Category Archives: Vereinfachtes Verfahren

Positives Image des Ortes

Mit der Nutzung der Bioenergie kann das Image eines Ortes sich verandern. Vor — bildlich funktionierende Anlagen, die sich eventuell schon jahrelang etabliert haben, oder die als Modellanlagen bekannt sind wie das Bioenergiedorf Juhnde (Ruppert et al. 2008), konnen das Image des Ortes verbessern. Andere Anlagentypen, wie beispielsweise eine Grofianlage, konnen das Image des Ortes verschlechtern, wenn damit der vermehrte Anbau von Monokulturen verbunden ist. Zur Bewertung der Alternativen wird das Image des Ortes wiederum auf einer 5-stufigen Skala einge — schatzt.

Substrataufbereitung

Die Substrate, die in den Biogasreaktor eingebracht werden sollen, mussen — je nach Substratzusammensetzung und — eigenschaften — ggf. aufbereitet werden. Nachfolgend werden die dafur ublicherweise eingesetzten Verfahren diskutiert.

Anmaischung. Soll ein festes oder pastoses Substrat in einer Nassvergarung eingesetzt werden, muss es ggf. angemaischt werden; d. h. der Wassergehalt wird erhoht, so dass ein pumpfahiges Substrat entsteht. Ein derartiges Anmaischen findet i. Allg. in einer Vorgrube kurz vor der Einbringung des Substrates in den Biogas­reaktor statt. Um den Verbrauch an dem oft eingesetzten (teuren) Frischwasser zu minimieren, wird z. T. aus dem vergorenen Substrat abgetrenntes Prozesswasser verwendet; dadurch kann gleichzeitig der Prozess angeimpft werden. Von Nachteil bei einer derartigen Ruckfuhrung kann aber die Anreicherung bestimmter Stoffe im System „Biogasanlage“ sein, welche oberhalb bestimmter Konzentrationen der Prozessbiologie schaden konnen.

Storstoffabtrennung. Storstoffe werden i. Allg. unterteilt in Stoffe, welche leichter oder schwerer als das Substrat sind (d. h. die aufschwimmen oder absinken). • Schwerstoffe. Haufig auftretende Storstoffe, die schwerer als das Biogassub — strat sind, sind Steine oder Sand. Gelangen beispielsweise Steine in den Reaktor, konnen sie bestimmte Einbauten (z. B. Ruhrwerke) beschadigen. Sie sollten daher z. B. in einer Vorgrube abgetrennt werden, welche dann gleichzeitig als Absetzbecken dient und von dessen Boden sie von Zeit zu Zeit entnommen werden konnen. Der Eintrag von Sand kann zu einer Versandung des Reaktors

fuhren; d. h. Sand lagert sich auf dem Reaktorboden ab und dadurch wird das zur Vergarung zur Verfugung stehende Reaktorvolumen geringer und zudem wird der Verschleifi an den dort befindlichen bewegten Teilen erhoht. 1st das Substrat stark mit Sand belastet, kann dieser durch Sandfange oder Zyklone ausgetragen werden. Insgesamt sollten derartige schwere Storstoffe durch mechanische, hydromechanische oder manuelle Verfahren sicher aussortiert werden.

• Leichtstoffe. Leichte Stoffe (z. B. Stroh, Kunststoffe) neigen zur Bildung von Schwimmdecken, zu Zopfen an Ruhrwerken und zu Verstopfungen der Rohr- leitungen. Behindern sie einen reibungslosen Betrieb, sollten sie ebenfalls abge — trennt werden. Dies kann manuell oder durch eine nassmechanische Siebung erfolgen. Auch besteht die Moglichkeit einer Schwimm-/Sink-Trennung; hier wird der Dichteunterschied von Storstoff und Substrat genutzt, indem Storstoffe aufschwimmen oder absinken und dann mit einem Raumer entfernt werden. Flussige Substrate (z. B. Wirtschaftsdunger, organisch belastete Abwasser) ent — halten meist keine oder nur wenige Storstoffe; trotzdem kann bei bestimmten Sub- straten eine Abtrennung erforderlich sein. Hierzu konnen Schwerstoffabscheider in der Vorgrube eingesetzt werden. Bei einigen Substraten (z. B. Huhnerkot) kann es jedoch vorkommen, dass der Storstoff stark an das Substrat gebunden ist und erst im Fermenter frei wird; dann muss der Fermenter selbst mit einem Sedimentaus — tragsystem ausgestattet werden. Beispielsweise kommen in stehenden Fermentern Bodenraumer oder konische Fermenterboden zum Einsatz und in liegende Fermenter lassen sich Austragsschnecken einbauen.

Wertstoffabtrennung. Bevor die Substrate dem eigentlichen anaeroben Abbau in einer Biogasanlage zugefuhrt werden, besteht grundsatzlich die Moglichkeit, bestimmte Wertstoffe abzutrennen. Dies ist aber aus technisch/okonomischen Grunden nur dann sinnvoll, wenn das zu vergarende Substrat noch Inhaltsstoffe mit merklichen Anteilen enthalt, die durch einen hohen Marktwert gekennzeichnet sind und/oder kostengunstig abgetrennt werden konnen.

Zerkleinerung. Sollen grobkornige Substrate pumpfahig gemacht werden, mussen sie zuvor oft zerkleinert werden. Dies hat den positiven Nebeneffekt, dass durch die Zerkleinerung eine grofiere spezifische Oberflache fur den biologischen Abbau zur Verfugung steht und schwer abbaubare Hullen (z. B. von Kornern) i. Allg. zerstort werden. Deshalb wird z. T. auch bereits pumpfahiges Substrat vor dem Eintrag in den Biogasreaktor zerkleinert.

Die technische Auswahl des passenden Zerkleinerungswerkzeugs richtet sich nach der Substratcharakteristik. Beispielsweise konnen Grunabfalle in einem Hacksler — vor der Aufgabe in die Vorgrube — zerkleinert werden; gleichzeitig kann dabei noch eine Siebung (z. B. zur Abtrennung von Steinen) realisiert werden. Demgegenuber lassen sich halbfeste und pastose Substrate (z. B. Festmist) gut mit Schneidpumpen oder Schneidruhrwerken in der Vorgrube zerkleinern.

Dabei sollten bei der Zerkleinerung langsam laufende Apparate eingesetzt werden, um den Metallabrieb bzw. den Verschleifi zu minimieren. Eingesetzt werden beispielsweise Schnecken-, Hammer — oder Trommelmuhlen. Handelt es sich um eine Nassaufbereitung, wird einer groben Zerkleinerung haufig eine wei — tere Zerkleinerungsstufe mit einer schnell laufenden Schneidmuhle („Mazerator“) nachgeschaltet. Es konnen auch Extruder zur Zerfaserung und Anlagen zur Thermo — druckhydrolyse (Temperaturen bis 200 °C bei einem Druck bis 10 bar) eingesetzt werden.

Aus verfahrenstechnischer Sicht kann eine Zerkleinerung an verschiedenen Orten im Prozess stattfinden (z. B. vor Aufgabe des Substrates in die Vorgrube, in der Vorgrube, in der Forderleitung). Die letztliche Entscheidung, welche Zer — kleinerungstechnik und welche Anordnung innerhalb der Anlage realisiert werden soll, wird dabei unter anderem von den zu erwartenden Substrateigenschaften, okonomischen Aspekten und der insgesamt angestrebten verfahrenstechnischen Losung bzw. deren Optimierung beeinflusst.

Hygienisierung. Bestimmte Substrate (z. B. Bioabfalle) mussen gesetzlichen Anforderungen unter anderem an die Seuchen — und Phytohygiene erfullen. Auch sind in Grunabfallen haufig keimfahige Unkrautsamen enthalten, die eine Ver — unkrautung von Kulturflachen, auf denen das vergorene Substrat ausgebracht wird, verursachen konnen. In diesen Fallen muss das Substrat hygienisiert werden.

Unabhangig davon ist der eigentliche biochemische anaerobe Abbau mit einer Hygienisierungswirkung verbunden, die abhangig ist von der Aufenthaltszeit des Substrates in der Biogasanlage, der Betriebstemperatur des Fermenter und den chemisch-physikalischen Bedingungen im Reaktor. Damit wird in jeder Biogas­anlage bis zu einem bestimmten Ausmafi das Ausgangsmaterial hygienisiert. Reicht dies aber z. B. aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht aus, muss dem Prozess eine separate Hygienisierungsstufe vor — oder nachgeschaltet werden. Dies gilt insbesondere bei hygienisch bedenklichen Substraten, die in voll durchmischten Reaktoren vergoren werden, da durch Kurzschlussstromungen (s. Abschn. „Ver — fahren mit Volldurchmischung“) ein Teil des frischen Substrates direkt wieder aus — getragen werden kann, ohne dass die Aufenthaltszeit fur die Abtotung von Viren und Keimen ausreichend ist.

Eine solche separate Hygienisierung kann in einer Vorbehandlungsstufe vor oder direkt im Reaktor oder in Ausnahmefallen auch in einer nachgeschalteten Stufe realisiert werden. Zu den im Rahmen der Hygienisierung durchzufuhrenden Mafinahmen gibt es konkrete gesetzliche Regelungen (z. B. Bioabfallverordnung (BioAbfV), Europaische Hygiene-Versordnung (EG-Hygiene-VO)), in denen die erforderlichen Verfahren und Betriebsbedingungen naher erlautert werden.

Eine derartige, dem anaeroben Abbauprozess vorgeschaltete Hygienisierung kann beispielsweise durch eine thermische Vorbehandlung des Substrats erreicht werden. Dazu muss die organische Masse nicht weniger als eine Stunde einer Temperatur von mindestens 70 °C ausgesetzt werden. Zusatzlich werden — als ein gewollter Nebeneffekt — durch eine solche Warmebehandlung bestimmte organische Stoffe thermisch aufgeschlossen; dadurch konnen sie anschliefiend einfacher, schneller und vollstandiger anaerob abgebaut werden. Nach der Hygienisierung hat das Sub­strat aber eine hohere Temperatur als fur eine thermo — und insbesondere mesophile Fermentation erforderlich ist; dadurch wird ggf. eine Abkuhlung notwendig. Um unter diesen Bedingungen den Energieeigenverbrauch einer Biogasanlage zu minimieren, ist eine optimale verfahrenstechnische Einbindung in die Gesamt — anlage mit einer maximalen Nutzung der anfallenden Abwarmestrome anzustreben.

Homogenisierung. Zur Sicherstellung einer maximalen Prozessstabilitat sollte dem Reaktor ein moglichst homogenes Substrat zugefuhrt werden. Eine derartige Homogenisierung kann bei pumpfahigem organischem Material beispielsweise durch eine Substratsammlung in einer Vorgrube und einer dortigen Vermischung mittels Ruhrwerken erreicht werden. Alternativ dazu kann auch ein durchmisch — barer Vorlagebehalter beliebiger Grofie zum Einsatz kommen.

Konditionierung. Um eine ausreichende Nahrstoffversorgung der aktiven Bakterienbiomasse zu gewahrleisten, kann eine Konditionierung des Substrats mit Nahrstoffen und/oder Spurenelementen bzw. weiteren Zuschlagen sinnvoll bzw. notwendig sein. Die Zugabe dieser Stoffe kann z. B. in einem Pufferbehalter erfolgen, in dem auch bei stark sauren Substraten der pH-Wert angehoben werden kann.

Sind hemmende Substanzen in grofien Mengen im Substrat enthalten (z. B. Stickstoffverbindungen im Huhnertrockenkot), kann eine Fallung oder ein Strippen dieser Stoffe vor der Vergarung oder ggf. aus dem Reaktor erforderlich sein. Bei­spielsweise werden bei der Strippung sehr feine Gasblasen erzeugt, an welche sich der zu entfernende Hemmstoff anlagert und so mit dem Abgas abgefuhrt werden kann. Dabei werden in der Regel Gegenstromkolonnen eingesetzt. Bei der Fallung werden dann die gelosten Hemmstoffe durch Fallungsmittel in einen ganz oder teil — weise unloslichen Zustand uberfuhrt. Durch Sedimentation, Filtration oder Flotation werden diese Stoffe dann aus dem flussigen Substratstrom entfernt.

Garrestlager und deren Abdeckung

Mit dem Inkrafttreten des EEG 2009 ist fur neu in Betrieb genommene Biogas- anlagen, die nach BImSchG genehmigt sind, eine gasdichte Abdeckung des Garrest- lagers erforderlich, damit ein Anspruch auf den NawaRo-Bonus gewahrleistet ist. Zudem bieten gasdichte Abdeckungen die Moglichkeit zur Nutzung des Restgas- potenzials der Garreste.

Im Ergebnis der Betreiberbefragung (DBFZ 2011) zeigt sich, dass 37 % der Betreiber uber ein gasdicht abgedecktes Garrestlager verfugen. Dabei konnten insgesamt 638 Ruckmeldungen der Betreiber berucksichtigt werden. Rund 27 % der Betreiber geben an, ein geschlossenes, jedoch kein gasdichtes, Garrestlager zu haben. Rund 36 % der Betreiber verfugen lediglich uber ein offenes Garrest — lager. Die in Abb. 4.26A dargestellte Verteilung ergibt sich aus den Nennungen der Betreiber im Rahmen der Befragung. Dabei waren auch Mehrfachnennungen moglich. 20 Anlagenbetreiber gaben an, sowohl ein offenes als auch ein gasdicht abgedecktes Garrestlager zu haben. Diese sind in der Graphik sowohl bei der Anzahl der offenen als auch bei der Anzahl der gasdicht geschlossenen Garrestlager berucksichtigt.

Подпись: Abb. 4.26 Abdeckung von Garrestlagern. (GemaB DBFZ 2011)9

Fur die Neuanlagen nach EEG 2009 zeigt sich eine abweichende Vertei — lung (Abb. 4.26). Die Mehrheit der Neuanlagen, die nach EEG 2009 in Betrieb gegangen sind, verfugt uber ein gasdicht abgedecktes Garrestlager. Nach Angaben der Betreiber sind 22 % der Garrestlager offen.

Wirtschaftlichkeit und Ausgestaltung einer geeigneten Finanzierungsstruktur

Dr. Jorg Bottcher

1.2.1 Anforderungen an die Finanzierungsstruktur aus Sicht von Investoren und Banken

Die bisherigen Abschnitte haben deutlich vor Augen gefuhrt, dass es zur Reali- sierung von Biogasprojekten einer verlasslichen Technologie und eines belast- baren Rechts — und Regulierungsumfeldes bedarf. Sind diese beiden grundsatzlichen Anforderungen erfullt, eroffnet sich die Moglichkeit fur eine wirtschaftliche Nut — zung der Energie aus Biogas und zwar zumeist in Form einer Projektfinanzierung.

Da bei einer Projektfinanzierung die Cashflows die einzige Quelle der Kreditbe — dienung und Eigenmittelverzinsung sind, ergeben sich besondere Anforderungen an ihre Stabilitat und Verlasslichkeit. Neben einer intensiven Risikoidentifikation geht es darum, nach okonomischen Kriterien Risiken einzelnen Projektbetei — ligten zuzuweisen. Im Anschluss erfolgt eine Risikoquantifizierung in Form eines Cashflow-Modells, das unter anderem daruber Auskunft gibt, wieviel Fremdmittel einem Vorhaben zur Verfugung gestellt werden konnen, wie die Tilgungsstruktur aussehen sollte und welche weiteren Gestaltungselemente Einzug in die Struktur finden sollten. Die Erarbeitung einer Finanzierungsstruktur und die Moglichkeiten ihrer Optimierung sind Gegenstand dieses Abschnitts.

Allerdings markiert das Cashflow-Modell noch nicht den Endpunkt der Pro — jektbewertung der Kreditgeber. In einem weiteren Schritt geht es darum, eine Simulationsrechnung des Cashflow-Verlaufs vorzunehmen, die daruber Auskunft gibt, wie sich das Projekt unter einer Vielzahl von moglichen Umweltszenarien ent — wickeln kann. Ein Ergebnis dieser Simulationsrechnungen ist ein Rating-Ergebnis, das eine Risikokategorie ausweist und damit uber die Risikopramie die Zinskosten bestimmt und auch die Finanzierungsstruktur mafigeblich beeinflusst. Damit geht es in einem zweiten Teil darum herauszuarbeiten, welche quantitativen und qualitativen Faktoren das Rating beeinflussen konnen.

Dabei muss man sich bewusst sein, dass die jeweiligen Teilaspekte des Risikomanagementprozesses — Identifikation, Allokation und Quantifizierung von Risiken — nicht in einer gerichteten zeitlichen Abfolge geschehen, sondern miteinander wechselseitig in Verbindung stehen. Um die Aussagen zur Risikoquantifizierung angemessen wurdigen zu konnen, ist es daher notwendig, die verschiedenen Teilaspekte eines Risikomanagements zu berucksichtigen. Dies werden wir — soweit notig — im Folgenden tun und ansonsten auf die spezifischen Fachkapitel verweisen. Anders ausgedruckt: Die Ermittlung einer Finanzierungs­struktur erfordert eine vorherige Klarung und Zuordnung der Risikoaspekte eines Vorhabens.

Das Cashflow-Modell eines Projektes ist aber nicht nur fur die Kreditgeber von herausragender Bedeutung, sondern auch fur die Investoren eines Projektes. Beide Kapitalgebergruppen sind gleichermafien am Erfolg eines Vorhabens interessiert, wobei sie allerdings unterschiedliche Anspruchsebenen und Anspruchsgrund — lagen haben. Wahrend die Fremdkapitalgeber einen erfolgsunabhangigen und fixen Anspruch auf Bedienung des Kapitaldienstes aus dem Projekt haben, haben die Eigenkapitalgeber einen erfolgsabhangigen und damit variablen Anspruch auf den verbleibenden freien Cashflow. Das methodische Werkzeug, mit dem beide Gruppen ein Vorhaben beurteilen, ist ein projektspezifisches Cashflow-Modell.

Starten wollen wir mit einem Blick auf die methodischen Grundsatze, mit dem die Kapitalgebergruppen — Eigenkapitalgeber und Fremdkapitalgeber — Projekte im Biogasbereich beurteilen.

Zusammenfassung

Im Rahmen der Errichtung und des Betriebs von Biogasanlagen sind zahlreiche Anforderungen des offentlichen Rechts zu beachten. Nur eine sorgfaltige Planung und Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens ermoglichen es, die begehrte Genehmigung erfolgreich und ohne Verzogerung zu erlangen und die geplante Biogasanlage rechtssicher errichten und betreiben zu konnen.

2.1.2 Zugang zum Elektrizitats — und Gasversorgungsnetz

Die Rahmenbedingungen fur den Zugang zum Elektrizitats — und Gasversorgungs­netz richten sich, soweit es den Zugang zum Stromversorgungsnetz betrifft, nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).[31] Hinsichtlich des Gasnetzzugangs regelt das EEG jedoch nichts. Insoweit ist deshalb auf die allgemeineren Rege — lungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Gasnetzzugangsverord — nung (GasNZV) zuruckzugreifen.

Betriebshilfsmittel

Die Bindung des Vergutungsanspruchs nach § 27 Abs. 1 EEG an die Vorausset — zungen der BiomasseV steht dem Einsatz von Betriebshilfsmitteln nicht entgegen, die deren Voraussetzungen nicht erfullen. Es handelt sich dabei um Betriebsmittel, die der Anlagen — und Verfahrenstechnik zuzurechnen sind und nicht um Ein — satzstoffe fur die Stromerzeugung. Da mittels dieser Stoffe keine nennenswerte

Подпись: 40Gas — bzw. Stromproduktion erfolgt, wird das Ausschliefilichkeitsprinzip nicht ver — letzt. Damit ist die z. T. gegenteilige Rechtsprechung uberholt.

Vertragliche Voruberlegungen

Im Vorfeld eines Substratliefervertrags sind generell die allgemeinen Ziele der Biogasproduktion und die technischen Einzelheiten der Biogaserzeugungsanlage sowie die daraus resultierenden und allgemeinen rechtlichen Moglichkeiten abzu- stecken.

Abstrakt gesehen wird der Sekundarenergietrager Biogas — wie bereits ver — anschaulicht — immer unter dem Gesichtspunkt hergestellt, in einem weiteren Umwandlungsprozess Strom, Warme oder Kraftstoff zu erzeugen (vgl. Scholwin und Edelmann 2009, S. 914). Die weitere Umwandlung kann, muss aber nicht, durch den Biogasproduzenten erfolgen (vgl. hierzu bereits die verschiedenen Grundmodelle zum Betrieb einer Biogaserzeugungsanlage (reine Biogaserzeugung/ End — und Nutzenergieerzeugung mittels Biogas)). Auf den Substratliefervertrag wirken sich die Grundmodelle einer Biogaserzeugungsanlage insoweit aus, dass sich verschiedenste Verpflichtungen und Spielraume bei der wirtschaftlichen Ver- wertung von Biogas, Strom, Warme oder Kraftstoff ergeben konnen und diese bei- spielsweise hinsichtlich Haftungs — und Regressfragen bereits im Rahmen eines Substratliefervertrags zu berucksichtigen sind.

Des Weiteren sollten sich die konkreten technischen Einzelheiten der Biogas­erzeugungsanlage im Substratliefervertrag an verschiedenen Stellen wider — spiegeln, um einen optimalen und wirtschaftlichen Betrieb der Anlage zu gewahrleisten. Im Hinblick auf die Gestaltung von vertraglichen Regelungen zur Qualitat, Beschaffenheit und Handhabung von Substraten sind die Fermentations — technik (Nass- oder Trockengarung) und der Substratmix (Monovergarung oder Fermentation mehrerer Substrate) zu beachten. Fur die Liefermenge und den Mengenplan von Substraten sowie die Verwertung von Garresten sind die Anlagen — beschickung (kontinuierlich, quasikontinuierlich oder diskontinuierlich), die Auf- enthaltszeit der Substrate im Fermenter sowie die Lagerkapazitaten fur Substrate, Garreste, Biogas und Kraftstoff relevant. In diesem Kontext sollte sich zudem vor Augen gefuhrt werden, ob bereits ein oder mehrere Substratlieferanten vorhanden sind bzw. fur die die Versorgung der Biogasanlage in Anspruch genommen werden sollen.

Hinsichtlich der gesetzlichen Moglichkeiten ist ferner daruber nachzudenken, welche Forderungen und Absatzmoglichkeiten im konkreten Fall nutzbar sind. Ein End — und Nutzenergieproduzent kann bereits mittels der Ausgestaltung seiner Sub — stratlieferbeziehungen sicherstellen, dass die Vorgaben fur den NawaRo-Bonus (§ 27 Absatz 4 Nr. 2 EEG 2009 i. V. m. Anlage 2 zum EEG 2009, insbesondere sei auf die Negativliste fur nachwachsende Rohstoffe und den Gullebonus in Anlage 2 hingewiesen[155]) im Rahmen der Stromeinspeisevergutung (§ 16 EEG 2009) erfullt werden. Vergleichbares gilt fur den reinen Biogasproduzenten, da dieser ebenfalls durch eine NawaRo-Bonus-konforme Biogaserzeugung die Attraktivitat seines Pro — dukts gegenuber potenziellen Kunden erhohen kann.

Schlussfolgerung und Empfehlungen

Nach unserer Erfahrung sind die Risiken bei einer Investition in Biogasprojekte beherrschbar. Oft lassen sich Fehler nachtraglich beheben — mit einem erheblichen Mehraufwand an Zeit und Geld. Die typischen Fallstricke sollten die Projektbetei — ligten deshalb schon bei der Umsetzung von Biogasprojekten vermeiden.

Vorsicht ist geboten hinsichtlich der ungepruften Ubernahme von Vertragsmustern, weil diese rechtlich fehlerhaft oder veraltet sein und nicht die Besonderheiten des Einzelfalls berucksichtigen konnen. Mit einem juristisch optimierten Projekt steigt der wirtschaftliche Wert und es schwinden die Unsicherheiten der Umsetzung uber die gesamte Dauer des geplanten Anlagenbetriebes.

Entscheidend ist, dass jeder einzelne Aspekt des gesamten Biogasprojektes sorg — faltig gepruft und bearbeitet wird. Im Gegensatz zu Wind- oder Solarparks konnen nicht Teile als nicht umsetzbar abgetrennt werden, ohne dass mehr als ein rein wirt — schaftlicher Schaden fur das Gesamtprojekt entsteht. Vergleichbar einem Mosaik ist ein Biogasprojekt nur wirtschaftlich erfolgreich, wenn alle „Mosaiksteine“ vorhanden sind und zueinander passen. Treten in einem Bereich Probleme oder Verzogerungen auf, so mussen daneben alle anderen „Mosaiksteine“ parallel mit gleichbleibender Intensitat weiter bearbeitet werden. Dass dies oft verkannt wird, zeigt sich daran, dass es Mandanten in der Praxis immer wieder gelingt, gunstig werthaltige Projektrechte oder sogar fast fertige Anlagen aus gescheiterten Pro — jekten zu ubernehmen.

Bei den von uns von Anfang an begleiteten Projekten sind nachtraglich noch nie Probleme aufgetreten, die dazu gefuhrt hatten, dass die Investoren ihre Ent — scheidung bereut haben.

Substrat-Variabilitat versus Monovergarung

Aus biologischer Sicht kann „Vielfalt im Fermenter“ Vorteile bringen. So kann die Verwendung von Co-Substraten zu einer stabileren Biologie fuhren und z. T. konnen dann auch die Beigaben von Nahrstoffen/Spurenelementen etwas reduziert werden, wenn das Co-Substrat diese liefern kann. Allerdings sollte das Gemisch der Substrate moglichst konstant gehalten werden, da der Wechsel von Substraten bzw. dessen Zusammensetzung zu Schwankungen im Gasproduktionsprozess fuhren kann.

Auch eine zumindest temporare Steigerung des Methangehaltes ist moglich. So hat z. B. die Zugabe von Zuckerrubensilage in Mais-/Gulleanlagen bereits kurz — fristige Steigerungen des Methangehaltes des Biogases auf uber 56 % zur Folge gehabt. Obwohl diese Werte nicht dauerhaft gehalten wurden bzw. nicht als reprasentativ anzusehen sind, zeigen sie doch auf, dass die Kombination von ver — schiedenen Substraten unter Umstanden positive Wechselwirkungen auf die Gas — produktion hat.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann die Verwendung von verschiedenen Substraten ebenfalls Vorteile bringen, sofern diese gunstig zugekauft werden, bzw. wenn sie sowieso zur Verfugung stehen. Des Weiteren sollte neben praktischen Uberlegungen auch bedacht werden, ob die Verwendung von verschiedenen Sub­straten fur die individuelle Situation sinnvoll ist, denn:

• Die Verwendung von verschiedenen Substraten erhoht oftmals den Verwaltungs — aufwand

• Evtl. mussen andere Nahrstoffe oder andere Mengen von Nahrstoffen verwendet werden

• Die Kosten der Lagerhaltung konnen steigen, da Co-Substrate regelmafiig separat gelagert werden

• Die richtige Dosierung der Substrate zueinander muss z. T. erst herausgefunden werden, um die Biologie nicht zu gefahrden (Kompatibilitat)

• Die Durchlaufgeschwindigkeit bzw. die Verweilzeit der Substrate muss zueinander passen. Dies kann man eventuell durch Aufbereitung erreichen (Hydrolyse etc.)

• Sofern die Gasausbeute je t Frischmasse (FM) bei Co-Substraten signifikant ver — schieden ist, ist dies bei der Kalkulation der Garrestlager-Kapazitaten etc. zu berucksichtigen

• Muss mehr Volumen gelagert oder bewegt werden, sollte dies bei der Kalkulation (Logistikaufwand) zur Entscheidungsfindung fur oder gegen das Co-Substrat berucksichtigt werden.

Grundsatzliches zur Projektplanung: Die Vorbereitung des Projektes

Zunachst ist die Frage: Baue ich eine „Planeranlage“ mit Ausschreibung der Gewerke an viele einzelne Bauabschnittslieferanten oder wird alles an einen Generalunternehmer vergeben?

Im ersten Fall kann man mit regelmafiigen Baubesprechungen rechnen. Der Bauherr selbst ist in die Planung meist sehr viel mehr eingebunden und kann auf kurzem Weg seine Wunsche an den Planer weitergeben. Der Nachteil ist, dass solche Anlagen von den Erfahrungen leben, die in jungster Vergangenheit am Markt Anwendung gefunden haben. Der „Betreibertyp Planeranlage“ hat meist klare Vor — stellungen, wie seine Anlage aussehen soll. Er hat eigene Losungsansatze, die er umgesetzt wissen will und ist vom ersten bis zum letzten Schritt dicht am Projekt.

Generalunternehmen leisten sich haufig eine gehorige Portion Forschung und Entwicklung, um in der Entwicklung einen Schritt weiter zu sein. Individuelle Wunsche konnen nur in geringen Grenzen berucksichtigt werden, da die meisten Anlagenkonfigurationen standardisiert sind. Zwischen Angebotsanfrage und Unter — schrift liegt oft nur wenig Informationsaustausch und welche Komponenten zum Einsatz kommen, ist nur im geringen Mafie beeinflussbar. Gute Generalunternehmer setzen sich intensiv damit auseinander, was nicht geht und warum es nicht geht. Sie haben ein Projektmanagement, das fur Sie als Kunden das Beste herausholt. Die meisten Fertigstellungsrisiken durften damit ausgeschlossen sein. Der Betreibertyp Generalunternehmeranlage mochte also sicher gehen. Er setzt auf standardisierte Anlagenkonzepte und etablierte Technik, die schlusselfertig ubergeben werden.

Sicher gibt es nicht nur die beiden Typen Hersteller und Betreiber, sondern eine breite Palette individueller Menschen. Man wird jedoch feststellen, dass der eine mehr in die, der andere mehr in jene Richtung tendiert. Der Erfolg der Anlage hangt sicher zu einem grofien Teil von der Biogasanlage ab. Aber vergessen wir nicht: Ob „Planeranlage“ oder „Generalunternehmeranlage“ — der spatere Betrieb der Anlage tragt einen mafigeblichen Anteil zum Gelingen des Projektes bei.