Vertragspartner und Vertrage

Vertrage sind wichtig und ein gut ausgearbeiteter Vertrag kann — wie schon beschrieben — viel wert sein. Kommt es jedoch trotz aller Sorgfalt und gegen — seitigem Respekt zu Streitigkeiten, kann dies schnell das ganze Projekt gefahrden. Mussen gar Anwalte und Gutachter beauftragt werden, ist eine schnelle Losung kaum in Sicht und der wirtschaftliche Erfolg in Frage gestellt. Das gilt im Ubrigen fur beide Seiten. In der Regel ist zumindest die letzte Rate nicht bezahlt, sodass der Hersteller kaum Gewinn macht, der Betreiber steht mit einer nicht fertigen Anlage da und die dringend benotigte Dokumentation (Zeichnungen, Stromlaufplane, Betriebsanleitungen und Prufzeugnisse) wird nicht mehr geliefert. Ein Patentrezept, solchen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, gibt es nicht.

Den Projektpartner im laufenden Projekt zu wechseln, ist mit das Schlimmste, was einem Bauherrn passieren kann. Trotzdem muss man reagieren, wenn folgende Indikatoren immer deutlicher zu Tage treten:

• Die Gesprachspartner sind telefonisch sehr schwer, wenn uberhaupt erreichbar.

• Die Bauabschnitte verschieben sich zeitlich dramatisch.

• Komponenten werden eingebaut, die so nicht bestellt wurden.

• Der Zeitdruck bringt sie in den Handlungszwang, die ungewunschten Ver — anderungen genau so zu akzeptieren… usw.

Weitere wichtige Punkte fur die Vertragsgestaltung:

• Fur den Bauherrn kann es vorteilhaft sein, einen hohen Anteil der Finanzierungs — summe in die Abschlussrechnung zu verlagern. Das geht meist nur mit einem prozentualen Aufschlag oder einer Burgschaft. Finanzielle Konsequenzen fur Leistungsabweichungen sind ebenfalls probate Mittel. Diese konnen grofizugig gestaltet werden. Dabei sollte man dem Lieferanten ruhig mehr Zeit geben, als er haben will. Wenn die Termine dann nicht gehalten werden, mussen die Ein — schnitte glasklar sein oder nachvollziehbar begrundet werden.

• Ein detaillierter Projektzeitplan und eine gut beschriebene Stuckliste fur die ver — bauten Komponenten sollten selbstverstandlich sein.

• Wenn ein Gewerk abgeschlossen ist, muss die rechtsverbindliche Dokumentation bereit gestellt werden. Wichtig sind dabei Fliefibilder, Stromlaufplane und Pruf — protokolle.