Sachversicherungen

Fur Entschadigungen bei den Sachversicherungen, insbesondere bei Montage, Feuer- und Maschinenversicherungen gilt folgende Regel.

Sachschaden werden ersetzt, wenn

• sie an einer versicherten Sache

• am Versicherungsort

• im versicherten Zeitraum

• zum versicherten Interesse

• durch eine versicherte Gefahr

• unvorhergesehen hervorgerufen werden.

Jeder Aufzahlungspunkt stellt eine Bedingung dar, die erfullt sein muss. In den geschriebenen Versicherungsvertragen entsprechen sie oft den Uberschriften der einzelnen Paragraphen.

Der Schaltkreis in Abb. 5.3 stellt die Grundlagen nochmals symbolisch dar. Die Spannungsquelle reprasentiert den Sachschaden. Die Bedingungen werden durch die Schalter dargestellt. Damit Strom oder eine Entschadigung fliefien kann, mussen alle Schalter geschlossen, also Bedingungen erfullt, sein (d. h. Bedingungen zur ver — sicherten Sache, zum versicherten Ort etc.). 1st eine der Bedingungen nicht erfullt, muss der Versicherer den Schaden nicht entschadigen. Insbesondere die tech — nischen Versicherungsmakler sind hier gefordert, fur die einzelnen Bedingungen Formulierungen zu finden, die im Schadenfall moglichst wenig Spielraum fur Dis — kussionen bieten.