Wahrgenommener Geruch

Bei einer Biogasanlage konnen mehrere Geruchsquellen auftreten, namlich bei der Substratanlieferung und — lagerung, durch Leckagen und Verunreinigungen (Sickerwasserpfutzen aus Silagelagerung, Feststoffeinbringung, Substratreste auf Fahrwegen), im Fermenter (Uberdrucksicherung bei zu hoher Methanproduktion, Ausfall Verbrennungsmotor, Leckagen), bei der Garrestlagerung und — abfuhr (auch: erhohte Emissionen bei der Lagerung von nicht ausreichend vergorenem Substrat), bei der Garrestausbringung und durch das Abgas im Verbrennungsmotor.

Prinzipiell kann bei einem Vergleich zugelassener Biomassetechnologien in Deutschland von einer Einhaltung der offiziellen Geruchs — (und auch Larm-)Vor — schriften (wie z. B. der „Geruchsimmissions-Richtlinie“, GIRL) ausgegangen werden. Trotzdem bleibt der Geruch eine subjektiv erfahrbare Komponente, die bei der Biomassebereitstellung, — verteilung, — nutzung und beim Transport eine Rolle spielt und Auswirkungen auf die Akzeptanz haben kann (vgl. Informationsstelle Biomasse 2005). Obwohl vergorene Gulle objektiv weniger riecht als unvergorene, kann das Vorurteil existieren, dass sich der „Gestank im Dorf durch eine Biogas- anlage“ vergrofiern konnte. Aus diesem Grund spielt der subjektive Aspekt des „erwarteten“ oder „wahrgenommenen“ Geruchs eine Rolle bei der Bewertung.

Der wahrgenommene Geruch wird ebenfalls uber einen Fragebogen auf einer 5-Punkte-Skala erhoben. Je geringer dabei der erwartete Geruch, desto besser.