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BiogasgroBanlage (mit Gasaufbereitung und — einspeisung)

In der beschriebenen Biogasgrofianlage werden in mehreren Fermentern ca. 50.000 t Getreide — und Maissubstrat jahrlich vergoren. Das Rohbiogas wird zur Aufbereitung an das regionale Energieversorgungsunternehmen verkauft, nach dem Verfahren der Aminwasche aufbereitet und anschliefiend in das bereits bestehende Erdgasnetz eingespeist. Das eingespeiste Bioerdgas wird anschliefiend dem Gas — netz an sechs Standorten „virtuell“ wieder entnommen und dort mit Blockheiz — kraftwerken in Strom und Warme umgewandelt. Die Rohstoffe stammen von uber 40 lokal ansassigen landwirtschaftlichen Betrieben, die langjahrige Vertrage mit den Betreibern geschlossen haben. Betreibergesellschaft fur die Herstellung des Rohbiogases ist eine GmbH & Co KG; die Aminwasche zur Aufbereitung wird vom lokalen Energieversorgungsunternehmen vorgenommen.

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Abb. 3.5 Multikriterieller Entscheidungsunterstutzungsprozess

Garrestbehandlung und — nutzung

Unter dem Garrest wird alles das verstanden, was nach dem anaeroben Abbau aufier dem Biogas den Garbehalter verlasst.

Der Garrest wird bei landwirtschaftlichen Anlagen im Normalfall — vergleichbar zum Wirtschaftsdunger — auf die landwirtschaftlichen Nutzflachen ausgebracht. Da dieser Garrest aus grundwasser — und umweltschutztechnischen Grunden nicht das gesamte Jahr uber ausgebracht werden darf, mussen zumindest die entsprechenden Lagerkapazitaten an der Biogasanlage geschaffen werden. Dabei handelt es sich bei — spielsweise um abgedeckte Betonbehalter, die ausreichend grofi dimensioniert sein mussen, um beim geplanten Volllastbetrieb der Anlage mindestens die gesetzlichen Sperrfristen nach der Dunge-Verordnung sicher einzuhalten. Aufierdem sollten sie gasdicht ausgefuhrt werden, da bei der Lagerung zwingend noch geringe Mengen an Biogas entstehen, die aus Klimaschutzgrunden nicht an die Atmosphare abge — geben werden sollten.

Neben der ublichen Direktausbringung (d. h. die Garreste werden ohne wei — tere Behandlung als Dunger auf die Felder ausgebracht) konnen die Garreste ent — sprechend der folgenden Moglichkeiten auch weitergehend genutzt werden:

• Teilaufbereitung; d. h. die Garreste werden zunachst phasengetrennt und dann

bevorzugt die feste Phase weiter behandelt,

• Vollaufbereitung; d. h. die durch eine Phasentrennung erzeugte Fest — und Flussig-

phase werden aufbereitet.

Nachfolgend werden diese Optionen kurz vorgestellt. Da in der landwirt — schaftlichen Praxis aus Kostengrunden bei einer flachenangepassten Biogas — erzeugung im Normalfall eine Direktausbringung der Garreste realisiert wird, haben die anderen Optionen bisher nur eine untergeordnete Bedeutung erlangt.

Direktausbringung. Das Ziel der Direktausbringung von Garresten ist es, die darin enthaltenen Nahrstoffe an den Ursprungsort zuruck zu fuhren und dadurch den Nahrstoffkreislauf innerhalb des jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes zu schliefien. Die Direktausbringung von Garresten ist somit mit der Ausbringung von Gulle zu vergleichen. Deshalb kommen vergleichbare Techniken und Verfahren zum Einsatz und es gelten die gleichen logistischen und sonstigen Einschrankungen.

Teilaufbereitung. Bei einer Teilaufbereitung werden zunachst die Fest- und die Flussigphase getrennt. Da Garreste zum grofiten Teil aus Wasser bestehen, dient dieser Schritt in erster Linie der Gewinnung der Feststofffraktion. Gleichzeitig werden der zu behandelnde Stoffstrom und damit das benotigte Lagervolumen reduziert. Je nach Biogasanlagenkonzept kann die Flussigphase (oder ein Teilstrom) beispielsweise zur Anmaischung in die Anlage ruckgefuhrt oder als Flussigdunger auf landwirtschaftlich genutzte Felder ausgebracht werden. Als gangige Aggregate zur Phasentrennung werden je nach Substrateigenschaften und zu realisierendem Trenngrad Dekanter, Siebband — und Siebtrommelpressen sowie Pressschnecken — separatoren verwendet.

Bei der Teilaufbereitung wird lediglich die aus dem Garrest erzeugte Festphase weiter behandelt. Sie kann zu Garkompost oder anderen Bodenverbesserungs- produkten weiterverarbeitet werden. Dazu kann eine Trocknung des Materials notwendig werden; in diesem Fall konnen Schubwende-, Band — und Trommel- trockner zum Einsatz kommen.

Vollaufbereitung. Bei der Vollaufbereitung werden sowohl die Fest — als auch die Flussigphase weiter behandelt. Ziel ist es, zusatzlich zu dem Produkt aus den festen Garresten auch ein marktfahiges Produkt (z. B. Flussigdunger mit defi — nierten Eigenschaften) aus den flussigen Garruckstanden zu erzeugen. Dazu kann eine Vielzahl unterschiedlicher Techniken eingesetzt werden, die bisher fur diesen Anwendungsfall nicht zwingend marktgangig sind.

Betriebsstunden

Nach Angaben der Betreiber erreichen die Biogasanlagen eine mittlere Betriebs- stundenanzahl von 8.225 h im Jahr. Der statistische Median liegt dabei bei 8.500 h/a. Das zeigt, dass laut dieser Befragung die Halfte der Biogasanlagen eine Betriebs — stundenzahl von > 8.500 aufweist. Die mittlere Volllaststundenzahl der Biogas­anlagen liegt nach Angaben der Betreiber bei 7.673 h/a. Der statistische Median liegt dabei bei 8.000 h/a (DBFZ 2011).

Eine Aufschlusselung der Volllaststunden nach dem Inbetriebnahmejahr der Anlage zeigt, dass jungere Biogasanlagen nach Angaben der Betreiber eine hohere Volllaststundenzahl erreichen als altere Biogasanlagen. Wahrend 50 % der Biogas­anlagen, die vor 2000 in Betrieb gegangen sind, eine Volllaststundenzahl von uber 7.900 h/a erreichen, erzielen 50 % der Biogasanlagen, die im Jahr 2009 in Betrieb gegangen sind, eine Volllaststundenzahl von uber 8.200 h/a (Tab. 4.13). Zudem ist

Tab. 4.13 Mittlere Betriebsstunden

— und Volllaststundenzahl. (DBFZ 2011)[231] [232]

Jahr der Inbetriebnahme

Mittelwert (x ± O) (h/a)

Standardabweichung

O

Median

berucksichtigte Ruck- meldungen (Anzahl)

vor 2000

6.938

2.114

7.900

37

2000-2003

7.416

1.584

8.000

85

2004-2008

7.891

940

8.000

187

2009

8.022

739

8.200

38

keine Berucksichtigung der Biogasanlagen, die 2010 in Betrieb gegangen sind, da kein voll — standiges Betriebsjahr zugrunde liegt.

Tab. 4.14 Mittlerer Eigenstrombedarf und Standardabweichung. (DBFZ 2011)13

installierte elektr. Anla­genleistung (kWel)

Mittlerer Eigen- strombedarf (%)

Standardabweichung

O

berucksichtigte

Ruckmeldungen

(Anzahl)

< 70

10,1

5,9

33

71-150

8,6

4,4

44

151-500

7,2

3,2

275

501-1.000

8,3

6,5

93

> 1.000

7,7

2,8

27

Gesamt

7,8

4,4

472

der Schwankungsbereich der erzielten Volllaststunden bei alteren grofier als bei neueren Biogasanlagen (Tab. 4.13) (DBFZ 2011).

Eigenstrombedarf

Der Eigenstrombedarf der deutschen Biogasanlagen liegt im Durchschnitt bei 7,8 %. Der mittlere Eigenstrombedarf der Anlagen bezogen auf die installierte Leis — tung ist in Tab. 4.14 detaillierter dargestellt. Es ist zu erkennen, dass insbesondere im kleineren Leistungsbereich (< 70 kWel) die Biogasanlagen einen hoheren Anted des Eigenstrombedarfs an der produzierten Strommenge aufweisen. Ein genereller Zusammenhang zwischen der Anlagengrofie und dem Eigenstrombedarf der Anlagen ist jedoch nicht erkennbar (DBFZ 2011).

Eigenwarmebedarf

Der Eigenwarmebedarf einer Biogasanlage ist stark abhangig vom einge — setzten Substrat, dem Fermentervolumen und der Anlagengrofie. Im Ergebnis der Betreiberbefragung liegt der mittlere Eigenwarmebedarf der betrachteten Biogas- anlagen nach Angaben der Betreiber bei 27 % der produzierten Warmemenge. Bei

Tab. 4.15 Mittlerer Eigenwarmebedarf (DBFZ 2011)14

installierte elektr. Anla­genleistung (kWel)

Mittlerer Eigen­warmebedarf (%)

Standardabweichung

o

berucksichtigte

Ruckmeldungen

(Anzahl)

< 70

49

19,0

15

71-150

45

15,9

21

151-500

26

16,2

119

501-1.000

23

13,3

55

> 1.000

14

7,9

18

Gesamt

27

17,3

228

68.3 % der Anlagen wurde ein Eigenwarmebedarf zwischen 9 und 44 % (x± o) ermittelt. Diesbezuglich konnten 228 Ruckmeldungen der Betreiber berucksichtigt werden. Es ist zu beachten, dass zahlreiche Betreiber darauf hinwiesen, dass der Eigenwarmeverbrauch der Anlage nicht gemessen wird. Die Angaben der Betreiber sind somit oft mit grofien Unsicherheiten behaftet (DBFZ 2011).

Bezogen auf die installierte Anlagenleistung variiert der Eigenwarmebedarf der Biogasanlagen in Abhangigkeit von der Anlagengrofie. In Tab. 4.15 ist der mittlere Eigenwarmebedarf bezogen auf die installierte Leistung abgebildet. Der Zusammen — hang zwischen installierter Anlagenleistung und Eigenwarmebedarf wird dabei sehr deutlich. Biogasanlagen im kleinen Leistungsbereich haben einen deutlich hoheren Warmebedarf als Anlagen im grofieren Leistungsbereich (> 500 kWel). Das ist vor allem darauf zuruckzufuhren, dass sich im kleineren Leistungsbereich das Verhaltnis der Anlagengrofie zum Output und Volumen zur Fermenteroberflache ungunstig darstellt. Zudem hat bei kleinen Anlagen Gulle eine grofie Bedeutung als Einsatzsubstrat, das aufgrund des hohen Wasseranteils einen hoheren Warmebedarf als andere Substrate hat (DBFZ 2011).

Storungen

Wie einleitend in Abschn. 4.5.2 beschrieben, werden von den Betreibem eher technische als biologische Storungen als Ursachen fur Ausfallzeiten der BGAs angegeben (DBFZ 2011). Auch beim Biogas-Messprogramm II zeigte sich, dass BHKW, Feststoffeintrag, Ruhrwerke und Pumpen mit zusammen mehr als 80 % den grofiten Teil der Arbeitszeit zur Storungsbeseitigung beanspruchen (FNR 2009).

Einnahmenruckgang

Die dargestellten Folgen aus dem Eintritt des Ressourcenrisikos und die sich hierdurch ergebenden Auswirkungen haben wir im Folgenden uber eine Variation des Jahresenergieertrages in mehreren Szenarien abgebildet. Die Kapitaldienst — fahigkeit in Form des DSCR sinkt folglich uber die gesamte Finanzierungslaufzeit, wie es die Abb. 5.12 veranschaulicht.

Durch die vorgenommene Veranderung liegt der DSCR durchgangig unterhalb der Ausgangslage im Sponsors-Case. Da das Vorhaben bereits im Sponsors Case nur einen Ruckgang der Einnahmen von 2 % verkraften konnte, erubrigt sich an dieser Stelle eine Diskussion der DSCR-Verlaufe der ungunstigeren Szenarien.

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Abb. 5.12 DSCR-Verlauf bei Einnahmenveranderung

Tab. 5.8 Beurteilung

einer Einnahmenanderung

aus Sicht der Kapitalgeber

Min. DSCR

0 DSCR

IRR

Sponsors Case

1,05

1,99

24,92 %

Einnahmen bei 95 %:

0,92

1,84

20,01 %

Einnahmen bei 90 %:

0,60

1,68

14,14 %

Einnahmen bei 85 %:

-0,15

1,44

6,86 %

Die Differenz von 2 % bis zum Erreichen der Projektbelastbarkeitsgrenze aus Sicht des Sponsors-Case kann somit auch als dessen Sicherheitspuffer im Hinblick auf das Ressourcenrisiko verstanden werden. Die Hohe des Sicherheitspuffers bei Pleasant Valley ist dabei als sehr knapp zu bewerten, wenn man sich vor Augen halt, dass die Liefermengen der benotigten Biomasse regelmafiig preislich nicht langfristig fixiert werden konnen und es keine preisliche Anpassungsmoglichkeiten auf der Absatzseite gibt.

Nach dieser ersten Einstimmung der Reagibilitat eines Biogas-Projektes auf verschiedene Parameter-Anderungen betrachten wir im Abschn. 5.2.4 die Moglich — keiten einer Risikoquantifizierung.

Zuweisung des Anschlusspunktes durch den Netzbetreiber

Dem Netzbetreiber steht wegen seines Zuweisungsrechts faktisch das Letztent — scheidungsrecht uber den Ort des Netzanschlusses zu. Dieser bestimmte Ver­knupfungspunkt muss fur die Anlagenbetreibenden noch immer zumutbar sein, d. h. insbesondere technisch und genehmigungsrechtlich erreichbar sein und fur den Netzbetreiber zu einer effizienteren Netzkonfiguration fuhren. Andernfalls ware die Zuweisung des Verknupfungspunkts rechtsmissbrauchlich.

Dieses Zuweisungsrecht gilt ferner nur unter der Voraussetzung, dass der Strom aus der betroffenen Anlage uber den zugewiesenen Verknupfungspunkt auch tatsachlich abgenommen werden kann. Daher darf der Netzbetreiber insbesondere keinen Verknupfungspunkt zuweisen, an dem voraussichtlich Mafinahmen des Ein — speisemanagements oder ahnliche Mafinahmen durchgefuhrt werden mussen.[33]

Zu beachten ist ferner, dass die Zuweisung des alternativen Netzanschlusses dem Anlagenbetreiber auch im Hinblick auf die Netzanschlusskosten keine Nach — teile zufugen darf. § 13 Abs. 2 EEG stellt deshalb klar, dass der Netzbetreiber die resultierenden Mehrkosten selbst zu tragen hat. Im Ergebnis ist der Anlagen­betreiber also so zu stellen, als ware der Anschluss am wirtschaftlich gunstigsten Punkt erfolgt.

Einsatzstoffbezogene Restriktionen

Nicht auf den ersten Blick ersichtlich, sieht das Gesetz bestimmte Restriktionen fur die Verwendung bestimmter Einsatzstoffe vor.

Setzen Biogasanlagen zur Gasgewinnung Mais oder sonstiges Getreide ein, erhalten sie nur dann einen Anspruch auf die gesetzliche Vergutung, wenn der Anteil von Mais (als Ganzpflanze) und Getreidekorn einschliefilich Corn-Cob-Mix und Kornermais sowie Lieschkolbenschrot in jedem Kalenderjahr insgesamt hochs — tens 60 Masseprozent betragt (sog. „Maisdeckel“, § 27 Abs. 5 Nr. 1 EEG). Der Gesetzgeber versucht mit dieser Regelung negative Auswirkungen eines flachen — deckenden Anbaus der Energiepflanze Mais entgegenzuwirken.[62] Anlagenbetreiber sind daher gezwungen, verstarkt andere Einsatzstoffe zu mobilisieren.

Wird durch ein Gasversorgungsnetz durchgeleitetes Biomethan (vgl. § 27c EEG) eingesetzt, besteht der Vergutungsanspruch zudem nur fur den Anteil des Stroms, der in Kraft-Warme-Kopplung erzeugt wurde (§ 27 Abs. 5 Nr. 2 EEG). Dies gilt auch, wenn der Strom nach § 33a EEG direkt vermarktet wird.[63]

Lieferung von Substraten und Abnahme von Garresten

An Hand der im Mengenplan niedergeschriebenen Lieferintervalle und — mengen ist im Folgenden die konkrete Lieferung der Substrate naher vertraglich aus — zugestalten.

Zunachst ist der allgemeine Lieferbeginn bzw. falls ein Lieferant in ver — schiedenen Jahren verschiedene Substrate bereitstellt, der Lieferbeginn fur jedes Substrat einzeln zu benennen. Daneben sind Anlieferungsort und — zeit aussage — kraftig insbesondere durch die Nennung von Ofjnungszeiten, Zugang zum Lieferort, Lagernummern, Einjullstutzen etc. zu beschreiben. In diesem Zusammenhang ist auch beachtlich, dass manche Substrate eventuell noch hygienisiert werden mussen, bevor sie in den Fermenter eingebracht werden konnen. Dementsprechend sollte fur diesen Fall die Ausweisung des Anlieferungsortes besonders detailliert erfolgen, damit andere Substrate nicht kontaminiert werden. Aufierdem bietet es sich an, eine Mindestliefermenge pro Anlieferung festzuschreiben (Wagner 2011, S. 3), um unnotige Mengenmessungen und Mehrfachanlieferungen, die einen zusatzlichen CO2-AusstoB bedeuten, zu vermeiden. Ferner konnten auch Regelungen zur

maximalen Lieferentfernung[170] oder Grundstucksnutzung z. B. in Form von zulassigen Hochstgewichten und Abmessungen von Lieferfahrzeugen oder der Entfernung von Verunreinigungen am Lieferort durch den Lieferanten notwendig sein (Wagner 2011, S. 3). Letztlich gilt es fur den Fall von Storungen oder anderen Problemen im Zusammenhang mit der Lieferung auf beiden Seiten ein Ansprech — partner mit Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer etc.) zu benennen.

Fur den Fall, dass der Substratlieferant auch Abnehmer von Garresten ist[171], sollte vergleichbar zu den Substraten eine Qualitatsbestimmung und — sicherung zur monetaren Gewichtung der Garreste im Substratpreis sowie ein Mengenplan und die konkrete Abnahme der Garreste geregelt werden. Die Qualitatsbestimmung und -sicherung hinsichtlich der Garreste hangt grundsatzlich davon ab, in welcher Form diese anfallen. Bei Biogasgulle ist das ineraldunger-Aquivalent (MDA) zu bestimmen, um einen Referenzwert zu den Mineraldungerpreisen zu schaffen (Plochl und Hanff 2011, S. 62 f.). Werden die Garreste hingegen pelletiert und somit im Weiteren als Festbrennstoff verwendet, zeigt die Praxis, dass als Referenzwert des Energiegehalts der Pellets das Olaquivalent bestimmt werden kann. Generell gilt auch hier wieder, eine Kostentragungsregel vertraglich zwischen den Parteien zu vereinbaren.

Hinsichtlich des Mengenplans und der konkreten Abnahme ergeben sich bis auf die Tatsache, dass die Lagerkapazitat der Biogasanlage fur Garreste fur den Mengenplan ausschlaggebend sein sollte, keine besonders zu berucksichtigenden Umstande im Vergleich zu den Substraten. Insoweit kann auf die obigen Aus — fuhrungen verwiesen werden.

Kriterienentwicklung zur Bewertung der Nachhaltigkeit unterschiedlicher Biomassepfade

3.4.4.1 Grundsatzliche Aspekte der Kriterienentwicklung

Um die Nachhaltigkeit unterschiedlicher Biomassenutzungspfade miteinander ver — gleichen zu konnen, mussen Kriterien entwickelt werden, die sich speziell auf die Biomassenutzung beziehen.

Die Kriteriensammlung fur das Forschungsprojekt „Biomasse im Spannungsfeld“ wurde einerseits top down aus der Sichtung bereits vorhandener Indikatorensatze durchgefuhrt. Zum anderen wurden Kriterien erganzend bottom up in dem Sinne gesammelt, indem von den zu vergleichenden Biomassealternativen ausgegangen und gepruft wurde, anhand welcher Kriterien diese uberhaupt sinnvoll unterscheid — bar waren und welche Kriterien aus der Sicht verschiedener Experten hier uber — haupt eine Rolle spielen sollten. Quellen fur die Top-down-Zusammenstellung der im Folgenden darzustellenden Kriterien waren Hoffmann (2007), Breitschuh et al.

(2008), WBGU (2008), UNCSD (2001) und Gamba (2008), die z. T. modifiziert, an die Bedingungen der Biomassenutzung angepasst und aus eigenen Uberlegungen heraus erganzt wurden. Die letztlich gewahlten Kriterien mussten folgende Bedingungen erfullen:

1. Sie durften sich nicht uberlappen, d. h. Redundanzen sollten vermieden werden;

2. sie mussten zwischen verschiedenen Biomassepfaden differenzieren, d. h., ein Kriterium wie „Vermeidung von Kinderarbeit“ war nicht relevant, da in Deutschland grundsatzlich keine Kinderarbeit existiert und zwar bei keiner der betrachteten Biomassealternativen;

3. die Kriterien durfen bei der MCDA grundsatzlich auch qualitative Aspekte beleuchten, d. h. die Daten konnen auch unterschiedliche MaBeinheiten haben, solange diese zumindest auf einem ordinalen Skalenniveau abbildbar sind: Ein okologisches Kriterium kann einen Wert wie „54,0 g CO2-Aquivalente pro Jahr“ annehmen, wahrend ein soziales Kriterium z. B. einen Mittelwert von 3,6 Akzeptanzpunkte auf einer Skala von 0 bis 5 erreichen kann. Beide Werte konnen mit Hilfe von MCDA-Methoden miteinander vergleichbar gemacht werden.

Es gibt einige wenige Ansatze, mit denen Nachhaltigkeitskriterien speziell fur die Biomassenutzung aufgestellt worden sind. Dazu gehoren z. B. van Dam et al. (2008), die verschiedene Biomassezertifizierungssysteme gegenubergestellt, oder Lewandowski und Faaji (2004), die im Rahmen des sogenannten „fair biotrade pro­ject11 spezielle Kriterien fur die Niederlande aufgestellt haben. Fritsche et al. (2010) haben einen Nachhaltigkeitsstandard zur Zertifizierung von Biomasse fur den internationalen Handel aufgestellt. Jedoch gibt es keine Bewertungssysteme fur den Biomassebereich, die speziell fur bestimmte deutsche Regionen aufgestellt wurden und es gibt zudem kaum einen Ansatz, in dem konkrete soziale Aspekte beruck — sichtigt werden, die auch zwischen den lokal in Deutschland nutzbaren Konzepten unterscheiden. So wird fur die soziale Dimension maximal davon gesprochen, „Arbeitsbedingungen sollten human sein“ oder „Menschenrechte mussen einge — halten werden“ — was in Deutschland grundsatzlich der Fall sein und sich somit bei unterschiedlichen Nutzungspfaden in einer deutschen Region nicht unterscheiden sollte. Weiter differenziert werden soziale Kriterien in Bezug auf Biomassenutzung bei den vorliegenden Ansatzen jedoch nicht. Diese Differenzierung der sozialen Kriterien wird mit dem hier beschriebenen Ansatz realisiert.

Substrat-Logistik

In Zeiten steigender Transportkosten ist es besonders fur BGAs wichtig, die Betriebskosten stetig zu analysieren und — wenn moglich — zu optimieren. Im Gegensatz zu den Transportunternehmen, die z. B. steigende Dieselpreise oder die LKW-Maut an den Kunden weiter geben konnen, ist der Umsatz einer BGA durch das EEG — abgesehen von Warmeerlosen — nach oben begrenzt bzw. festgelegt. So stiegen z. B. die Dieselpreise inkl. Umsatzsteuer seit 2005 bis Juli 2011 um 28,9 % (BGL 2011).

Unter wirtschaftlichen und umwelttechnisch-/energetischen Gesichtspunkten sollten daher die Transportwege des einzulagernden Substrates bzw. des abzu — fahrenden Garrestes moglichst kurz gehalten werden. Da zur Zeit das Gros der BGAs mit dem Rohstoff Mais als Hauptsubstrat betrieben wird, der neben der energetischen Verwendung in der Hauptsache als Futtermittel angebaut wird, kann es in der Aussaat — und Erntezeit durchaus zu Engpassen bezuglich der benotigten Maschinen kommen.

Neben rein landwirtschaftlichen Maschinen betrifft dies auch die Transportmittel. Es erscheint also ratsam, fruhzeitig die Verfugbarkeit aller benotigten Maschinen sicher zu stellen. Sofern nicht der komplett benotigte Fuhrpark im Eigentum der erntenden und liefernden Landwirte steht, sollten auch einige Tage fur Schlecht — wetterpausen extra eingeplant werden.

Bei der Wahl der Transportmittel kommt es entscheidend auf die Entfernung an, uber die die Ernte bis zur BGA transportiert werden muss. Bei kurzeren Dis — tanzen ist der Einsatz von Schleppern mit Anhangern durchaus sinnvoll, da das Sub — strat nach dem Hackseln nicht noch einmal umgeladen werden muss. Uber grofiere Distanzen ist der Einsatz von Schleppern hingegen oft nicht sinnvoll, hier bringen Lastzuge trotz des notigen Umladens haufig Kosten — und Zeitvorteile (Handler et al. 2011). Grundsatzlich wird man jedoch bestrebt sein, das Substrat in der naheren Umgebung zu erzeugen und nur in Ausnahmefallen Substrat auch bei grofieren Dis — tanzen hinzu zu kaufen.

Daruber hinaus sind gewerbliche Transporte steuerlich schlechter gestellt, denn die Vergunstigungen fur die Land — und Forstwirtschaft (Stichwort: Agrardiesel) gehen hier verloren. Sofern aber vereinbart wird, dass der Eigentumsubergang erst „ab Siloplatte“ erfolgt, kann dies unter Umstanden vermieden werden.

Technische Voraussetzungen

Zur Verarbeitung vor Ort konnen verschiedenste Gerate und Materialien zum Einsatz kommen. Uber folgende Fragen sollten man sich zum Beginn jeder Unternehmung Gedanken machen.

• Passen Aufgabe und Werkzeug zusammen?

• Sind die entsprechenden Werkzeuge zum Zeitpunkt des Bedarfes verfugbar?

• In welchem Zustand befinden sich die technischen Komponenten?

Passen Aufgabe und Werkzeug zusammen? Beispiel Tiefbau

Es gibt verschiedene Moglichkeiten, die Rohrleitungsgraben vorzubereiten, die auch im Preis bisweilen deutlich unterschiedlich sind. Ein Minibagger ist haufig unumganglich, wenn der Platz raumlich sehr eingeschrankt ist. Er ist aber fast nie die Losung fur den gesamten Tiefbau. Es kommt aber vor, dass die Verfugbarkeit der anderen Bagger, Pfluge oder Frasen nicht gegeben ist. Nicht selten bekommt der Planer den spontanen Anruf, dass die Baustelle vorverlegt werden muss, da eine andere Baustelle mit Problemen behaftet ist, die einen Baustopp verursacht haben.

Sind die entsprechenden Werkzeuge zum Zeitpunkt des Bedarfes verfug­bar? Meist fuhrt das sofort zu einem organisatorischen Problem. Dann ist abzu — wagen, wann auf die Technik verzichtet, ob sie substituiert oder ob sie zeitlich verschoben werden kann. Dann ist vielleicht die Verfugbarkeit gegeben, aber der technische Zustand nicht akzeptabel.

In welchem Zustand befinden sich die technischen Komponenten? Kaum ein Unternehmen zieht den Bautrupp von einer abgeschlossenen Baustelle nach Hause und macht eine Werkzeugrevision. Ein Arbeitsmittel wird meist so lange betrieben, bis es kaputt ist. Dies passiert in aller Regel nicht am Ende der Arbeit, sondern vielmehr genau dann, wenn es im hartesten Einsatz ist und am dringendsten gebraucht wird. Manchmal ist das unvermeidbar. Dennoch sollte bei den aus — fuhrenden Firmen bekannt sein, wie lange eine Ersatzbeschaffung dauern wurde. Hier ist Vorplanung unabdingbar. Fur alles sofort einen Ersatz zu haben, ware

Abb. 4.17 Die Top

image115Voraussetzungen

unbezahlbar. Wichtig ist vorausschauend zu arbeiten, um im Bedarfsfall nicht vom Ausfall uberrascht zu werden.