Besondere Anforderungen an die Anlagentechnik (§ 27 Abs. 3 und 4 EEG)

Das Gesetz sieht in § 27 Abs. 3 EEG Beschrankungen vor, die den Vergutungs- anspruch fur einzelne Anlagenkategorien unter besondere Vorbehalte stellen.

Begrenzung der Bemessungsleistung fur Biogasanlagen

Biogasanlagen haben nur dann einen Anspruch auf die Grundvergutung und die ein — satzstoffbezogene Mehrvergutung, wenn sie bis zum 31.12.2013 in Betrieb gehen. Erfolgt die Inbetriebnahme spater, darf die installierte Leistung der Anlage 750 kW nicht uberschreiten (§ 27 Abs. 3 EEG). Fur grofiere Anlagen halt der Gesetzgeber eine vollstandige Forderung mit einer garantierten Mindestvergutung nicht mehr fur angemessen. Stattdessen ist der Strom aus diesen Anlagen nach dem Marktpra — mienmodell direkt zu vermarkten.[64] Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut des § 27 Abs. 3 EEG, der fur die betreffenden Anlagen lediglich die gesetzliche Mindestvergutung ausschliefit. Eine konkrete Form der zu praktizierenden Direkt — vermarktung wird damit gerade nicht vorgegeben. Allerdings folgt die Beschrankung der Direktvermarktungsmoglichkeiten mittelbar aus § 33c Abs. 3 EEG, denn nur fur die Direktvermarkung nach dem Marktpramienmodell wird auf das Bestehen eines gesetzlichen Vergutungsanspruches (dessen es nach § 33c Abs. 2 Nr. 1 lit. a) EEG grundsatzlich bedarf) verzichtet. Von einer Direktvermarktung zur Reduktion der EEG-Umlage (§ 33b Nr. 2 EEG) sind die grofien, nach dem 31.12.2013 in Betrieb gehenden Biogasanlagen mithin ausgeschlossen.

Im Hinblick auf eine eventuelle Projektfinanzierung dieser Anlagen mit einer Leistung von mehr als 750 kW stellen sich daher neue Fragen: Insbesondere sind die zu erwartenden Erlose nicht mehr uber die gesamte Forderdauer der Anlage mathematisch berechenbar, sondern werden volatiler. Zwar fuhren Marktpramie und Managementaufschlag dazu, dass der Anlagenbetreiber prinzipiell Erlose erzielen kann, die die gesetzliche Einspeisevergutung ubersteigen. Allerdings hangt dieses Ergebnis auch ganz wesentlich von dem jeweils mit dem Stromaufkaufer verein — barten Kaufpreis fur den erzeugten Strom ab. Im Ergebnis durfte die Finanzierung von Biogasanlagen mit einer Leistung von mehr als 750 kW zumindest komplexer, aber wohl auch schwieriger werden.