Anlagenprivilegierungim AuRenbereich

Werden Biogasanlagen im Aufienbereich errichtet, stellt sich die Frage nach der Anlagenprivilegierung. Ein Vorhaben liegt im Aufienbereich, wenn fur das Gebiet kein Bebauungsplan besteht und wenn es sich aufierhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet. Dies trifft auf die meisten Biogasanlagen zu.

Biogasanlagen sind im Aufienbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB privilegiert zulassig. Um gegenuber anderen Belangen privilegiert zu sein, mussen strenge Voraussetzungen eingehalten werden. Hier treten in der Praxis haufig Schwierig — keiten auf.

Kritisch wird haufig das Erfordernis des § 35 Abs. 1 Nr. 6 Halbs. 1 BauGB, wenn der Biogasanlagenbetreiber nicht zugleich selbst Landwirt ist, der ein privilegiertes Vorhaben am Ort betreibt.

Die Biogasanlage muss nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 Halbs. 1 BauGB im Anschluss an eine bereits bestehende privilegierte Anlage im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes oder eines Betriebes der Tierhaltung errichtet und betrieben werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Vorhaben einem landwirt­schaftlichen Betrieb nur dient, wenn ein vernunftiger Landwirt dieses Vorhaben mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung fur einen entsprechenden Betrieb errichten wurde und wenn das Vorhaben durch die Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch aufierlich erkennbar gepragt wird.[187]

Ist der Betreiber der Biogasanlage eine Gesellschaft, kann deshalb fraglich sein, ob die Biogasanlage noch im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes oder Betriebes der Tierhaltung betrieben wird. Wann eine solche Kontrolle uber die Biogasanlage bzw. ein solcher mafigeblicher Einfluss gegeben ist, kann jeweils nur fur den Einzelfall festgestellt werden und wird in den Bundeslandern unterschiedlich gehandhabt und teilweise durch Verwaltungsvorschriften festgestellt (Peine et al. 2009, S. 119; Bienek und Kauzberger 2008, S. 91; Kraus 2008, S. 219).

Um den Umfang der Betreiberrechte und die Bindung der Biogasanlage an einen im Aufienbereich privilegierten Betrieb zu begrenzen und zu kennen, sollte schon im Rahmen der Anhorung darauf hingewirkt werden, den Wortlaut der Neben — bestimmungen, welche die Genehmigungsbehorde erlassen will, zu prufen. Im Rahmen der Antragstellung sollte versucht werden, eine Genehmigung ohne Auf- lagen in Bezug auf die Beteiligung des Landwirts an der Betreibergesellschaft zu erhalten. Weiterhin sollte gepruft werden, ob der Genehmigungsentwurf das Betei — ligungsverhaltnis an der Betreibergesellschaft und die Rechtslage richtig darstellt.