Praambel und Vertragsgegenstand

Die Praambel eines Substratliefervertrages sollte wie bei jedem anderen Vertrag dazu genutzt werden, die Parteibeziehung naher zu beschreiben, um auf diese Weise eine zusatzliche Auslegungs — und Konkretisierungshilfe zu schaffen. Fur den Bio- gaskontext bieten sich neben den allgemeinen Ausfuhrungen zu den Parteien (Name, Sitz/Betriebsort, Branche, kommunaler oder privatwirtschaftlicher Betreiber der Biogasanlage, Funktion und Aufgabe innerhalb der Geschaftsbeziehung etc.) ins — besondere mit Blick auf den Kontext der erneuerbaren Energien eine ausfuhrliche Beschreibung des Grundes und des Ziels der geschaftlichen Beziehung (Starkung der regionalen Substraterzeuger, Aufbau einer langfristigen Parteibeziehung fur die Biogasproduktion etc) sowie eine Fixierung des Sinn und Zwecks der Biogas — erzeugungsanlage (Versorgung einer kommunalen KWK-Anlage zur Starkung der regionalen Autonomie in Bezug auf Strom und Warme, Verbesserung der regionalen/ lokalen Okobilanz, Versorgung der Heizanlage eines kommunalen Schwimmbades, Verkauf des Biogas an einen Erdgasversorger und Einspeisung in das regionale Erdgasnetz, Herstellung von Biokraftstoff fur Kraftfahrzeuge etc.) an.

Im Rahmen des Vertragsgegenstandes ist eingangs die Biogaserzeugungs — anlage als Versorgungsobjekt mit einigen individualisierende Eigenheiten wie Adresse, Lage, Flurnummer, Kontaktperson, Telefonnummer etc. zu benennen.

Des Weiteren sind die Substrate mittels einschlagiger Termini und deren garan — tierter Lieferumfang eingehend zu beschreiben, wobei im Falle der Lieferung ver — schiedener Substrate durch einen Verkaufer eine aussagekraftige Auflistung erfolgen sollte. Als MaBeinheit fur den Lieferumfang kann grundsatzlich eine Mengen — angabe in z. B. metrischen Kilogramm (kg,) Tonnen (t) oder Kubikmetern (m3/ FM), der durchschnittliche Ertragswert einer Flache (z. B. kg/m2 oder t/ha) oder der durchschnittliche Gasertragswert eines Substrates[156] (z. B. m3/kg organischer Trockensubstanz (oTS) oder m3/t oTS) dienen. Die Wahl der MaBeinheit legt dem Grunde nach die erste Risikoverteilung fest. Werden Mengenangaben oder Flachen — ertragswerte als Referenzpunkt gewahlt, tragt der Substratlieferant lediglich das Mengenrisiko. Wird hingegen der Gasertragswert vereinbart, so obliegt dem Sub — stratlieferanten das Gasertragsrisiko. Dieses stellt im Vergleich zum Mengenrisiko ein hoheres wirtschaftliches Risiko dar, da die Gasausbeute z. B. pro t oTS schwankt und der Substratlieferant dementsprechend solange zur Lieferung von Substrat ver — pflichtet ist, bis die vereinbarte Gasmenge erreicht ist.

Als letzter Punkt im Rahmen des Vertragsgegenstandes ist die Abrechnungsform festzulegen, d. h. wird der Preis fur ein Substrat in Euro pro Mengeneinheit oder pro Gasertrag gezahlt. In diesem Kontext sollte zudem entschieden werden, ob die

Verwertung der Garreste durch den/die Substratlieferanten erfolgt und ob sich dies auf die Preisbildung fur die Substrate auswirkt.