Vergarung von getrennt gesammeltem Bioabfall sowie von organischen Abfall — und Reststoffen

Bisher existiert in Deutschland eine klare Trennung von Anlagen, die landwirt- schaftliche und industrielle Reststoffe sowie kommunale, organische Abfalle behandeln und den Biogasanlagen, die nachwachsende Rohstoffe und tierische Exkremente einsetzen. Bioabfall und organische Reststoffe nehmen massebezogen weniger als 10 % der Substratinputstrome in Biogasanlagen ein (Nelles et al. 2011; DBFZ 2011) (s. Abb. 4.22). Gegenwartig sind 99 Biogasanlagen in Betrieb, die im Gutesicherungssystem der Bundesgutegemeinschaft Kompost e. V. erfasst sind (H&K 2010). Diese Anlagen verwerten uberwiegend Bioabfalle und Reststoffe aus

Abb. 4.29 Bioabfall — vergarungsanlagen in Deutschland. (DBFZ 2011)

image134der landwirtschaftlichen Produktion oder der Lebensmittelverarbeitung (Nelles et al. 2011; DBFZ 2011) (s. Abb. 4.29).

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes wurden im Berichtsjahr 2009 ins — gesamt in 283 Biogasanlagen Bioabfalle (ausschliefilich, uberwiegend oder antei — lig) verarbeitet (Rensberg und Stinner 2011).

Derzeit werden ca. 8 Mio. Mg/a Bioabfall getrennt gesammelt, wobei Abfalle aus der Biotonne sowie biologisch abbaubare Garten — und Parkabfalle jeweils etwa zur Halfte beitragen (Kern und Raussen 2011; Dornack et al. 2011). Der uberwiegende Anteil der Biotonneninhalte und Grunabfalle wird nach wie vor kompostiert. In Vergarungsanlagen wurden 2009 ca. 0,58 Mio. Mg der Bioabfalle verwertet, wobei der grofite Teil, ca. 0,43 Mio. Mg/a, nachkompostiert wird (H&K 2009).

Durch die EEG-Anreize fur eine Mitvergarung organischer Reststoffe und besondere Anreize fur den Einsatz von kommunalem Bioabfall wird sich der Ein — satz von Abfallen in Vergarungsanlagen erhohen.

Ob neue Anlagen entstehen oder freie Kapazitaten in Faulturmen oder anderen bestehenden Vergarungsanlagen genutzt werden, bleibt abzuwarten. Ebenso kann sich auch die Biogasaufbereitung zu „Bio-Methan“ erhohen (Scholwin et al. 2009).

Die Europaische Abfallrahmenrichtlinie und das deutsche Kreislaufwirtschafts — gesetz fordern eine Ausweitung der Bioabfallverwertung. Auch Deutschland wird Anstrengungen unternehmen mussen, mehr Bioabfall zu erfassen und zu verwerten. Bei steigenden Bioabfallmengen konnte auch ein Anreiz bestehen, Erweiterungen als anaeroben Verfahrensteil zu realisieren.

Organische Abfalle sollten moglichst nicht in MBA oder MVA „verschwinden“. Die dort unter Umstanden mogliche energetische Verwertung verhindert die stoff — liche Nutzung der organischen Substanz als Sekundarrohstoffdunger. Die Nutzung von organischer Substanz und Phosphor soll im Sinne des Kreislaufprinzips besser realisiert werden. Fricke et al. (2008) schatzen den aus dem Restabfall zusatzlich

Подпись: Abb. 4.30 Zusammenset- zung von Bioabfallver- garungsanlagen. (Kern und Raussen 2011)
Подпись: FM]
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Подпись: ■ Durchsatz Vergarung > 50 % Bio- und Griinabfall ■ Durchsatz Vergarung > 50 % TierlMeb Durchsatz > 50 % Giille nichtzuordenbar bzw. keine Angaben

image139abschopfbaren organischen Anteil auf ca. 4 Mio. Mg jahrlich, ein Grofiteil davon sollte vergarbar sein.

Eine Studie von Kern und Raussen (2011) ergab eine Gesamtkapazitat der 92 untersuchten Bioabfallvergarungsanlagen (Anlagen, die Abfalle verwerten, die der Bioabfallverordnung unterliegen) von ca. 2,6 Mio. Mg/a (davon 450.000 Mg Gulle) und eine installierte Leistung von 85 MWel. Abbildung 4.30 zeigt die Zusammenset — zung der Inputstoffe der in der Studie untersuchten Bioabfallvergarungsanlagen. Laut H&K (2009) machen die Biotonnenabfalle aber nur einen Anteil von 23 % am Input von Vergarungsanlagen aus.

Werden kommunale Bioabfalle vergoren, gelten die Anforderungen der Bio — abfallverordnung (1998) (vgl. Abb. 4.30).

Neben den vergarbaren Abfallen, die in den Haushalten anfallen, entstehen auch Abfalle in Industrie und Gewerbe, die unter Beachtung der rechtlichen und hygienischen Anforderungen, vergarbar sind. Diese Abfalle stammen aus der Her — stellung, dem Vertrieb und der Zubereitung von Lebensmitteln (Lebensmittelindus — trie, Handel, Grofikuchen). Diese Abfalle werden als „Nicht fur den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte“ haufig in Kategorie 3 der Verord — nung (EG) Nr. 1774/2002 und des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG 2004) eingeordnet. Besonders zu beachten sind die hohen Anfor — derungen an die Hygienisierungsleistung der Anlagen, die „nicht fur den mensch — lichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte“ behandeln bzw. verwerten. Der Co-Vergarung sind dann recht enge Grenzen gesetzt. Eine Co-Vergarung muss immer die Anforderungen der am strengsten reglementierten Abfallfraktion erfullen, die eingesetzt wird.

Werden Klarschlamme ausgefault (vergoren), gelten die Anforderungen der Klarschlammverordnung (1992).