Rechtsfolgen einer Direktvermarktung

Solange Strom direkt vermarktet wird, entfallt der Anspruch auf die gesetzliche Mindestvergutung (§ 33e EEG). Allerdings lauft die Frist, innerhalb derer der Strom einer Anlage den gesetzlichen Anspruch geltend machen kann (vgl. § 21 Abs. 2 EEG: 20 Jahre zuzuglich Inbetriebnahmejahr), weiter. Eine zwischen — zeitliche Direktvermarktung fuhrt also nicht zu einer Verlangerung der Gesamtver — gutungsdauer.

3.2 Projektvertrage: Generalunternehmervertrag und Biomasseliefervertrag

Kerstin Semmler

3.2.1 Einfuhrung

Eine fachgemafie Ausgestaltung von Vertragen ist grundsatzlich wohl das beste Mittel, um langfristig Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zwischen zwei Parteien zu gewahrleisten. Damit diese Wirkung erzielt werden kann, bedarf es nicht nur der Beachtung der rechtlichen Grenzen, sondern insbesondere einer umfassenden Berucksichtigung der tatsachlichen Bedurfnisse der Parteien. Diese zu analysieren ist meist bereits aufwendig und durchaus auch langwierig. Innerhalb dieses Abschnittes werden nachfolgend der Generalunternehmervertrag und der Biomasselieferver­trag in Bezug auf Biogas vor diesem Hintergrund dargestellt und die wesentlichen Elemente erlautert. Eine abschliefiende und umfassende Beschreibung aller Eventualitaten ist allerdings nicht intendiert, da eine schier unendliche Zahl von Einzelinteressen zu berucksichtigen ware, die jeglichen Rahmen einer Publikation sprengen wurde. Die hier abgebildeten Punkte zu den Besonderheiten „Biogas“ bilden aber neben den klassischen Standardvertragsklauseln die wichtigsten Ele — mente fur eine tragfahige und belastbare vertragliche Konstruktion im Hinblick auf Biogas-Projekte.