Betriebshilfsmittel

Die Bindung des Vergutungsanspruchs nach § 27 Abs. 1 EEG an die Vorausset — zungen der BiomasseV steht dem Einsatz von Betriebshilfsmitteln nicht entgegen, die deren Voraussetzungen nicht erfullen. Es handelt sich dabei um Betriebsmittel, die der Anlagen — und Verfahrenstechnik zuzurechnen sind und nicht um Ein — satzstoffe fur die Stromerzeugung. Da mittels dieser Stoffe keine nennenswerte

Подпись: 40Gas — bzw. Stromproduktion erfolgt, wird das Ausschliefilichkeitsprinzip nicht ver — letzt. Damit ist die z. T. gegenteilige Rechtsprechung uberholt.