Abgasbehandlung

Mit der Neufassung des EEG im Jahr 2009 wurde die Vergutungserhohung fur Emissionsminderung neu eingefuhrt. Demnach haben alle Biogasanlagen, die nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt sind und Biogas zur Verstromung im BHKW einsetzen, Anspruch auf eine Vergutungserhohung, sofern die Form- aldehydgrenzwerte nach dem Emissionsminderungsgebot der TA Luft eingehalten werden. In diesem Zusammenhang wurden seit der Neufassung des EEG 2009 an zahlreichen Biogasanlagen im Zuge der Abgasbehandlung Oxidationskatalysatoren oder eine Thermische Nachverbrennung installiert. Gegenwartig erhalten knapp 36 % der Betreiber die Vergutungserhohung fur Emissionsminderung (DBFZ 2011).

Nach Angaben der Betreiber sind bei rund 28 % der Biogasanlagen eine Abgasbehandlung mit Oxidationskatalysator oder thermischer Nachverbrennung installiert. Die Mehrheit der Biogasanlagen (etwa 72 %) verfugt nach Angaben der Betreiber uber keine weitere Abgasreinigung. Diesbezuglich konnten 604 Ruck — meldungen der Betreiber berucksichtigt werden. Bei den Neuanlagen ist nach Angaben der Betreiber bei nahezu der Halfte der Biogasanlagen eine zusatzliche Abgasbehandlung installiert, bei der anderen Halfte der Anlagen wird von den Betreibern angegeben, dass keine weitere Abgasbehandlung erfolgt (n = 37). Eine Differenzierung nach Art der Abgasbehandlung zeigt, dass bei rund 92 % der Biogasanlagen ein Oxidationskatalysator zur weiteren Abgasbehandlung installiert wurde. Die thermische Nachverbrennung spielt als Verfahren zur Abgasbehandlung nach Angaben der Betreiber eher eine untergeordnete Rolle (DBFZ 2011).