Laufzeit und Kundigung

Die Laufzeit eines Substratliefervertrags oder der Substratliefervertrage ist dem Gmnde von dem Gedanken geleitet, dass fur die angestrebte Inbetriebnahmezeit der konkreten Biogaserzeugungsanlage Substrate in Form des gewahlten Substratmix zur Verfugung stehen (Scholwin et al. 2009, S. 907).

Daneben empfehlen sich grundsatzlich sowohl Regelungen zur ordentlichen und aufierordentlichen Kundigung des Vertragsverhaltnisse als auch Regelungen fur eine eventuelle Vertragsverlangerung (Automatismus oder Nachverhandlung) innerhalb des Vertragswerks. An dieser Stelle gilt es, insbesondere das AGB-Recht zu berucksichtigen, falls der Vertrag mehrfach Verwendung finden soll.

3.2.1.4 Entgelte und Entgeltbildung

Die Entgelte fur Substrate lassen sich dem Gmnde nach auf zweierlei Arten regeln. Einerseits konnen Festpreise unter Berucksichtigung der gewahlten

Abrechnungsform vereinbart und vertraglich fixiert werden, andererseits ist es ebenso moglich, eine Preisformel zur Berechnung der Substratpreise festzulegen.

Festpreise bieten sich vor allem fur Vertrage mit kurzeren Laufzeiten (2-3 Jahre) an. Allerdings sollte auch hier eine jahrliche Preisanpassungsmoglichkeit unter gewissen Voraussetzungen (z. B. Marktpreise verlassen einen definierten Preis — korridor) vorgesehen werden, um das Preisrisiko fur beide Vertragsparteien zu min — dern. Hierbei ware auch eine Preisminderung zu uberlegen. Die Vereinbarung einer dynamischen Preisformel zur Erfassung der Marktentwicklung erscheint hingegen auf Grund der Komplexitat der Materie in erster Lime fur Langfristvertrage (ab 3 Jahren bis zur Lebenszeit der Biogaserzeugungsanlage) sinnvoll.

Als Orientierungspunkte fur die Entgeltbildung sollten insbesondere die bereits besprochenen Qualitatskriterien, die Produktions — und Transportkosten sowie als Ruckkoppelung an den Markt regionale, uberregionale oder internationale Preis- indizes fur Substrate herangezogen werden. Einer der wichtigsten Werte fur die Bestimmung der Wertigkeit eines Substrates ist der TS — oder oTS-Wert[172], da sich hieraus annahrungsweise das Gaspotenzial eines Substrates mittels des Verdau- ungsquotienten ableiten lasst (Anspach 2010, S. 78 f.; Weifienbach 2009, S. 107). Neben der bereits genannten Futterwerttabelle des DLG kann in diesem Kontext beispielsweise auch die Veroffentlichung „Faustzahlen Biogas’" des Kuratoriums fur Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) herangezogen werden.

Als unabdingbarer und wesentlicher Vertragsbestandteil im Rahmen der Ent­geltbildung sind Korrekturfaktoren fur Abweichungen von Qualitatskriterien oder Liefermengen zu vereinbaren (Wagner 2011, S. 3). Aufierdem konnte fur den Fall der Abnahme von Garresten eine Verrechnung der ersparten Mineraldungerkosten an Hand des MDA mit dem Substratpreis vereinbart werden.[173]

Zur Abwicklung der Entgeltzahlung hat der Vertrag Zahlungsfristen (nach Lieferung innerhalb von x Tagen, quartalsmafiig, Rechnungsstellung etc.), Rege — lungen zu Verzug (Verzugszinsen etc.) und die Kontodaten des Substratlieferanten zu enthalten.