt werden.
Bei einem so grofien Projekt wie einer Biogasanlage kann es passieren, dass bei Projektubergabe noch nicht alles zu 100 % passt. Ein klarer Termin und ein Uber — gabe-Protokoll, in dem Restarbeiten mit Datum der Erledigung schriftlich fixiert werden, hilft Streitigkeiten und Missverstandnisse zu vermeiden. Die wesentlichen Inhalte werden im Vorfeld absehbar sein und konnen entsprechend zu diesem Termin bereinigt sein.
Unanstandig sind Formulierungen wie: „Mit der ersten Einspeisung haben wir eine virtuelle Inbetriebnahme vollzogen“ oder „konnen die Restarbeiten erst voll — ziehen, wenn die Schlussrechnung bezahlt wurde.“
Im Vertrag ist jedoch Vorsicht geboten. Solch ein Verhalten lasst darauf ruck — schliefien, dass dies nicht die einzigen Punkte sind, bei denen man nicht einer Meinung ist. Personliches Fazit: Ein Patentrezept fur den Bau einer Biogasanlage gibt es nicht. Nur selten werden so viele unterschiedliche Gewerke zusammen gefuhrt. Nur selten gibt es so viele Einflussfaktoren auf Erfolg oder Misserfolg in der Bauphase. Es kann noch so viele wichtige Punkte geben, die nicht aufgefuhrt sind. Das Wesentliche aus meiner Sicht ist nach wie vor: Das Projekt steht und fallt mit dem Menschen, der die Faden in der Hand halt. In der Regel konnen Sie am besten Risiken erkennen und durch Prasenz und Sensibilitat darauf einwirken.
Bau- und Montageprojekte konnen sich aus verschiedensten Grunden verzogern. Es ist fur den Versicherungsnehmer daher vorteilhaft, wenn die Versicherungsver — trage so formuliert sind, dass der Versicherer wahrend der kompletten Errichtung im Risiko bleibt und keine Moglichkeit hat, vor Fertigstellung den Vertrag zu beenden. Ein Montageobjekt ist kurz vor Fertigstellung nur schwer zu versichern, denn Versicherer befurchten, nun fur alle in der Errichtung begrundeten Schaden zu haften. Zudem ist der Probebetrieb mit besonders hohem Risiko verbunden.
Die Montageversicherung beginnt in der Regel, sobald die versicherten Sachen innerhalb des Versicherungsortes abgeladen worden sind. Das Ende der Montageversicherung sollte in der Police nicht mit einem festen Datum beschrieben sein, sondern nur als voraussichtliches Ende bezeichnet werden. Die Haftung des Ver — sicherers endet, wenn die Montage beendet und das Montageobjekt abgenommen ist. Damit ist auch der Probebetrieb Teil der Montageversicherung. Das Ende des erfolgreichen Probebetriebs ist bei den meisten Anlagen auch der Zeitpunkt der Ubernahme und des Gefahrubergangs („Haftungsubergang“).
Wie bereits angefuhrt, sollte der Auftraggeber wahrend der Errichtung die Montageversicherung abschliefien und alle an der Errichtung beteiligten Unternehmen mitversichern. Damit soll die Montageversicherung auch nicht jeweils mit den Abnahmen der Teilgewerke enden, sondern erst dann, wenn die komplette Biogas — anlage fertig gestellt und abgenommen wurde. Wenn namlich die Ubergreifschaden auf andere Gewerke nicht mehr versichert sind, ist ein Vorteil der gemeinsamen Police, der Beitrag zum Baustellenfrieden, nicht mehr gewahrt.
In weiter gehenden Versicherungsvertragen verzichten die Versicherer auf das ihnen sonst zustehende Recht, nach einem Schadenfall den Versicherungsvertrag zu kundigen. Dies ist fur den Versicherungsnehmer sehr wichtig, denn es wurde eingangs erwahnt, dass ein bereits fortgeschrittenes Anlagenprojekt nur schwer zu versichern ist, insbesondere dann, wenn bereits ein fruherer Versicherer wegen Schaden gekundigt hat.
Die Kosten fur den Anschluss der Anlage an den Verknupfungspunkt hat grund — satzlich der Anlagenbetreiber zu tragen (§ 13 Abs. 1 EEG).
Dies gilt auch fur die Kosten einer erforderlichen Umspannung und folgt aus dem Grundsatz des § 448 BGB. Danach fallen die Kosten der Ubergabe einer Kauf — sache dem Verkaufer zur Last. Da der einzuspeisende Strom mittels Umspannung „ubergabebereit“ gemacht wird, fallt dieser Vorgang in den Verantwortungsbereich des Anlagenbetreibers. Ferner gehoren alle zum Betrieb notwendigen Mess — einrichtungen zur Erfassung der von den Anlagen gelieferten sowie von diesen bezogenen elektrischen Arbeit zu den Anschlusskosten.
Ausnahmsweise hat der Netzbetreiber (anteilige) Anschlusskosten zu tragen. Ins — besondere dann, wenn der Netzbetreiber dem Anlagenbetreibenden einen anderen als den nachsten Verknupfungspunkt zuweist, muss er die hierdurch entstehenden Mehrkosten tragen (§ 13 Abs. 2 EEG).
Nach § 27c EEG kann die Sammlung des Biogases ortlich — durch Einspeisung ins Erdgasnetz — von dem Einsatz in einer EEG-Anlage getrennt werden. Damit wird der Transport der Grundstoffe des Biogases zum Ort der EEG-Anlage vermieden und durch den Transport in einer Erdgasleitung ersetzt.
Das EEG ersetzt hier das Erfordernis der physischen Identitat von produziertem Biogas mit dem in der EEG-Anlage eingesetzten Gas. Insofern wird das Aus — schliefilichkeitsprinzip durch das Warmeaquivalent ersetzt. Nur mit dieser Fiktion des § 27c Abs. 1 EEG kann der Zweck des ortsunabhangigen Einsatzes von Biogas erreicht werden. Tatsachlich wird durch die Einspeisung in ein Erdgasnetz das Biogas derart mit dem fossilen Erdgas untrennbar vermischt, dass eine ausschliefi — liche Nutzung von EEG-Einsatzstoffen physisch unverzuglich unmoglich wird.[78]
Die Fiktion setzt voraus, dass die Menge des entnommenen Gases im Warmeaquivalent der Menge des an anderer Stelle Eingespeisten entspricht.
Wie oben dargestellt, kommt der weite Begriff fur Biogas nach dem EnWG im Rahmen des EEG nicht zur Anwendung. Der Regelung nach § 27c Abs. 1 EEG unterfallen nur Gasmengen im Warmeaquivalent, deren Gegeneinspeisung tatsachlich auf Gasen beruht, die im EEG definiert sind. Dabei kommt es nach dem EEG ausschliefilich darauf an, dass eine Einspeisung erfolgt ist. Der physische Transport des Biogases spielt i. R. d. im EEG keine Rolle. Dies erfolgt nach den allgemeinen Regeln der GasNZV und der Kooperationsvereinbarung der Netzbetreiber (KoV IV).[79]
Die Regelung der Pachtzeit muss in einem Pachtvertrag uber Flachen so rechtssicher sein, dass eine vorzeitige Beendigung ausgeschlossen ist. Pachtvertrage fur Biogasprojekte enthalten deshalb regelmafiig Befristungsbestimmungen. Grund fur die Befristung ist § 584 BGB. Danach sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Vertrage fur den Schluss eines Pachtjahres kundbar. Die regelmafiige Kundigungs — moglichkeit mit einer Frist zum Jahresende wird deshalb ordentliche Kundigung genannt. Eine Kundigung des Pachtvertrages vor dem Ende der prognostizierten Betriebsdauer, insbesondere vor Ablauf des durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesicherten Vergutungszeitraums muss durch Bestimmung einer Geltungs — dauer vermieden werden.
Der Vertrag muss also wirksam befristet sein. Dazu sind im Vertrag der Beginn und das Ende einer Frist festzulegen. Diese Anforderungen werden in Pachtver — tragen haufig nicht eingehalten. Dies liegt daran, dass selten eine Frist nach dem Kalender bestimmt wird, sondern die Parteien den maximal zulassigen Befristungs- zeitraum auszuschopfen versuchen. Vertrage mit einer Vertragsdauer von mehr als 30 Jahren seit Uberlassung des Pachtgegenstandes sind nach 30 Jahren gemafi §§ 581 Abs. 2, 544 BGB kundbar. Folglich bewegt sich die Pachtzeit regelmafiig zwischen 20 und 30 Jahren.
Ein Pachtvertrag wird regelmafiig am Beginn eines Projektes abgeschlossen, um die Flachen zu sichern und Konkurrenten auszuschalten. Die Umsetzung des Vor — habens selbst wird erst nach weiteren zeitintensiven Projektschritten realisiert.
Zum Streit zwischen den Vertragsparteien kann es kommen, wenn der Zeitraum nicht nach dem Kalender bestimmt ist, sondern von Ereignissen abhangig ist, die in der Zukunft liegen und die nicht sicher beweisbar sind. Im extremen Fall kann die Frist in diesem Fall auch als unbestimmt angesehen werden und deshalb zu einer ordentlichen Kundigung berechtigen.
Das weitaus grofite Risiko besteht in der Praxis aus dem Umstand, dass ein befristeter Pachtvertrag nach §§ 581 Abs. 2, 550, 126 BGB schriftlich geschlossen sein muss. Ist er nicht schriftlich geschlossen, gilt er als fur unbestimmte Zeit geschlossen mit der Folge einer vorzeitigen Kundbarkeit. Von der Rechtsprechung werden hohe Anforderungen an das Schriftformerfordernis gestellt: Danach ver — stofit es gegen das Schriftformerfordernis, wenn in dem schriftlichen Vertrag der Pachtgegenstand unbestimmt ist[180] oder wenn nicht feststellbar ist, dass jemals eine einheitliche Vertragsurkunde existiert hat.[181] Das ist der Fall, wenn keine korper — liche Verbindung der einzelnen Bestandteile der Vertragsurkunde durch Heftung oder Seitennummerierung besteht und wenn aus den Unterlagen nicht sicher her — vorgeht, welche Vertragsanlagen die Bestandteile gedanklich verbinden.[182] In der Praxis fehlen regelmafiig Anlagen zum Vertrag. Der Vertragsgegenstand ist haufig nicht hinreichend bestimmt. Dies begrundet ein Kundigungsrecht zum Ende des Pachtjahres.
Ist ein Vertrag befristet und kein ordentliches Kundigungsrecht vertrag — lich vereinbart, kann der Pachtvertrag nur aus wichtigem Grund, also aufier — ordentlich, gekundigt werden. Was ein wichtiger Grund ist, bestimmt § 314 BGB. Ein wichtiger Grund liegt danach vor, wenn dem kundigenden Vertragspartner unter Berucksichtigung aller Umstande des Einzelfalls und unter Abwagung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhaltnisses bis zur verein — barten Beendigung nicht zugemutet werden kann. Die Kundbarkeit aus wichtigem Grund kann vertraglich nicht vollig ausgeschlossen werden.[183]
Wir empfehlen unseren Mandanten, individuell zu vereinbaren, wann fur die Parteien ein solcher wesentlicher Grund zur Kundigung bestehen soll. Als aufier — ordentliche Grunde fur eine Kundigung des Pachtvertrages fur den Pachter kann bei — spielsweise der Wegfall unabdingbarer Projektvoraussetzungen vereinbart werden.
Objektive Larmquellen sind der Biomassetransport und der Betrieb der Biogas — anlage. Zum Transportlarm zahlen der An — und Auslieferungsverkehr (landwirt — schaftliche Nutzfahrzeuge, Tankwagen) auf dem Anlagengelande und auf der offentlichen Strafie, die Einbringung von Substrat in die Biogasanlage (Radlader, landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, Forderschnecken, Annahmebunker), zum Betriebslarm tragen die Ruhrwerke in Fermentern und Endlagern und die Ver- brennungsmotoren bei. In der sogenannten „Technischen Anleitung Larm“ (TA- Larm) werden unterschiedliche Richtwerte fur Tages — (6.00-22.00 h) und Nachtzeit (22.00-6.00 h) postuliert. Aufierdem wird unterschieden zwischen Wohngebieten, Mischgebieten und Gewerbegebieten. Je grofier dabei eine Biogasanlage oder die Bioenergieanlagen insgesamt, desto grofier die Wahrscheinlichkeit, dass der Larm als storend empfunden wird. Wichtig ist hier wie bei der Wahrnehmung des Geruchs, dass nicht das objektive Ausmafi des Larms entscheidend ist, sondern die subjektive Empfindung und die Bewertung von Gerauschen als „Larm“ (Guski 2000). Gelingt es, den Anwohnern die mit der Biogasanlage verbundenen Gerausche als „sinnvoll und notig fur die eigene, umweltfreundliche Energieversorgung“ nahezubringen, kann es sein, dass diese nicht als storend empfunden werden. Erhoht wird die Wahrscheinlichkeit hierfur, wenn die Anwohner von Anfang an an den Planungen fur die Anlage beteiligt sind, dann haben sie namlich das Gefuhl, die Anlage sei Teil ihrer eigenen Wunsche und Vorstellungen und die Auswirkungen solcher eigener Bestrebungen werden seltener als storend empfunden (hier lasst sich das Phanomen der „Vermeidung kognitiver Dissonanz“ nach Festinger (1957) beobachten). Ein Tipp von Praktikern zur Akzeptanzerhohung ist aufierdem, die Anlage mit schnell — wachsenden Pflanzen einzugrunen: Denn eine Anlage, die nicht gesehen wird, riecht subjektiv weniger und macht weniger Larm (sic!) (Einfeldt 2011).
Der wahrgenommene Larm wird ebenfalls uber einen Fragebogen auf einer 5-Punkte-Skala erhoben. Je geringer dabei der erwartete Larm, desto besser.
Eine Erhohung der Akzeptanz lasst sich nur durch Aufklarung und einen intensiven Dialog mit den Anwohnern im Bereich von BGAs und der breiten Offentlichkeit erzielen. Nur wenn diese die Sinnhaftigkeit (z. B. gunstiger Warmebezug) bzw. auch die Notwendigkeit erkennen, dass die Strom — und Warmeproduktion zukunftig immer mehr aus regenerativen Quellen erfolgen muss, kann dies gelingen[223].
Abb. 4.3 Aufteilung der landwirtschaftlichen Nutzflachen in Deutschland 2010 in tausend Hektar. (Statistisches Bundesamt 2011; FNR e. V. 2011) |
Es gibt neben der reinen Faktenlage viele Einflussfaktoren, die die Akzeptanz beeinflussen konnen. Das fangt beispielsweise schon bei den beteiligten Personen/ Initiatoren an und der Art und Weise, auf die die Anwohner erfahren, dass eine BGA geplant bzw. gebaut werden soll. Wer Akzeptanz mochte, muss die Anlieger „abholen“ und „mitnehmen“, ihnen aufzeigen, dass man versuchen wird, ihre Interessen zu berucksichtigen. Fuhlen sich die Anwohner „uberfahren“ bzw. fremd — bestimmt und ungehort, wird es schwer werden, sinnvolle Mafinahmen durch — zusetzen, ohne dass es zu Streitigkeiten kommt.
Bereits die ersten Schritte in Richtung einer BGA bedurfen daher oftmals einer nicht unerheblichen Portion Psychologie und Verhandlungsgeschick, damit der wei — tere Verlauf nicht zu einem Spiefirutenlauf wird. Hier kann es durchaus sehr sinn — voll sein, sich die Hilfe externer Berater zu holen. Obwohl die Burger z. T. den Bau einer BGA aufgrund der Privilegierung von Hofanlagen nicht verhindern konnen, wird der BGA-Betreiber kein Interesse daran haben, die nachsten Jahre unentwegt (berechtigt oder unberechtigt) in der Kritik der Anwohner zu stehen.
Bei der Akzeptanz geht es nicht nur um eine eventuelle Geruchsentwicklung oder zusatzliche Gerauschemissionen im Bereich der BGA. Sofern die BGA auf bzw. in der Nahe eines existierenden Hofes errichtet wird, sollten das keine allzu grofien zusatzlichen Belastungen sein.
Verandern wird sich aber und hier kommen wir zuruck zum Substratmanagement, die Umstellung der Feldfruchte auf einen grofien Teil Mais und der zunehmende Verkehr durch Ernte — und Garresttransporte. Besonders das erhohte Verkehrs — aufkommen von LKW und Schleppern sorgt haufig fur Auseinandersetzungen. Besonders die Ernte — und Garrestlogistik bietet also viel Angriffsflache fur offent — liche Kritik, besonders hier sollte man daher versuchen, kreativ die Belastungen der Anlieger gering zu halten und fur Verstandnis zu werben.
Abschliefiend eine Ubersicht einiger Mafinahmen, die helfen konnen, die Akzeptanz einer BGA zu erhohen, ohne dass diese einen Anspruch auf Vollstandigkeit erhebt:
• Fruhzeitige Information und eventuell auch Einbindung der Anwohner
• Hofliches Auftreten mit dem ehrlichen Bemuhen, sich die Wunsche und Vorstel — lungen der Anwohner anzuhoren und — sofern sinnvoll und moglich — auch zu berucksichtigen
• Bereits im Vorwege die Gemeindemitglieder mit grofierem Einfluss ansprechen und positiv fur das Projekt stimmen (Verbundete suchen)
• Evtl. Anreize schaffen durch das Angebot einer gegenuber dem Heizol oder Erdgas gunstigeren (Fern-)Warmeversorgung
• Arbeitsplatze schaffen, also die benotigten zusatzlichen Arbeitskrafte (auch saisonal) versuchen, aus der eigenen Region/Ortschaft zu rekrutieren
• Auf die zukunftigen Steuereinnahmen der Gemeinde hinweisen
• Anlagenstandort und Anbauflachen — wenn moglich — so wahlen, dass die Ernte — und Garresttransporte moglichst wenig durch den Ort fahren mussen
• Sofern wirtschaftlich machbar, eventuell eine eigene Zuwegung zur BGA bauen, um die Transporte durch den Ort gering zu halten
• Sofern wirtschaftlich machbar, im Vorwege bereits die Reparatur der durch die notwendigen Transporte entstehenden Strafienschaden zusichern
• Durch Offenheit Vorurteile abbauen, z. B. durch Fuhrungen auf der Anlage bzw. Veranstaltungen fur die Anwohner
• Es mag merkwurdig anmuten: Versuchen, die Anlage stets sauber und ordentlich zu halten, denn ein gut gefuhrter Betrieb wird es immer leichter haben, Akzeptanz zu erlangen.
Insbesondere durch die Nutzung organischer Reststoffe wie z. B. Gulle und Fest — mist und der vollstandigen Nutzung der anfallenden Warme des BHKW wird die Bedeutung des Energietragers Biogas hinsichtlich seines Beitrages zu Klimaschutz und Energieeffizienz gesteigert. Die Einspeisung von Biomethan und dessen Nutzung in direkter Nahe zu Warmesenken ist hier eine Moglichkeit der vollstandigen Nutzung der chemischen Energie des Gases und wird somit weiter an Bedeutung gewinnen. Gerade die vielseitigen Nutzungsmoglichkeiten des Biogases fur die Strom-, Warme — und Kraftstoffbereitstellung sind ein groBer Vorteil gegenuber anderen Energietragern. Fur das Jahr 2011 wird ein erneut starker Biogasanlagen — zubau erwartet. Ende 2011 wird der Anlagenbestand auf rund 7.000 Biogas — anlagen mit einer installierten elektrischen Anlagenleistung von rund 2.700 MWe| geschatzt. Daneben werden rund 70-90 Biogasaufbereitungsanlagen auf Erdgas — qualitat aufbereitetes Biogas in das Erdgasnetz einspeisen. Mit dem Inkrafttreten des novellierten EEG am 1.1.2012 ist fur die nachsten Jahre von einem moderaten Anlagenzubau auszugehen.
Bei Neuanlagen nach EEG 2012 ist weiterhin mit einem hohen Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen zu rechnen, wobei durch die Novellierung eine Ver — schiebung des Anteils weg von Maissilage und Getreidekorn hin zu Getreide — ganzpflanzensilage (Getreide-GPS), Grassilage, Zuckerrube und ggf. auch Hirse zu erwarten ist. Auch kleine Hofanlagen (hochstens 75 kW) zur regionalen Nutzung von Exkrementen und der daraus erzeugten Energie werden, bedingt durch
die Gullekleinanlagen-Vergutung des EEG 2012, an Bedeutung gewinnen. Des Weiteren ist durch die spezielle Vergutung der Vergarung von getrennt erfassten Bioabfallen (z. B. Landschaftspflegeabfalle, getrennt erfasste Bioabfalle aus dem Hausmull, Marktabfalle) im EEG 2012, die Erweiterungen von Kompostierungs — anlagen um eine anaerobe Biogasstufe zu erwarten.