Liefervertrage fur Substrate

Da in den meisten Fallen nicht alles benotigte Substrat auf eigenen Flachen ange- baut wird, mussen die fehlenden Mengen in moglichst guter Qualitat regelmafiig von anderen Betrieben zugekauft werden. Hier gibt es grundsatzlich zwei Vor- gehensweisen. Zum einen ist es moglich, die fehlenden Mengen kurzfristig mit bis zu einem Jahr Vorlaufzeit sicher zu stellen. Auf der anderen Seite kann man anstreben, die Lucken mit langfristigen Liefervertragen zu schliefien.

In vielen Fallen mussen dabei nicht nur kleinere Mengen, sondern erhebliche Teile des Substrates zugekauft werden, daher kommt den Liefervertragen eindeutig eine Schlusselposition bei der Wirtschaftlichkeit der gesamten BGA zu. Hier sind also genaue Uberlegungen und sorgfaltige Verhandlungen obligatorisch.

Grundsatzlich sind mittel — und langfristige Liefervertrage fur beide Seiten interessant, damit auch der Lieferant in Zeiten sich schnell andernder Preise fur Agrarerzeugnisse eine sichere Kalkulationsgrundlage hat. Nur sofern sich beide Vertragsparteien daruber im Klaren sind, dass durch die Liefervertrage eine gegenseitige Abhangigkeit besteht und Bedingungen geschaffen werden, die die Interessen beider Parteien berucksichtigen, wird eine langfristige Zusammenarbeit moglich sein.

Juristisch regelt der Liefervertrag nach BGB die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Lieferanten von Substraten (meistens Land — wirte aus der Region). Bei der Formulierung der Liefervertrage mussen oftmals Besonderheiten berucksichtigt werden, so dass Standardvertrage nicht immer brauchbar sind. Es macht oft einen deutlichen Unterschied, ob der Landwirt Mit — eigentumer und/oder auch Anlagenfuhrer oder „nur“ Substratlieferant ist. Je hoher das Interesse des Substratlieferanten ist, dass die BGA wirtschaftlich erfolgreich betrieben werden kann, um so eher wird man sich auf fur die BGA auskommliche Vertragskonditionen einigen.

Der Liefervertrag selbst sollte so prazise wie moglich formuliert sein, um Unklarheiten und spatere Streitereien zu vermeiden. Neben der Art des Substrates wird man hier auch dezidiert auf Mengen bzw. Tonnage (m3 bzw. t) sowie auf die Qualitat des Rohstoffes (Trockensubstanz, Schnittlange, Fremdstoffe etc.) eingehen.

Da Ernten naturgemafi nicht genau im Voraus zu berechnen sind, sollten bei Menge und Qualitat auch gewisse Korridore bzw. Schwankungsbreiten vorgesehen werden (mehr und minder). Sollten die vorgegebenen Korridore unterschritten bzw. uberschritten werden, ist im Vorwege festzulegen, wie dann das weitere Prozedere aussieht. Denkbar sind Vertragsstrafen, Ersatzlieferungen oder einfach nur eine rechtzeitige Meldepflicht etc.

Sofern das Risiko beim BGA-Betreiber liegt, sollte jedoch sichergestellt sein, dass er genug Zeit hat, Ersatzlieferungen zu beschaffen bzw. Ubermengen (sofern er sie denn abnimmt oder abnehmen muss) zu veraufiern.

Alternativ konnen auch Anbauflachen vereinbart werden. Ob hier dann zusatzlich Mengen — und Qualitatsgrenzen mit vereinbart werden, bleibt der individuellen Gestaltung uberlassen. Ein zu enges Korsett wird aber nicht zu einer beidseitig dauerhaften, befriedigenden Zusammenarbeit fuhren.