Lieferung von Substraten und Abnahme von Garresten

An Hand der im Mengenplan niedergeschriebenen Lieferintervalle und — mengen ist im Folgenden die konkrete Lieferung der Substrate naher vertraglich aus — zugestalten.

Zunachst ist der allgemeine Lieferbeginn bzw. falls ein Lieferant in ver — schiedenen Jahren verschiedene Substrate bereitstellt, der Lieferbeginn fur jedes Substrat einzeln zu benennen. Daneben sind Anlieferungsort und — zeit aussage — kraftig insbesondere durch die Nennung von Ofjnungszeiten, Zugang zum Lieferort, Lagernummern, Einjullstutzen etc. zu beschreiben. In diesem Zusammenhang ist auch beachtlich, dass manche Substrate eventuell noch hygienisiert werden mussen, bevor sie in den Fermenter eingebracht werden konnen. Dementsprechend sollte fur diesen Fall die Ausweisung des Anlieferungsortes besonders detailliert erfolgen, damit andere Substrate nicht kontaminiert werden. Aufierdem bietet es sich an, eine Mindestliefermenge pro Anlieferung festzuschreiben (Wagner 2011, S. 3), um unnotige Mengenmessungen und Mehrfachanlieferungen, die einen zusatzlichen CO2-AusstoB bedeuten, zu vermeiden. Ferner konnten auch Regelungen zur

maximalen Lieferentfernung[170] oder Grundstucksnutzung z. B. in Form von zulassigen Hochstgewichten und Abmessungen von Lieferfahrzeugen oder der Entfernung von Verunreinigungen am Lieferort durch den Lieferanten notwendig sein (Wagner 2011, S. 3). Letztlich gilt es fur den Fall von Storungen oder anderen Problemen im Zusammenhang mit der Lieferung auf beiden Seiten ein Ansprech — partner mit Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer etc.) zu benennen.

Fur den Fall, dass der Substratlieferant auch Abnehmer von Garresten ist[171], sollte vergleichbar zu den Substraten eine Qualitatsbestimmung und — sicherung zur monetaren Gewichtung der Garreste im Substratpreis sowie ein Mengenplan und die konkrete Abnahme der Garreste geregelt werden. Die Qualitatsbestimmung und -sicherung hinsichtlich der Garreste hangt grundsatzlich davon ab, in welcher Form diese anfallen. Bei Biogasgulle ist das ineraldunger-Aquivalent (MDA) zu bestimmen, um einen Referenzwert zu den Mineraldungerpreisen zu schaffen (Plochl und Hanff 2011, S. 62 f.). Werden die Garreste hingegen pelletiert und somit im Weiteren als Festbrennstoff verwendet, zeigt die Praxis, dass als Referenzwert des Energiegehalts der Pellets das Olaquivalent bestimmt werden kann. Generell gilt auch hier wieder, eine Kostentragungsregel vertraglich zwischen den Parteien zu vereinbaren.

Hinsichtlich des Mengenplans und der konkreten Abnahme ergeben sich bis auf die Tatsache, dass die Lagerkapazitat der Biogasanlage fur Garreste fur den Mengenplan ausschlaggebend sein sollte, keine besonders zu berucksichtigenden Umstande im Vergleich zu den Substraten. Insoweit kann auf die obigen Aus — fuhrungen verwiesen werden.