Variabel gehaltener Substrat-Mix versus Zuschuss-Berechtigungen

Der grundsatzlich zu begrufiende, variabel gehaltene Substratmix birgt neben biologischen, mechanischen und lagertechnischen Herausforderungen noch wei- tere Fragen, welche geklart werden sollten, sofern man einen problemlosen Betrieb der jeweiligen BGA gewahrleisten will. Obwohl nuchtern betrachtet ein variabel gehaltener Substratmix besonders im Hinblick auf die offentliche Meinung sehr sinnvoll erscheint, sind die EEG-Leitplanken einzuhalten.

• Kann das geplante Co-Substrat eingesetzt werden, ohne dass ich einen der eventuell vorhandenen Boni nach EEG 2009 Anhang 2 verliere (NawaRo Bonus, Gulle-Bonus, Landschaftspflegematerial-Bonus)?

• Von 2004 bis 2008 errichtete Biogasanlagen konnten unter bestimmten Bedingungen den durch das EEG 2004 garantierten Technologiebonus fur die Trockenfermentation (TF-Bonus) in Anspruch nehmen, der eine um 2 Cent pro eingespeister kWh Strom erhohte Vergutung fur 20 Jahre ermoglichte.

Sollten die noch gultigen Boni bei der Novellierung des EEG fur neue Anlagen

an Bedeutung verlieren, so sind sie fur die Wirtschaftlichkeit vieler bestehender Anlagen von entscheidender Bedeutung. Regelmafiig ist das ursprungliche Anlagen — konzept extra so ausgelegt worden, um einen oder mehrere Boni zu erhalten.

Ebenfalls im EEG 2009 Anhang 2 ist geregelt: „Sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfullt sind, entfallt der Anspruch auf den Bonus endgultig, soweit sich nicht aus der Rechtsverordnung nach § 64 Absatz 2 etwas anderes ergibt.“

Dies verdeutlicht sehr eindringlich, dass sorgfaltig zu prufen ist, ob die vor — gesehenen Co-Substrate die eventuell bestehenden Boni-Anspruche nicht gefahrden, damit aus einer „einmaligen Gelegenheit“ fur gunstiges Substrat kein wirtschaftliches Desaster wird. Ein dauerhafter Verlust z. B. des NawaRo-Bonus sollte unter allen Umstanden vermieden werden.