Die 7 Kernfragen des Risiko — und Versicherungsmanagements

Im Rahmen des Risiko — und Versicherungsmanagements sind die folgenden sieben Fragen zu bearbeiten. Die eigenen Erfahrungen aus der Praxis und die Unterstut- zung externer Berater helfen dabei, die Fragen richtig und vor allem vollstandig zu beantworten.

5.1.2.1 Was kann geschadigt werden?

Naturlich denkt man bei dieser Frage zunachst an die Gebaude und technischen Einrichtungen der Biogasanlage, die einen Schaden erleiden konnen. Spektakulare Bilder von explodierten Anlagen gingen durch die Presse. Ofter traten jedoch Schaden an Motoren der Blockheizkraftwerke auf. Die o. a. Studienarbeit zeigte, dass mehr als die Halfte der Schadenzahlungen bei Biogasanlagen auf die Block­heizkraftwerke (BHKW) entfielen; fast 90 % davon betrafen wiederum die Motoren der Blockheizkraftwerke (s. Abb. 5.1).

Bei Biogasanlagen muss der Biologie besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Wird sie stark beeintrachtigt oder stirbt sie sogar vollig ab, kann es Monate

Подпись: Abb. 5.1 Schadenzah- lungen bezogen auf die betroffenen Komponenten image141

dauern, bis nach einer Neubefullung des Fermenters, Aufheizung und Impfung desselben wieder Gas in fruherer Menge und Qualitat erzeugt wird.

Wenn durch den Sachschaden kein Gas bzw. Strom erzeugt werden kann, laufen dennoch Fixkosten wie z. B. Personalkosten oder die Kreditfinanzierung weiter. Ein Sachschaden zieht also in der Regel einen Vermogensschaden nach sich. Hier ist zu beachten, dass der Sachschaden in der Regel unerwartet eintritt und daher weder Per­sonal noch Ersatzmaterial vorgehalten werden. Die Betriebsunterbrechung dauert daher in der Regel langer als eine geplante Reparatur unter optimalen Bedingungen.

Verletzungen von Personal sind in der Regel uber die Berufsgenossenschaft oder die Krankenversicherung abgedeckt. Es sind jedoch auch Verletzungen von Personen aufierhalb der Biogasanlage oder Beschadigungen von Sachen Dritter moglich.

Nicht zu vernachlassigen sind die Umgebung und Umwelt, die durch die Errichtung oder den Betrieb der Biogasanlage gefahrdet werden. Durch das 2007 in Kraft getretene Umweltschadensgesetz wird auch fur Anspruche offentlich-recht — lichen Inhalts gehaftet.

Geschadigt werden kann auch die Reputation der Verantwortlichen einer Biogas­anlage. Sei es durch die Insolvenz der Gesellschaft nach einem nicht versicherten Grofischaden oder durch Vergehen beim Betrieb der Anlage, die mit Bufigeld oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Die Strafen an sich sind kaum versicherbar, aber entsprechende Rechtsschutzversicherungen ermoglichen, dass rechtlicher Beistand geleistet werden kann.