Haftpflichtversicherung

Auch wenn der Schwerpunkt dieses Abschnitts auf der Sachversicherung liegt, soil die Haftpflichtversicherung der Vollstandigkeit halber erwahnt werden.

Versicherungsschutz im Rahmen einer Betriebs — und Umwelthaftpflichtver — sicherung besteht fur den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines Schaden — ereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach — oder sich daraus ergebenden Vermogensschaden zur Folge hat, aufgrund gesetzlicher Haftpflicht — bestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.

Der Haftpflichtversicherer ubernimmt hierbei drei wichtige Aufgaben:

• Prufung der Haftungsanfrage

• Regulierung der berechtigten Anspruche

• Abwehr der unberechtigten Anspruche, was einer Rechtsschutzfunktion gleich — kommt.

Ausgeschlossen sind ublicherweise Vorsatz, Schaden an eigenen Sachen, Schaden aus vertraglichen Zusagen, wenn diese uber die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, sowie Vertragserfullungsanspruche.

Die Haftpflichtversicherung schutzt nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern in der Regel auch dessen gesetzlichen Vertreter und Betriebsangehorige, wenn sie Schaden in Ausfuhrung ihrer dienstlichen Verrichtung fur den Versicherungsnehmer verursachen.

Der Versicherungsschutz fur Personen-, Sach — und Vermogensschaden kann entweder als eigenstandige Versicherung oder, wenn der Betrieb schon eine Ver — sicherung hat, als Erganzung abgeschlossen werden. Bei letzterem ist zu beachten, dass die Betriebsbeschreibung in den bestehenden Policen auch den Betrieb der Biogasanlage vorsieht und fur den Fall, dass eine eigene Gesellschaft gegrundet wird, diese Gesellschaft im Vertrag der Haftpflichtversicherung angefuhrt wird.

Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet Schutz fur Schaden aus dem Betrieb der Biogasanlage (Betriebsrisiko oder auch sog. Betriebsstattenrisiko), wahrend die Umwelthaftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen — und Sachschaden durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft und Wasser absichert.

Relativ neu ist in Deutschland das Umweltschadensgesetz, das 2007 gemafi einer EU-Richtlinie in Kraft trat. Ein Umweltschaden ist die Schadigung von geschutzten Arten und naturlichen Lebensraumen, von Gewassern und des Bodens. Nach der Richtlinie soll ein Betreiber, der durch seine Tatigkeit einen Umwelt­schaden verursacht hat, dafur finanziell verantwortlich sein. Bei der Umwelt — schadensversicherung handelt es sich um Anspruche offentlich-rechtlichen Inhalts. Die Umwelthaftpflichtversicherung bietet hierfur keinen Versicherungsschutz, da dort die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts als versichert gilt. Daher ist es wichtig, dass die Umweltschadensversicherung eigens abgeschlossen wird. Meistens geschieht dies in Kombination mit der Betriebs — und Umwelthaftpflicht — versicherung.