Garrestlager und deren Abdeckung

Mit dem Inkrafttreten des EEG 2009 ist fur neu in Betrieb genommene Biogas- anlagen, die nach BImSchG genehmigt sind, eine gasdichte Abdeckung des Garrest- lagers erforderlich, damit ein Anspruch auf den NawaRo-Bonus gewahrleistet ist. Zudem bieten gasdichte Abdeckungen die Moglichkeit zur Nutzung des Restgas- potenzials der Garreste.

Im Ergebnis der Betreiberbefragung (DBFZ 2011) zeigt sich, dass 37 % der Betreiber uber ein gasdicht abgedecktes Garrestlager verfugen. Dabei konnten insgesamt 638 Ruckmeldungen der Betreiber berucksichtigt werden. Rund 27 % der Betreiber geben an, ein geschlossenes, jedoch kein gasdichtes, Garrestlager zu haben. Rund 36 % der Betreiber verfugen lediglich uber ein offenes Garrest — lager. Die in Abb. 4.26A dargestellte Verteilung ergibt sich aus den Nennungen der Betreiber im Rahmen der Befragung. Dabei waren auch Mehrfachnennungen moglich. 20 Anlagenbetreiber gaben an, sowohl ein offenes als auch ein gasdicht abgedecktes Garrestlager zu haben. Diese sind in der Graphik sowohl bei der Anzahl der offenen als auch bei der Anzahl der gasdicht geschlossenen Garrestlager berucksichtigt.

Подпись: Abb. 4.26 Abdeckung von Garrestlagern. (GemaB DBFZ 2011)9

Fur die Neuanlagen nach EEG 2009 zeigt sich eine abweichende Vertei — lung (Abb. 4.26). Die Mehrheit der Neuanlagen, die nach EEG 2009 in Betrieb gegangen sind, verfugt uber ein gasdicht abgedecktes Garrestlager. Nach Angaben der Betreiber sind 22 % der Garrestlager offen.