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Prozessbiologie

In Tab. 4.11 werden die Mittelwerte und Spannweiten verschiedener Parameter der Prozessbiologie betrachtet, die in Messprogrammen an Praxisanlagen erhoben wurden.

Bei 1.000 NawaRo-Anlagen wurde in Tab. 4.12 ausfuhrlich Beschriebenes, bezuglich der fluchtigen organischen Sauren festgestellt (Holker 2008b).

4.5.2.1 Anlagentechnik

In Abschn. 4.5.1 wurde ein Uberblick zum Biogasanlagenbestand in Deutschland gegeben, der an dieser Stelle noch erganzt werden soll. Im Rahmen des Biogas- Messprogramms II (FNR 2009) wurden bundesweit die Daten von 413 Biogas — anlagen erhoben. Bei der Einbringung von Feststoffen werden bei 84 % der Anlagen Schneckensysteme benutzt und bei 9 % eine Vorgrube. Presskolben, Einspulschacht und Radlader (nur bei Boxenfermentern zur direkten Einbringung) sind dagegen

Tab. 4.11 Praxiserfahrungen bei verschiedenen Parametern

Parameter

Praxiserfahrungen

Substrat-

beschaffenheit/-

mix

Die Substratbeschaffenheit ist anlagenspezifisch. Aber nahezu alle land — wirtschaftlichen Anlagenbetreiber setzen unter anderem Maissilage ein (FNR 2009). Der Anteil an eher faserreichen Substraten wie Gras, Ganz — pflanzensilage oder Rindermist ist in den kleinen Biogasanlagen in Bayern und Baden-Wurttemberg deutlich hoher als in groBeren Anlagen in Nord — deutschland (Holker 2009, S. 24—27). Je mehr und je einseitiger nachwach — sende Rohstoffe eingesetzt werden, desto haufiger werden Spurenelement — zusatze verwendet, teilweise ohne eine Ermittlung des konkreten Bedarfs der Anlagen. Umfangreiche Untersuchungen an Biogasanlagen zeigen regionale Unterschiede im Spurenelementbedarf. Tendenziell sind nord- deutsche Anlagen eher mit Kobalt unterversorgt, wahrend suddeutsche eher einen Mangel an Selen und Wolfram aufweisen (Holker 2011).

T rocken — massegehalt

Der Trockenmassegehalt im Fermenter ist vom Trockenmassegehalt der Substrate, deren Abbaugrad (in Abhangigkeit von der Verweilzeit und der Substratvorbehandlung) und vom Einsatz von Rezirkulat abhangig. In der Praxis wird ein moglichst geringer Wasseranteil angestrebt, um das Fermentervolumen und den Warmebedarf zu minimieren. Die obere Grenze des Trockenmassegehalts wird im Zusammenspiel mit der Viskositat durch die Ruhr — und Pumpfahigkeit des Gargemischs bzw. die Zuganglichkeit des Substrates fur den biologischen Abbau bestimmt. Bei Untersuchungen an 61 BGAs war der TR-Gehalt der meisten Anlagen zwischen 6 und 9 % (Mit — tel 7,9 %), gut 15 % lagen darunter und rund 20 % daruber (FNR 2009).

Ammonium-

Stickstoffgehalt

Bei Untersuchungen an Praxisanlagen wurden gemittelte Gesamtstickstoff — gehalte zwischen 1,6 und 8,8 kg/t sowie Ammoniumstickstoffgehalte von 1,4 bis 5,7 kg/t gemessen (FNR 2009). Beim Einsatz von proteinhaltigen Substraten, wie Exkrementen aus der Geflugelhaltung oder Getreidekorn ist darauf zu achten, dass hemmende Konzentrationen erreicht werden konnen.

pH-Wert

In Praxismessungen an 1.000 BGAs wurde ein Mittelwert fur den pH-Wert von 7,72 ermittelt und ein Bereich von 7,37 bis 8,02 empfohlen (Holker 2008a). Grundsatzlich wird fur Essigsaure bildende Bakterien und methano — gene Archaeen ein pH-Wert im neutralen Bereich von 6,5 und 8 empfohlen (Lebuhn et al. 2008, S. 118-125).

FOS/TAC

Als Mittelwert von 1.000 BGAs wird ein FOS/TAC-Wert im Garmedium von 0,40 g/l angeben. Empfohlen wird ein Bereich von 0,11 bis 0,55 g/l (Holker 2008b, S. 22 ff.).

Prozesstem-

peratur

In der Praxis sind die Prozesstemperaturen der Fermenter, meist in Abhan — gigkeit vom Anlagenhersteller, regional unterschiedlich eingestellt. So wurden im norddeutschen Raum 39,65 °C im Durchschnitt von 350 Anlagen und im suddeutschen 43,2 °C im Durchschnitt von nahezu 500 Anlagen gemessen (Holker 2008b, S: 22 ff.). Durch hohere Temperaturen soll ein beschleunigter und verstarkter Umsatz des Substrats erzielt werden. Das konnte durch Untersuchungen an Praxisanlagen nicht bestatigt werden. Als moglicher Nachteil wird die Selektion der Mikroorganismen auf ein Konsor — tium von Spezialisten diskutiert, die empfindlich auf Temperaturschwankun — gen reagieren. Weiterhin konnen sich mit einer Temperaturerhohung die Erhohung der Ammoniakkonzentration, die Senkung des Carbonatpuffers und der erhohte Warmeenergiebedarf nachteilig auswirken. Zudem sinkt die Enzymstabilitat mit steigender Temperatur (Holker 2009).

Tab. 4.11 (Fortsetzung) Praxiserfahrungen bei verschiedenen Parametern Parameter Praxiserfahrungen

Gaszusammen — Biogas besteht aus Methan, Kohlendioxid und weiteren Begleitgasen wie setzung Schwefelwasserstoff und Wasserstoff. Der Methangehalt ist abhangig von

der Substratzusammensetzung, so fuhrt aufgrund der chemischen Zusam — mensetzung von Proteinen und Lipiden deren Umsetzung zu hoheren Methangehalten im Biogas als bei Kohlenhydraten. Bei landwirtschaftli- chen Anlagen sind es durchschnittlich 52 % Methan (FNR 2009). Bei mehrstufigen Prozessen wird zumeist in der ersten Stufe mehr Kohlendioxid gebildet und in der zweiten mehr Methan. Ggf. kann in der ersten Stufe auch vermehrt Wasserstoff gebildet werden, das erfordert hochste Sorgfalt beim Explosionsschutz. Schwefelwasserstoff wird mit verschiedenen biologischen Verfahren bzw. deren Kombination aus dem Biogas entfernt.

Hydraulische Die hydraulischen Verweilzeiten sind bei den einzelnen Anlagen sehr Verweilzeit unterschiedlich. Bei Messungen an 1.200 Anlagen wurden 7 Regionen zusammengefasst, die durchschnittlich von minimal 91 Tagen bis maxi­mal 133 Tagen reichen (Holker 2009). Des Weiteren werden hydraulische Verweilzeit von 1,6 bis 140 Tage fur die ersten Stufen, 4 bis 254 Tage fur die zweiten Stufen und 8 bis 14 Tage fur die dritten Stufen von BGAs angege- ben (FNR 2009). Durch Rezirkulateinsatz andern sich die Bedingungen.

Sind hydraulische Verweilzeit und Substrat nicht richtig aufeinander abge — stimmt, kann entweder eine Substratvorbehandlung oder eine Erweiterung des Garvolumens zu einer besseren Ausnutzung des Substrats fuhren. Raumbelastung Angaben zur Raumbelastung fur Praxisanlagen reichen von durch-

schnittlich 4,37 kg oTS/(m3*d) und Spannweiten zwischen unter 1 bis uber 14 kg oTS/(m3*d) fur 1.000 Anlagen (Holker 2008a); bis durchschnitt­lich 4,5 kg oTS/(m3*d) fur einstufige Anlagen bzw. 2,2 kg oTS/(m3*d) fur mehrstufige Anlagen bei Spannweiten von 1,1 bis 9,9 kg oTS/(m3*d) fur 61 Anlagen (FNR 2009).

Подпись: Tab. 4.12 Bereiche fur Konzentrationen von fluchtigen organischen Sauren. (Lebuhn et al. 2008, S. 118-125) Saure Mittelwert (g/l) Empfohlener Bereich (g/l) Essig- 1,46 0-2,99 Propion- 0,65 0-0,60 Butter- 0,07 0-0,05 Isobutter- 0,08 0 Valerian- 0,03 0-0,11 Isovalerian- 0,12 0 Capron- 0,02 0-0,02

von untergeordneter Bedeutung. Die Fermentergrofie betrug zwischen 350 und 9.200 m3 und lag bei 3.000 m3 im Durchschnitt. Zur Durchmischung setzten mehr als 60 % der Betreiber Tauchmotorruhrwerke allein oder in Kombination mit anderen Ruhrwerken ein. Des Weiteren finden Langachs- (12,9 %), Paddel — (7,4 %)

und Zentralruhrwerke (6,0 %) Anwendung. Zur Gasspeicherung sind Foliendacher als Einfach — oder Tragluft-Doppelfolie weit verbreitet (70 %). Aber auch externe Speicher (30 %) wie Folienkissen, Foliensack in Silo oder Doppelmembran werden genutzt (FNR 2009).

Trotz der wachsenden Zahl an Biogasaufbereitungs — und -einspeiseanlagen wird an den BGAs uberwiegend das Biogas direkt vor Ort in Blockheizkraftwerken (BHKW) in elektrische und thermische Energie umgewandelt. Um die Nutzung der (Ab-)Warme zu verbessern, lohnt es sich auch fur einige Betreiber, das Biogas in einer Mikrogasleitung zu einem Satelliten-BHKW zu transportieren, dort zu ver — stromen und die Warme an einen externen Abnehmer abzugeben. Naturlich kann auch eine Nahwarmeleitung vom BHKW am BGA-Standort zu einem Warmeab — nehmer gelegt werden; bei grofieren Entfernungen wird dieses Konzept aber auf — grund der Energieverluste durch Warmeabstrahlung aus den Leitungen technisch und wirtschaftlich uninteressant.

In den BHKW werden uberwiegend Gas-Otto-Motoren eingesetzt. 77 % der BGA verfugen uber Gasmotoren oder Gasmotoren und gleichzeitig Zundstrahl- motoren. Bei Neuanlagen (Inbetriebnahme 2010/2011) steigt der Anteil der Gas­motoren auf 83 %. Beide BHKW-Typen konnen elektrische Wirkungsgrade bis uber 40 % erzielen.

Von entscheidender Bedeutung fur die Anlagenuberwachung und — steuerung ist eine messtechnische Erfassung wesentlicher Anlagenparameter. Ein Stromzahler befindet sich auf nahezu allen deutschen Biogasanlagen. Des Weiteren ist folgende Messtechnik ublich: Gasmengenerfassung bei etwa 70 %, Gastemperatur bei etwa 55 %, Gasanalytik bei etwa 62 %, Eigenstromverbrauch bei etwa 76 %, Sub — stratmengenerfassung (flussig) bei etwa 54 %, Substratmengenerfassung (fest) bei etwa 79 % und Warmemengenzahler (Fremdnutzer) bei etwa 86 % der Anlagen (FNR 2009). Neben der Verfugbarkeit der Messtechnik ist hier insbesondere die Zuverlassigkeit von grofiter Bedeutung. Die Erfahrung mit Fehlmessungen zeigt, dass hier Kalibrierungen oder mindestens Plausibilitatsprufungen erforderlich sind, um die Belastbarkeit der Messwerte und deren Verwendbarkeit fur eine Bewertung der Anlage zu prufen.

Betriebskostenanderung

Die Folgen aus dem Eintritt des Betriebs — und Managementrisikos werden uber eine Variation der Betriebskosten dargestellt und die hieraus resultierenden Ergebnisse im Folgenden beschrieben. Die jahrlichen Betriebskosten werden in verschiedenen Szenarien um jeweils 5 %-Punkte erhoht. Die genannten Betrage beziehen sich auf den Ausgangswert der Betriebskosten im ersten Betriebsjahr ohne Berucksichtigung des im Modell generell kalkulierten Betriebskostenanstieges von 2 % jahrlich.

Die entgegen der Ausgangslage im Sponsors-Case zusatzlich anfallenden Betriebs­kosten mussen durch den unveranderten Projekt-Cashflow gedeckt werden. Dadurch sinkt der Teil des Projekt-Cashflows, der fur die Bedienung des Kapitaldienstes zur Verfugung stehen kann. Die Kapitaldienstfahigkeit in Form des DSCR sinkt folglich uber die gesamte Finanzierungslaufzeit, wie es die Abb. 5.11 veranschaulicht.

Es zeigt sich, dass auch hier der DSCR durch die vorgenommene Veranderung durchgangig unterhalb der Ausgangslage im Sponsors-Case liegt. Selbst bei geringen Kostensteigerungen ist die Bedienung des Kapitaldienstes gefahrdet, so dass die bankseitigen Anforderungen der jederzeitigen und vollstandigen Leistung des Kapitaldienstes verfehlt werden.

image149

Abb. 5.11 DSCR-Verlauf bei veranderten Betriebskosten

Tab. 5.7 Beurteilung einer Betriebskostenvariation aus Kapitalgebersicht

Min. DSCR

0 DSCR

IRR

Sponsors Case

1,05

1,99

24,92 %

Operative Kosten plus 5 %:

0,59

1,76

17,98 %

Kombinationsfall (2 + 3):

-1,01

1,34

-9,61 %

Insgesamt zeigt sich das Projekt Pleasant Valley sehr empfindlich gegenuber Betriebskostenanstiegen, weil die Betriebskosten im Verhaltnis zu Investitions — volumen, Projekt-Cashflow und Kapitaldienst einen erheblichen Anteil ausmachen. In diesem Fall erreichen die Betriebskosten knapp 80 % der Einnahmen. Zum Ver — gleich: Bei Windenergieprojekten liegt diese Quote ublicherweise zwischen 25 und 30 %, bei Solarprojekten sogar nur bei etwa 20 %. Diese Relation erklart auch die geringe Zinsreagibilitat des Biogasprojektes: Der gesamte Kapitaldienst macht etwa 9,1 % der gesamten Einnahmen aus, so dass Anderungen des Zinssatzes nur eine geringe Wirkung auf die Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens haben.

Diese Empfindlichkeit gegenuber Biogasprojekten ist nicht nur in diesem speziellen Fall zu beobachten, sondern eine generelle Eigenschaft von Biogas-Pro — jekten.

Abweichender Anschlusspunkt

Das EEG sieht zwei Falle vor, in denen der tatsachliche Anschlusspunkt von dem gesetzlich vorgesehenen abweichen kann. Zunachst kann der Anlagenbetreibers, einen anderen Verknupfungspunkt als den gesetzlichen wahlen (§ 5 Abs. 2 EEG). Der Netzbetreiber kann seinerseits der Anlage einen anderen Verknupfungspunkt zuweisen (§ 5 Abs. 3 EEG).

Wahlrecht des Anlagenbetreibers

Die Motive fur die Ausubung des Wahlrechts durch den Anlagenbetreiber konnen vielfaltig sein. In Betracht kommt etwa die Hoffnung auf gunstigere Netzentgelte fur den spateren Eigenbedarfsbezug. Vorherrschend wird jedoch der Wille sein, abweichend vom gesamtwirtschaftlich gunstigsten Verknupfungspunkt wieder zum [32]

per Luftlinie kurzesten Verknupfungspunkt mit dem Netz zuruckzukehren und auf diese Weise Anschlusskosten zu sparen (vgl. § 13 Abs. 1 EEG).

Die Beantwortung der Frage hangt mafigeblich davon ab, worauf sich der Begriff des „anderen Verknupfungspunktes“ bezieht. Viel spricht dafur, dass dies ein wei — terer Punkt neben dem geografisch nachsten und dem gesamtwirtschaftlich guns — tigsten sein muss. Der Gesetzgeber wollte dem Anlagenbetreiber kein vollig freies Wahlrecht hinsichtlich des Anschlusspunktes geben. Andernfalls hatte es nicht einer vorrangigen gesamtwirtschaftlichen Betrachtung im Rahmen des § 5 Abs. 1 EEG und der vom Gesetzgeber beabsichtigten Weitergeltung der dazu entwickelten Rechtsprechung bedurft.

Einsatzstoffabhangige Erhohung der Vergutung (§ 27 Abs. 2 EEG)

Anlagen mit einer Bemessungsleistung von bis zu 5 MW konnen zusatzlich zur Grundvergutung eine einsatzstoffbezogene Vergutung erhalten, um Mehrkosten bestimmter Einsatzstoffe abzudecken, die von der Grundvergutung nicht abgedeckt sind. Mit der Einfuhrung einsatzstoffbezogener Vergutungssatze will der Gesetz — geber die unterschiedlichen Rohstoffkosten der einzelnen Einsatzstoffe beruck — sichtigen.[57] Die Zuordnung der einzelnen Einsatzstoffe zu den Einsatzstoffver — gutungsklassen ergibt sich aus den Anlagen 2 und 3 zur BiomasseV.

Die Einsatzstoffvergutungsklasse I enthalt im Wesentlichen die bislang uber den nunmehr gestrichenen „NawaRo-Bonus“ nach Anlage 2 des EEG 2009 gefor — derten Energiepflanzen, z. B. Getreideganzpflanzen einschliefilich Mais oder Holz aus Kurzumtriebsplantagen. Die zusatzliche Vergutung betragt fur Anlagen mit einer Bemessungsleistung

1. bis einschliefilich 500 kW: 6,0 Cent/kWh,

2. uber 500 kW bis einschliefilich 750 kW: 5,0 Cent/kWh,

3. uber 750 kW bis einschliefilich 5 MW: 4,0 Cent/kWh.

Anlagen mit einer Bemessungsleistung von mehr als 5 MW konnen die einsatz­stoffbezogene Vergutung nicht geltend machen. Besonderheiten bestehen zudem fur Anlagen, die Rinde oder Waldrestholz einsetzen: fur diese Anlagen betragt die zusatzliche Vergutung bei einer Bemessungsleistung von mehr als 500 kW bis ein­schliefilich 5 MW konstant 2,5 Cent/kWh. Der Gesetzgeber mochte damit einer — seits Nutzungskonkurrenzen zur stofflichen Verwertung ausschliefien und anderer — seits die niedrigeren Einsatzstoffkosten berucksichtigen.[58]

Die Einsatzstoffvergutungsklasse II umfasst nach Anlage 3 zur BiomasseV bestimmte, okologisch wunschenswerte Einsatzstoffe, die geringe Nutzungskon­kurrenzen aufweisen und deren Einsatz einen hohen Beitrag fur den Klimaschutz leisten kann. Hierzu gehoren z. B. Gulle, Landschaftspflegematerial, Stroh, Klee — gras oder Luzernegras. Die vom Gesetzgeber gewahrten hoheren Zusatzvergutungen reflektieren die hoheren Kosten der Bereitstellung der entsprechenden Stoffe.[59] Fur Anlagen bis zu einer Bemessungsleistung von 5 MW betragt die Zusatzvergutung

8,0 Cent/kWh (§ 27 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 lit. a) EEG). Eine weitere Differenzierung erfolgt lediglich fur die Stromerzeugung aus Gulle.[60] Entsprechende Anlagen mit einer Bemessungsleistung von mehr als 500 kW bis einschliefilich 5 MW haben demnach nur Anspruch auf einen reduzierten Zuschlag in Hohe von 6,0 Cent/kWh (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) EEG).

Sonstige Einsatzstoffe, die zwar von der BiomasseV als vergutungsfahig anerkannt sind, jedoch keine oder nur geringe Bereitstellungskosten verursachen, werden von keiner der beiden Einsatzstoffvergutungsklassen erfasst. Dies betrifft z. B. Sagenebenprodukte, aussortierte Gemuse, Biertreber, Kartoffelschalen, Raps — kuchen oder Getreideschlempe. Diese Stoffe haben daher auch keinen Anspruch auf eine entsprechende Zusatzvergutung, sondern sind auf die Grundvergutung nach § 27 Abs. 1 EEG beschrankt.

Alle Einsatzstoffe nach der BiomasseV — d. h. Einsatzstoffe der Einsatzstoff­vergutungsklassen I und II sowie sonstige Einsatzstoffe — konnen auch gemischt eingesetzt werden. Das bislang fur den NawaRo-Bonus geltende Ausschliefilich — keitsprinzip hat der Gesetzgeber ausdrucklich aufgegeben. Moglich wird damit insbesondere der gemischte Einsatz von Energiepflanzen und Abfallstoffen. Die Vergutung ist dann anteilig auf der Grundlage des Energiegehalts der jeweiligen Einsatzstoffe im Verhaltnis zur gesamten Stromerzeugung zu ermitteln.

Die anzusetzenden Energieertrage der verwendeten Einsatzstoffe werden jeweils in der BiomasseV festgelegt. Fur die zur Biogaserzeugung verwendeten Einsatzstoffe sind die in den Anlagen 1 bis 3 zur BiomasseV festgelegten Standardmethanertrags — werte mafigeblich. Fur die zur Stromerzeugung aus Feststoffverbrennung oder thermo — chemischer Vergasung verwendeten Einsatzstoffe sind die ebenfalls in den Anlagen 1 bis 3 zur BiomasseV festgelegten Heizwerte (Hi, N) der Einsatzstoffe mafigeblich.[61]

Mengenplan und Anpassung

Fur eine kontinuierliche Biogasproduktion ist ein auf die Biogasanlage abge — stimmter Mengenplan mit Anpassungsmoglichkeiten vertraglich zu fixieren. Ausschlaggebender Faktor hierfur ist der konkrete Bedarf der Anlage, der sich im Wesentlichen aus dem Beschickungsintervall des Fermenters (kontinuierlich, quasikontinuierlich oder diskontinuierlich), dessen Fassungsvermogen, der Lager — kapazitaten der Biogaserzeugungsanlage fur Substrate sowie Garreste und der durchschnittlichen Verweilzeit der Substrate im Fermenter bestimmt.

Die durchschnittliche Verweildauer eines Substrates im Fermenter liegt je nach Substrattyp zwischen 40 und 60 Tagen (Watter 2009, S. 199). Werden Batchreaktoren als Einzelreaktoren oder im Wechselbehalterverfahren (Fachagentur

Подпись: 153Nachwachsende Rohstoffe e. V., S. 37 f.) fur die Erzeugung von Biogas einge — setzt, gilt es zu beachten, dass auf Grund deren einmaliger vollstandiger Befullung zu Prozessbeginn und der vollstandigen Entleerung nach Ablauf der Verweilzeit (diskontinuierliche Beschickung) als Substratmenge das Fassungsvermogen des Reaktors zur Wiederbefullung zur Verfugung stehen muss. Ahnlich verhalt es sich bei Reaktoren, die im Speicher-Verfahren (quasikontinuierliche Beschickung) betrieben werden. Derartige Reaktoren werden zu Prozessbeginn vollstandig befullt und nach Ablauf der Verweildauer wird der Fermenterinhalt bis auf einen kleinen Rest zur Animpfung des neuen Inhalts in das in demselben Behalter befindliche Garrestelager verbracht (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V., S. 38 f.). Reaktoren, die im Durchfluss-Verfahren oder kombinierten Durchfluss-Speicher — Verfahren (kontinuierliche Beschickung) betrieben werden, mussen hingegen mehr — mals taglich mit frischem Substrat versorgt werden (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V., S. 38 f.). Dementsprechend ist der Mengenplan grundsatzlich so auszurichten, dass unter Berucksichtigung der Lagerkapazitaten die Fermenterver — sorgung nicht unterbrochen wird.

Neben den Eigenheiten der Anlage ist als weiterer Faktor allerdings auch zu bedenken, dass manche Substrate nicht ganzjahrig verfugbar sind, sondern auf Grund der naturlichen Wachstumsperioden nur zu bestimmten Jahreszeiten erhaltlich sind[169].

Ferner stellen Regelungen bzgl. der Anpassung und Feinjustierung des

Mengenplans im Substratliefervertrag regelmafiig einen festen Vertragsbestandteil dar. Dies gilt insbesondere bei langfristigen Liefervertragen. Hier sind vor allem Anpassungssituationen und — grunde vertraglich zu regeln sowie eine Frist fur die Mitteilung eines Anpassungsverlangens.

Soziale Nachhaltigkeit

Im Folgenden wird dargelegt, welche Aspekte zur „sozialen Dimension“ der Nach­haltigkeit gezahlt werden und wie diese wiederum zusammenhangen.

Nachhaltigkeitsforschung verfolgt insgesamt eine integrative Perspektive. Der Nachhaltigkeitsdiskurs in Deutschland war jedoch zunachst einseitig okologisch gepragt und erfuhr erst in der zweiten Halfte der neunziger Jahre des letzten Jahr — hunderts eine starkere Hinwendung zu sozialen und okonomischen Problemlagen (Weidner 1999). Diese Einseitigkeit fuhrte dazu, dass primar okologische Fragen und Zielsetzungen bearbeitet wurden; okonomische und soziale hingegen kaum (Deutscher Bundestag 1998). Insbesondere im Bereich der Biomassenutzung wurden soziale Aspekte bisher sehr wenig thematisiert (nahere Ausfuhrungen dazu im Abschn. 3.4.4.3).

Grundsatzlich verbirgt sich hinter dem Begriff der „Sozialen Nachhaltigkeit“ die Erhaltung von sogenanntem „Sozialkapital“. Dazu gehoren laut Goodland (2002) Investitionen und Leistungen, die den grundlegenden Rahmen fur die Gesellschaft bilden: Bei einer angemessenen Berucksichtigung sozialer Nachhaltigkeit wird die Bildung von Vertrauen erleichtert, indem die Kosten fur Kooperation gesenkt werden, was nur durch systematische Partizipation in der Gemeinschaft moglich ist. Nach Goodland sind Aspekte wie der Zusammenhalt einer Gemeinschaft, die Ver — bundenheit zwischen Gruppen und einzelnen Menschen, gegenseitiger Austausch, Toleranz, Mitgefuhl, Geduld, Nachsichtigkeit, Kameradschaft, Liebe, gemeinhin akzeptierte Standards von Ehrlichkeit, Disziplin und Ethik sowie gemeinschaftlich geteilte Regeln, Gesetze und eine gemeinsame Ethik wesentliche soziale Aspekte fur eine nachhaltige Entwicklung einer Gesellschaft. Erganzt werden diese Aspekte um Gedanken von Brandl (2002), der eine selbstbestimmte Lebensfuhrung als wesentlich erachtet. Diese erfordere die Befriedigung materieller Grundbedurfnisse in den Bereichen Nahrung, Wohnen, Kleidung, Mobilitat und Information sowie die Sicherung physischer und psychischer Gesundheit und die Moglichkeit lebens — langer Lernprozesse. Anknupfend an den Aspekt der Partizipation benennt Brandl aufierdem die Notwendigkeit der Moglichkeit personlicher Entfaltung und aktiver Teilhabe am gesellschaftlichen Leben als Voraussetzungen fur die Erfullung der sozialen Kriterien einer Nachhaltigen Entwicklung.

Nun gilt es, diese Aspekte bei der Beurteilung der sozialen Nachhaltigkeit von Biogasanlagen zu berucksichtigen. Dazu sind die entscheidungsrelevanten Sach — verhalte zum einen zu identifizieren und zum anderen zu quantifizieren.

Die Dimension der sozialen Komponente einer nachhaltigen Entwicklung und die Beschreibung der sozialen Kriterien sollen in diesem Artikel im Vordergrund stehen, gleichwohl auch die anderen Dimensionen in ihrer Bedeutung fur die Biomassenutzung einfuhrend kurz skizziert werden und im Gesamtbewertungspro- zess der Biomassepfade eine ebenso wichtige Rolle spielen. Die sozialen Aspekte im Zusammenhang mit der Biomassenutzung wurden jedoch bisher in der Forschung relativ wenig beleuchtet und von Praktikern kaum bis zur Anwendung konkretisiert (Ausnahmen s. Abschn. 3.4.4.3), weshalb in diesem Fall hier der beschriebene Schwerpunkt gesetzt wird.

Anforderungen finanzierender Banken

Die Anforderungen der finanzierenden Banken an die Substratversorgung sind sehr unterschiedlich. In der Tendenz ist aber erkennbar, dass Banken sich zunehmend die Sicherstellung grofierer Teile des benotigten Substrates mittel — bis langfristig nachweisen lassen (Auszahlungsvoraussetzung), bevor sie einer Valutierung von Darlehensmitteln zustimmen.

75-80 % des benotigten Substrates fur mindestens 5-7 Jahre gesichert zu haben, ist in der Praxis eine nicht selten anzutreffende Auflage der Banken. Einige Banken sehen da mehr Spielraum nach unten, einige weniger. Zum Teil wird auch gefordert, dass z. B. mindestens 40 % des Substrates auf eigenen oder auf langer als 10 Jahre gepachteten Flachen selbst angebaut werden muss.

Eine einheitliche Struktur gibt es hier naturlich nicht, da die Institute dies unterschiedlich handhaben. Sofern grofiere Mengen des Substrates auf eigenen Flachen angebaut werden, ist das aus Sicht der Bank immer sehr positiv, da nicht nur das Marktpreisrisiko fur das Substrat entfallt, sondern auch das Pachtpreisrisiko.

Dass Banken auch Qualitatsklauseln in den Liefervertragen verlangen, scheint eher selten zu sein. Oft reicht die Sicherstellung grofier Teile der benotigten Sub — stratmengen. Die Aufnahme von Qualitatsstandards in die Liefervertrage sollte mehr im Interesse des BGA-Betreibers liegen.

Sobald Substrate an eine BGA geliefert werden, welche ganz oder teilweise durch eine Bank finanziert werden (Darlehen oder Kreditlinie), ist zu berucksichtigen, dass das Kreditinstitut die Sicherungsubereignung (incl. Anschlusszession) des Rohstoffes verlangen wird.

Das Bauen beginnt

Nun kann das Bauen beginnen. Der Hersteller/Planer ist ausgewahlt und die Genehmigung liegt vor. Egal, ob Generalunternehmer oder Planeranlage, die Errichtung einer Biogasanlage bedarf Planung und Koordination. Bei der General- unternehmeranlage liegt alles in der Hand des Anlagenbauers. Bei der Planeranlage ist der Betreiber eng eingebunden und oft selbst gefragt. Die Probleme sind aber oft dieselben.

Der Hocker in Abb. 4.17 steht nicht ohne Grund auf drei Beinen. Alle drei Kom — ponenten — die technischen, die organisatorischen sowie die personlichen Vorausset — zungen — sollten ausreichend und ausgewogen beachtet und wertgeschatzt werden. Kommt eine Voraussetzung zu „kurz“, gerat der gesamte Hocker in „Schieflage“. Schlimmstenfalls kippt er um. Dieses Bild lasst sich sehr einfach auf jedes Projekt ubertragen.

Wer tragt die Risiken?

Die Gefahrtragung hangt vom Zeitpunkt und der Gefahr ab. Wahrend der Errichtung haften die Auftragnehmer fur viele, aber wie oben schon angefuhrt, nicht fur alle Gefahren. Schwierig wird es in Fallen, wenn mehrere Parteien involviert sind und eine Schadenursache nicht einer Partei eindeutig zugeordnet werden kann.

Fur Schaden wahrend des Betriebes ist meistens der Betreiber verantwortlich. In der ersten Betriebszeit tragt der Hersteller das Gewahrleistungsrisiko. Dies hilft aber nicht, wenn der Hersteller kurz nach Abnahme der Anlage Insolvenz anmeldet.

5.1.2.2 Welche Versicherungen sind zu berucksichtigen?

Wahrend der Errichtung schutzt eine Montageversicherung vor unvorhergesehen eingetretenen Sachschaden am Montageobjekt, also der Biogasanlage. Auch wenn die Anlage „schlusselfertig“ bestellt wird, sprechen viele Grunde dafur, dass der Auftraggeber die Montageversicherung abschliefit und die Interessen des Auf — tragnehmers mitversichert (s. auch Abschn. 5.1.2.6).

Der Vermogensschaden durch die nach einem Sachschaden verspatet in Betrieb genommene Biogasanlage ist uber die Montage-Betriebsunterbrechungsver- sicherung gedeckt. Diese Versicherung ist auch unter den Namen Delay-in-Startup und Advanced Loss of Profit bekannt. Die Betriebsunterbrechungsversicherungen werden den Sachversicherungen zugeordnet, da ein ersatzpflichtiger Sachschaden vorliegen muss, damit der Versicherer den Betriebsunterbrechungsschaden anerkennt und entschadigt.

In der Regel kann die Betriebsunterbrechungsversicherung nur bei demselben Versicherer abgeschlossen werden, der auch den Sachschaden versichert. Ansonsten gehen die Interessen der jeweiligen Versicherer hinsichtlich der Regulierung nach einem Sachschaden weit auseinander. Der Versicherer des Sachschadens ist daran interessiert, dass so gunstig wie moglich repariert wird — egal wie lange es dauert. Der Versicherer des Vermogensschadens mochte, dass der Schaden so schnell wie moglich repariert wird, damit die Anlage wieder in Betrieb gehen kann. Fur ihn sind die Kosten der Reparatur zweitrangig. Dieser Interessenkonflikt kann nur ver — mieden werden, wenn ein Versicherer fur beide Schaden verantwortlich ist.

Der Abschluss einer Transportversicherung kann je nach Ausgestaltung der Liefer — und Leistungsvertrage notwendig sein. Insbesondere, wenn Komponenten mit langer Vorlauf — und Lieferzeit eingesetzt werden, hilft die zugehorige Trans — port-Betriebsunterbrechungsversicherung, den Vermogensschaden nach einem Transportschaden zu reduzieren.

In der Betriebsphase bieten klassische Versicherungskonzepte mit einer Feuer — versicherung fur die komplette Anlage (d. h. Gebaude und Maschinen) und einer

Maschinenversicherung fur die maschinelle Einrichtung (BHKW, Gasaufbereitung, Netztrafo, Anlagen zur Einbringung von Substraten in den Fermenter etc.) Schutz.

Es gibt auf dem Versicherungsmarkt Allgefahrenversicherungen, die auf die klassische Trennung in Gebaude und technische Einrichtung sowie Feuer- und Maschinenversicherung verzichten. Die Vorteile dieser Versicherung werden in Abschn. 5.1.3.6 beschrieben.

Schutz vor Vermogensschaden nach einem Sachschaden in der Betriebsphase bietet auch hier die Betriebsunterbrechungsversicherung. Demzufolge gibt es Feuer-, Maschinen — oder Allgefahren-Betriebsunterbrechungsversicherungen. Auch hier gilt, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung moglichst bei demselben Versicherer wie die Sachversicherung abgeschlossen werden soll.

Verletzungen von Personen aufierhalb der Biogasanlage, Beschadigungen von Sachen Dritter oder an der Umwelt konnen uber die Haftpflichtversicherung auf — gefangen werden. Eine wichtige Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist die Uber — prufung, ob ein schuldhaftes Verhalten des Versicherungsnehmers vorliegt und die Anspruche der Dritten uberhaupt gerechtfertigt sind. Der Haftpflichtversicherung kommt somit auch eine wichtige passive Rechtsschutzfunktion zu.

Bei Biogasanlagen, die von einer externen Betriebsfuhrungsgesellschaft betrieben werden, ist zu beachten, dass Schaden, die die Betriebsfuhrungsgesell­schaft an der Anlage hervorruft, von deren Haftpflichtversicherung oft gar nicht oder nur beschrankt ersetzt werden. Die Betriebsfuhrungsgesellschaft wird hier nicht als dritte, externe Partei angesehen. Sie ist zwar nicht Eigentumer, aber in gewisser Weise Inhaber der Anlage.

Anschluss an das Gasversorgungsnetz

Netzanschluss und Netzzugang zum Erdgasversorgungsnetz sind nicht Gegenstand des EEG, sondern der Regulierungsvorschriften des EnWG. Dementsprechend findet sich vor allem in der auf Grundlage des EnWG erlassenen GasNZV ein Regelungs — geflecht zu Fragen des Anschlusses und Zugangs zum Erdgasversorgungsnetz. Um das in der GasNZV erklarte Ziel der Biogaseinspeisung in Hohe von 6 Mrd. m3 jahrlich bis zum Jahr 2020 und 10 Mrd. m3 jahrlich bis zum Jahr 2030 zu erreichen (vgl. § 31 GasNZV), hat der Verordnungsgeber eigene Netzanschluss- und Netz — zugangsregelungen fur Biogasanlagen geschaffen (§§ 31-37 GasNZV). Insoweit
gelten gem. § 32 GasNZV sogar eigene, z. T. vom EnWG und den ubrigen Vor- schriften der GasNZV abweichende Begrifflichkeiten.

Die Regelungen zum Netzanschluss betreffen dabei nur den physischen Anschluss einer Anlage zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualitat. Die Rege­lungen zum Netzzugang betreffen demgegenuber vor allem den Transport des eingespeisten Biogases.

Im Zusammenhang mit der Verwendung des eingespeisten Biogases zur Erzeugung von Strom in Erzeugungsanlagen, die nicht am Standort der Biogasanlage stehen, sondern das Biogas an einem entfernteren Standort aus dem Erdgasnetz entnehmen (sog. Nutzung des Biogases i. S. d. EEG im Warmeaquivalent), ist zu beachten, dass das EnWG und die GasNZV keinerlei Regelungen im Hinblick auf die Forderung der Stromeinspeisung nach dem EEG enthalten. Vielmehr sind die Regelungen von GasNZV und EEG im Detail nicht aufeinander abgestimmt. Unter anderem ist der Begriff des Biogases in § 3 Nr. 10c EnWG und somit auch in der GasNZV deutlich weiter gefasst als der Biogasbegriff des EEG. Daher sind bei der Bestimmung, inwieweit in einer Biogasanlage erzeugter Strom nach dem EEG forderfahig ist, allein die Vorschriften des EEG mafigeblich. Insoweit sind die gaswirtschaftlichen Regelungen zum Gasnetzanschluss und Gastransport in EnWG und GasNZV im Grunde genommen „nur“ Abwicklungsregelungen fur Einspeisung und Transport, um die dezentrale Verwendung des hergestellten Biogases zu ermoglichen.[44]