Category Archives: Vereinfachtes Verfahren

Haftung/Gewahrleistung/Garantie

Neben den bisher behandelten Punkten ist ein weiterer Kernpunkt eines jeden Ver — trags und somit auch des Substratliefervertrags die Ausgestaltung der vertraglichen Haftung.

Im Biogaskontext gilt es sich in diesem Zusammenhang insbesondere vier Aspekte vor Augen zu fuhren: die Prozessbiologie im Fermenter, das an sich begrenzte Angebot von Substraten, das Grundmodell der Biogasanlage und die anderweitige Verwertbarkeit der Substrate.

Wie bereits im Abschn. 3.2.3.5 erwahnt, ist die Einhaltung der Konzentrations — werte der Nahrstoffe im weiten Sinne und der Hemmstoffe fur die Prozessbiologie essentiell, da es im schlimmsten Falle zu einem vollstandigen Erliegen des Ver — garungsprozesses kommen kann. Zwar ist es z. B. moglich, auf einen Spurenele — mentemangel durch die Zugabe einer auf die Anlage abgestimmten Mineralstoff — mischung (Graf und Bajohr 2011, S. 90) zu reagieren. Allerdings besteht immer die Gefahr, das gesamte Fermentervolumen vollstandig austauschen zu mussen. Fur einen solchen Fall sind vor dem Hintergrund, dass die Verfugbarkeit von Sub — straten durch das landwirtschaftliche Potenzial der Region und die Wirtschaftlich — keit des Transports uber maximal 20 km (Erdmann und Zweifel 2010, S. 223) begrenzt wird, Regelungen zu treffen, die eine adaquate Kompensation fur die Neu — beschaffung von Substraten und den Anlagenstillstand im Hinblick auf die reine Biogasproduktion bzw. Strom- und/oder Warmeproduktion darstellen.

Gleiches gilt fur die Nichtabnahme der Substrate, da eine anderweitige Ver — wertung z. B. als Futtermittel, auf Grund des Substratzustandes vermutlich aus — geschlossen sein wird.

Hinsichtlich der Verschuldensmafistabe und der Beweislast sollte uberlegt werden, ob eine Abweichung von den gesetzlichen Mafistaben (§§ 434, 437, 280 BGB) in der Hinsicht vereinbart wird, dass der Anknupfungspunkt fur das Ver — schulden die gute betriebliche Praxis ist und das Beweislastrisiko generell bei derjenigen Partei liegt, die naher am Beweis ist. Dies ware jedoch im Wege einer Einzelfallprufung abzuwagen.

Soziale Kriterien

Nachdem die bei der Bewertung zu berucksichtigenden okologischen, oko­nomischen und technischen Kriterien zusammenfassend aufgezahlt wurden, wird nun die Auswahl der sozialen Kriterien ausfuhrlich hergeleitet und begrundet. Der bekannteste derzeit existierende weltweit benutzte Kriterienkatalog, in dem auch soziale Kriterien aufgelistet werden, ist derjenige der „Commission for Sustainable Development (CSD 1996). In dieser Kommission haben uber hundert Experten von 1995 bis 2000 zunachst 134 Indikatoren fur die Messung einer Nachhaltigen Entwicklung aufgestellt. Diese wurden in 22 Landern getestet und die Liste wurde letztlich auf 58 zentrale Indikatoren gekurzt. Diese sind in die vier Bereiche „sozial“, „Umwelt“, „Wirtschaft“ und „institutionell“ untergliedert. Davon betreffen 19 Attribute den Bereich der sozialen Kriterien, die sich wiederum zusammenfassen lassen in die sechs Oberkategorien Gleichheit, Gesundheit, Bildung, Wohnung, Sicherheit, Bevolkerung (UNCSD 2001).

Ahnliche soziale Kategorien werden im neuesten Nachhaltigkeitsstandard zur Zertifizierung von Biomasse fur den internationalen Handel von Fritsche et al. (2010) genannt: Hier wird zwar betont, dass auch soziale Indikatoren eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Nachhaltigkeit der Biomassenutzung spielen, bei deren Konkretisierung wird jedoch vor allem auf Sozialstandards verwiesen, die vom sogenannten „Roundtable on Sustainable Biofuels“ (RSB) fur Biotreib — stoffe elaboriert wurden. Spezifische ubergeordnete soziale Indikatoren sind hier beispielsweise: Beratung, Planung und Uberwachung, Menschen — und Arbeits — rechte, Ernahrungssicherheit, Landliche und soziale Entwicklung, Wirtschaftliche Effizienz, Technologie und dauernde Verbesserung und Sicherung der Landrechte.

Sowohl die von der UNCSD (2001) als auch die von Fritsche et al. (2010) auf — gelisteten Kriterien sind jedoch fur die Bewertung der energetischen Biomassen — utzung in Deutschland grofitenteils ungeeignet, weil die meisten dieser genannten sozialen Standards in Deutschland glucklicherweise erfullt sind. Damit sind diese Kriterien nicht entscheidungsrelevant, weil sie keine Unterscheidung von Biomasse — Konzepten erlauben. Aus dem Grund wurden im Forschungsvorhaben „Biomasse im Spannungsfeld“, ausgehend von den bekannten Indikatorenkatalogen, gemein — sam mit Psychologen und Sozialwissenschaftlern andere, fur Biomasse-Pfade in Deutschland aussagekraftige soziale Kriterien erarbeitet.

Die sozialen Kriterien lassen sich in die vier Oberkategorien „Akzeptanz“, „Par — tizipation“, „Psychologische Konsequenzen“ und „Arbeitsplatze“ unterteilen und werden auf der untersten Ebene in 16 Attributen operationalisiert. Im Folgenden werden diese spezifisch fur die Biomassenutzung in Deutschland aufgestellten sozialen Kriterien vorgestellt, erlautert und theoretisch begrundet. Eine Ubersicht uber die hierarchische Anordnung der Kriterien ist in Abb. 3.3 zu sehen.

Erntelogistik

Die Herausforderung bei der Koordination der Erntelogistik besteht darin, dass oftmals innerhalb kurzester Zeit grofie Mengen geerntet, gehackselt, trans- portiert und eingelagert werden mussen, um ein optimales Ertragsergebnis mit einer Minimierung von Silier — und Lagerverlusten zu erzielen. Die z. T. extremen Wetterbedingungen machen es dabei schwer, den Erntetermin fruhzeitig fest — zulegen. Umso wichtiger ist es, dass analog zu den Anbauvorbereitungen alle Maschinen moglichst rechtzeitig voll einsatzbereit sind. Hier ist eine etwas fruhere Wartung zur Vermeidung von Maschinenausfallen sehr wahrscheinlich profitabler, als die Wartung nach hinten zu schieben und in der kritischen Phase mit defektem Gerat Ausfallzeiten hinnehmen zu mussen.

Bei der Planung der Transportkette vom Halm bis zur Silage ist es oftmals die Geschwindigkeit der zur Verfugung stehenden Hacksler, die aufzeigt, wie viel Masse in welcher Zeit abtransportiert und verarbeitet werden muss, um Stillstand — zeiten des Hackslers zu vermeiden. Hier mussen dann Lange der Transportwege, Ladekapazitaten und auch die Geschwindigkeit der Transportfahrzeuge mit ein — bezogen werden (Handler et al. 2011). Sofern die Entfernungen zur BGA jedoch zu grofi werden, ist es unter Umstanden sinnvoll, auch Wartezeiten beim Hackseln hin — zunehmen, anstatt eine Vielzahl von Transportfahrzeugen einzusetzen. Sollte eine grofie Zahl von Transportfahrzeugen eingesetzt werden, fallen viele Wartezeiten an, sobald der Hacksler zum Tanken oder zum Verlegen auf andere Schlage unter — brechen muss. Es ist damit zu rechnen, dass der Hacksler keine konstanten Mengen produziert. Kleine Schlage oder nicht optimale bzw. wechselnde Bodenbedingungen sorgen z. T. dafur, dass der Massestrom abnimmt. Welche Art von Maschinen zum Einsatz kommt, hangt oft wesentlich davon ab, welches Budget fur den Kauf oder die Miete zur Verfugung steht.

Abschliefiend bleibt festzuhalten, dass eine optimale Abstimmung der Ernte — maschinen in Bezug auf ihre Leistungsfahigkeit Kosten vermeiden hilft. Aufgrund der Vielzahl der Einflussfaktoren und der Tatsache, dass normalerweise nicht immer die optimalen Maschinen zur Verfugung stehen, wird man das theoretische, optimale Kosten-Nutzen-Verhaltnis aber nie ganz erreichen.

Personliche Voraussetzungen

Jede Tatigkeit verlangt eine individuelle Leistungsvoraussetzung des Einzelnen. Oft arbeiten die an dem Vorhaben beteiligten Personen das erste Mal zusammen und das manchmal nur fur eine begrenzte Zeit der Bauphase.

Kommen fachliche oder korperliche Defizite z. B. auf der Baustelle zu Tage, ist es Aufgabe der zustandigen Firma, dies abzustellen. Zeit, Starken und Schwachen zu erkennen und auf der Baustelle zu beheben, bleibt oft nicht. Zumal dies bedeuten kann, dass so nicht nur handwerkliche Fehler, sondern auch Sachschaden oder Unfalle passieren konnen. Solche Probleme sollten fruhzeitig offen angesprochen und behoben werden.

Sachversicherungen

Fur Entschadigungen bei den Sachversicherungen, insbesondere bei Montage, Feuer- und Maschinenversicherungen gilt folgende Regel.

Sachschaden werden ersetzt, wenn

• sie an einer versicherten Sache

• am Versicherungsort

• im versicherten Zeitraum

• zum versicherten Interesse

• durch eine versicherte Gefahr

• unvorhergesehen hervorgerufen werden.

Jeder Aufzahlungspunkt stellt eine Bedingung dar, die erfullt sein muss. In den geschriebenen Versicherungsvertragen entsprechen sie oft den Uberschriften der einzelnen Paragraphen.

Der Schaltkreis in Abb. 5.3 stellt die Grundlagen nochmals symbolisch dar. Die Spannungsquelle reprasentiert den Sachschaden. Die Bedingungen werden durch die Schalter dargestellt. Damit Strom oder eine Entschadigung fliefien kann, mussen alle Schalter geschlossen, also Bedingungen erfullt, sein (d. h. Bedingungen zur ver — sicherten Sache, zum versicherten Ort etc.). 1st eine der Bedingungen nicht erfullt, muss der Versicherer den Schaden nicht entschadigen. Insbesondere die tech — nischen Versicherungsmakler sind hier gefordert, fur die einzelnen Bedingungen Formulierungen zu finden, die im Schadenfall moglichst wenig Spielraum fur Dis — kussionen bieten.

Herstellung des Netzanschlusses

Der Netzanschluss wird regelmafiig durch den Netzbetreiber hergestellt. Dem — entsprechend steht der Netzanschluss auch im Eigentum des Netzbetreibers (§ 33 Abs. 1 GasNZV). Die Kosten fur den Netzanschluss sind vom Netzbetreiber grund — satzlich zu 75 % zu tragen. Insofern tragt der Anschlussnehmer gemafi § 33 Abs. 1 GasNZV die verbleibenden 25 % der Netzanschlusskosten.[48]

Bevor der Netzanschluss errichtet wird, muss der Netzanschlusspetent ein Netz — anschlussbegehren an den Netzbetreiber richten, vgl. § 33 Abs. 4 GasNZV. Durch dieses Netzanschlussbegehren setzt der Netzanschlusspetent ein Prufungsverfahren in Gang, das nach Zahlung eines Vorschusses auf die Netzanschlusskosten in einer Planung des Netzanschlusses durch den Netzbetreiber in Zusammenarbeit mit dem zukunftigen Anschlussnehmer mundet und das auch einen Realisierungsfahrplan enthalt (vgl. § 33 Abs. 7 GasNZV). Unter anderem ist der Realisierungsfahrplan der Regulierungsbehorde vorzulegen und die Kosten fur Planung und Bau des Netzanschlusses sind dem Netzanschlusspetenten offenzulegen. Bau und Betrieb

image029Anscnlussnehmer

Подпись: Abb. 3.2 Prozessschritte zur Herstellung des Netzanschlusses II

Abb. 3.1 Prozessschritte zur Herstellung des Netzanschlusses I

sind nach den Grundsatzen der effizienten Leistungserbringung vorzunehmen. Die Prozessschritte bis zur Herstellung des Netzanschlusses sind in § 33 Abs. 3 bis 7 GasNZV ausfuhrlich dargelegt und in den Abb. 3.1 und 3.2 zusammengefasst.

Kostentragung der Herstellung des Netzanschlusses

Nach § 32 Nr. 2 GasNZV besteht der Netzanschluss aus der Verbindungsleitung, die die Aufbereitungsanlage mit dem bestehenden Gasversorgungsnetz verbindet, der Verknupfung mit dem Anschlusspunkt des bestehenden Gasversorgungsnetzes,
der Gasdruck-Regel-Messanlage sowie den Einrichtungen zur Druckerhohung und der eichfahigen Messung des einzuspeisenden Biogases. Nach § 33 Abs. 1 GasNZV hat der Netzbetreiber diese Anlagen vollstandig zu errichten und hiervon 75 % der Kosten zu tragen.

Подпись: 33Zugunsten des Anschlussnehmers hat der Verordnungsgeber einen Kostendeckel eingezogen. Der Anschlussnehmer tragt nach § 33 Abs. 1 Satz 3 GasNZV lediglich 25 % der Netzanschlusskosten unter der Voraussetzung, dass die Verbindungsleitung max. 1 km lang ist. Des Weiteren sind die Kosten auf 250.000 € gedeckelt. Dabei bleibt unklar, ob der betragsmaBige Deckel in Hohe von 250.000 € auch gilt, wenn es sich um Verbindungsleitungen handelt, die langer als 1 km sind. Denn in § 33 Abs. 1 Satz 4 GasNZV wird geregelt, dass, soweit eine Verbindungsleitung eine Lange von 10 km uberschreitet, der Anschlussnehmer die Mehrkosten zu tragen hat. Insofern wird argumentiert, bei Verbindungsleitungen von mehr als einem bis zu 10 km gelte dieser betragsmaBige Deckel nicht. Die Bundesnetzagentur hat in einer Stellungnahme die Ansicht geauBert, auch hier wurde der betragsmaBige Deckel gelten. Hiergegen sprechen aber die Systematik und der Wortlaut der Vorschrift. Insofern bleibt abzuwarten, wann hier die erste Entscheidung getroffen wird.[49] Die Kosten des Netzanschlusses konnen sich nachtraglich dann verringern, wenn wei- tere Anschlusse zu dem Netzanschluss hinzukommen. Dann ist der Netzbetreiber verpflichtet, die Kosten so aufzuteilen, als wenn die Netzanschlusse gleichzeitig hergestellt worden waren und den Anschlussnehmern einen etwaig zu viel gezahlten Betrag zuruckzuerstatten (§ 33 Abs. 1 Satz 6 GasNZV).

Die Neuregelung zum Umfang des Netzanschlusses und zur Kostentragung fuhrt zur Klarung wesentlicher historischer Streitfragen zwischen Netzanschlussnehmern und Netzbetreibern und wird somit zukunftig zu mehr Rechtssicherheit fuhren.

Flexibilitatspramie

Betreiber von Biogasanlagen konnen vom Netzbetreiber zusatzlich zur Markt — pramie eine Pramie fur die Bereitstellung zusatzlicher installierter Leistung fur eine bedarfsgerechte Stromerzeugung (sog. Flexibilitatspramie) verlangen (§ 33i Abs. 1 EEG).

Voraussetzung fur die Inanspruchnahme ist nach § 33i Abs. 2 EEG, dass

• der in der Biogasanlage erzeugte Strom nach dem Marktpramienmodell direkt vermarktet wird, also die Marktpramie in Anspruch genommen wird (eine akzessorische Koppelung an die Zahlung der Marktpramie besteht jedoch nicht, so dass in Fallen, in denen ausnahmsweise die Marktpramie entfallt, also ins — besondere in den Fallen des § 33g Abs. 3 EEG, die Flexibilitatspramie dennoch gewahrt wird, weil die Rechtsfolge des § 33g Abs. 3 EEG bereits ausreichenden Sanktionscharakter hat[84], allerdings muss die Direktvermarktung im Markt­pramienmodell in dem gesamten Zeitraum, in dem die Pramie in Anspruch genommen wird, eingehalten werden, da ein zwischenzeitlicher Ausstieg aus der Marktpramie zu einem Entfallen des Anspruchs fur die gesamte Zukunft fuhrt.[85]

• die Bemessungsleistung der Biogasanlage in dem jeweiligen Kalenderjahr, fur das die Pramie in Anspruch genommen wird, mindestens das 0,2fache der installierten Leistung betragt; die Flexibilitatspramie soll also nur solchen Anlagen gewahrt werden, die uber eine gewisse Mindestauslastung verfugen.

• die Anlage in einem Anlagenregister angemeldet worden ist und ein Umwelt — gutachter vorab die technische Eignung der Anlage fur eine bedarfsorientierte Stromerzeugung bescheinigt hat.

• die Inanspruchnahme der Pramie dem Netzbetreiber vorab angezeigt wurde (§ 33i Abs. 3 EEG).

Die Hohe der Flexibilitatspramie wird kalenderjahrlich anhand der in Anlage 5 zum EEG vorgegebenen Formeln berechnet (§ 33i Abs. 3 EEG) und fur einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt (§ 33i Abs. 4 EEG).

Fallstricke bei der Verhandlung mit der Gemeinde

Gemeinden sind Verhandlungspartner, wenn Biogasanlagen auf Gemeindegrund errichtet werden oder Wege und Leitungen uber gemeindlichen Boden verlegt werden mussen. Vertrage mit Gemeinden unterliegen besonderen gesetzlichen Bindungen.

3.3.3.1 Die Unwirksamkeit von Vertragen mit Gemeinden

Werden Vertrage mit Gemeinden abgeschlossen, ergeben sich aus den Gemeinde — ordnungen oder Landkreisordnungen sowie aus der Kommunalverfassung des jeweiligen Bundeslandes Zustimmungserfordernisse und Formvorschriften, die das Risiko der Unwirksamkeit von Vertragen mit Gemeinden begrunden konnen.

Vertrage mit Gemeinden unterliegen regelmafiig einem Schriftformerfordernis aus den Gemeindeordnungen der Lander. Erfolgt keine Vertragsunterzeichnung, kommt wegen des Schriftformerfordemisses kein Vertrag zu Stande.

Das Zustimmungserfordernis wird beispielsweise relevant, wenn bei Gemeinden die Wirksamkeit des Vertrages von der Zustimmung einer Aufsichtsbehorde abhangt. Ohne eine Zustimmung kann der Vertrag unwirksam sein (Ebert 2005, S. 52). Ein Zustimmungserfordernis der Gemeindevertretung kann sich aus der Hauptsat — zung der Gemeinde ergeben. Weiterhin sind in den Kommunalverfassungen der Lander fur bestimmte Vertrage Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehorden erforderlich.

Gefuhl der Unabhangigkeit von Energieversorgungsunternehmen

Insbesondere, wenn der Betreiber einer Biomasseanlage eine lokale, eventuell sogar gemeinschaftlich organisierte Institution ist, kann das Gefuhl der Unabhangig­keit von grofien Energieversorgern steigen. Dies zeigten zahlreiche Diskussionen auf Dorfversammlungen und Interviewergebnisse mit in einem Bioenergiedorf engagierten Personen und mit Personen aus Dorfern, die anstrebten, Bioenergiedorf zu werden (Eigner-Thiel, 2005). Das Gefuhl der Unabhangigkeit von grofien Ener­gieversorgern wird im Hinblick auf die soziale Nachhaltigkeit positiver bewertet, weil es mehr Autarkie und weniger Fremdbestimmung bezuglich Preisbestimmung, Versorgungssicherheit, aber auch bezuglich Unfallrisiken der Kernenergie oder Risiken von Tankerunfallen mit unsicherem Ausgang bedeuten kann. Bei der diesem Projekt zugrundeliegenden Fragebogenerhebung wurde dieses Gefuhl auf einer 5-stufigen Skala eingeschatzt. Je hoher die Punktzahl, desto hoher das Unabhangig — keitsgefuhl. Unabhangigkeit von endlichen Rohstoffen

Wenn den Anwohnern bewusst ist, dass ihre Warmeversorgung aus Biomasse als einem erneuerbaren Energietrager stammt, kann das Gefuhl der Unabhangigkeit von endlichen Rohstoffen wie Erdol, Erdgas usw. steigen. Da die endlichen Roh — stoffe immer knapper, als Rohstoff wertvoller fur die Herstellung anderer Produkte als zur ausschliefilichen Warmeversorgung sowie auch teurer werden und aufierdem Biomasse (Energiepflanzen, Holz, Gulle) fur die energetische Nutzung die beste Okobilanz hat, ist diese Unabhangigkeit im Sinne der Nachhaltigkeit anzustreben. Offen ist die Frage, ob dieses Gefuhl bei verschiedenen Biomassenutzungskon — zepten unterschiedlich ausgepragt ist — es handelt sich ja bei allen Varianten um denselben erneuerbaren Energietrager, namlich um Biomasse. Relevant ware dieses Kriterium nur, wenn bei einzelnen Nutzungskonzepten das Bewusstsein, dass es sich um einen erneuerbaren Energietrager handelt, besonders gescharft wurde und bei anderen nicht. Dabei wird angenommen, dass bei allen Konzepten, die unter Planungsbeteiligung der Bevolkerung realisiert werden, dieses Bewusstsein eher ausgepragt ist als bei anderen. In einer Fragebogenerhebung wird auch dieses Gefuhl auf einer 5-stufigen Skala eingeschatzt. Je hoher die Punktzahl, desto hoher wird das Unabhangigkeitsgefuhl bewertet.

Typische Biogasertrage

Tabelle 4.6 gibt einen Uberblick uber Biogasertrage typischer Biogassubstrate. Diese Werte konnen als Anhaltswerte fur die Grobabschatzung des Biogasertrages einer Biogasanlage angewendet werden, hangen im Einzelfall aber immer von den realen Eigenschaften der lokal verfugbaren Substrate ab.

Tab. 4.5 Beispielhafte Massenbilanz der Biogasgewinnung aus

Rindergulle und Grassilage

Inputmaterial

Masseanteile

Outputmaterial

Masseanteile

Grassilage (20 %)

Wasser: 13 % Organik: 6,3 % Anorganik: 0,7 %

Biogas (7,7 %)

Methan: 2,2 % Kohlendioxid: 5,0 % Wasserdampf: 0,5 %

Rindergulle (80 %)

Wasser: 72 % Organik: 6,4 % Anorganik: 1,6 %

Garrest (92,3 %)

Wasser: 83,4 % Organik: 6,6 % Anorganik: 2,3 %

Tab. 4.6 Typische Biogasertrage. (Verandert nach FNR 2010, verandert: ohne Kartoffelfrucht — wasser)

Substrat

TS

oTS

N*

P2O5

K2O

Biogas-

ertrag

CH4-

Ertrag

CH4-Aus-

beute

[%]

[% TS]

[% TS]

[Nm3/t

FM]

[Nm3/t

FM]

[Nm3/t

oTS]

Wirtschaftsdunger

Rindergulle

10

80

3,5

1,7

6,3

25

14

210

Schweinegulle

6

80

3,6

2,5

2,4

28

17

250

Rindermist

25

80

5,6

3,2

8,8

80

44

250

Geflugelmist

40

75

18,4

14,3

13,5

140

90

280

Pferdekot ohne Stroh

28

75

n. a.

n. a.

n. a.

63

35

165

Nachwachsende Rohstoffe

Maissilage

33

95

2,8

1,8

4,3

200

106

340

Getreide-GPS

33

95

4,4

2,8

6,9

190

105

329

Grunroggensilage

25

90

150

79

324

Getreidekorner

87

97

12,5

7,2

5,7

620

329

389

Grassilage

35

90

4,0

2,2

8,9

180

98

310

Zuckerruben

23

90

1,8

0,8

2,2

130

72

350

Futterruben

16

90

n. a.

n. a.

n. a.

90

50

350

Sonnenblumen-

silage

25

90

n. a.

n. a.

n. a.

120

68

298

Sudangras

27

91

n. a.

n. a.

n. a.

128

70

286

Zuckerhirse

22

91

n. a.

n. a.

n. a.

108

58

291

Grunroggen**

25

88

n. a.

n. a.

n. a.

130

70

319

Substrate der verarbeitenden Agrarindustrie

Biertreber

23

75

4,5

1,5

0,3

122

70

313

Getreide-

schlempe

6

94

8,0

4,8

0,6

39

22

385

Kartoffels-

chlempe

6

85

9,0

0,7

4,0

34

18

362

Obstschlempe

2,5

95

n. a.

0,7

n. a.

15

9

285

Rohglycerin***

n. a.

n. a.

n. a.

n. a.

n. a.

250

147

185

Rapspresskuchen

92

87

52,4

24,8

16,4

660

317

396

Kartoffelpulpe

13

90

0,8

0,2

6,6

80

47

336

Tab. 4.6 (Fortsetzung) Typische Biogasertrage. (Verandert nach FNR 2010, verandert: ohne Kartoffelfruchtwasser)

Substrat

TS

oTS

N*

P2O5

K2O

Biogas-

ertrag

CH4-

Ertrag

CH4-Aus-

beute

[%]

[% TS]

[% TS]

[Nm3/t

[Nm3/t

[Nm3/t

FM]

FM]

oTS]

Z-Pressschnitzel 24

95

n. a.

n. a.

n. a.

68

49

218

Melasse

85

88

1,5

0,3

n. a.

315

229

308

Apfeltrester

35

88

1,1

1,4

1,9

148

100

453

Rebentrester

45

85

2,3

5,8

n. a.

260

176

448

Grun — und Rasenschnitt

Grunschnitt

12

87,5

2,5

4,0

n. a.

175

105

369

*N-Gehalte im Garrest ohne Berucksichtigung von Lagerverlusten **angewelkt;

***in der Praxis stark variierende Ergebnisse, abhangig vom Verfahren der Biodieselherstellung