Bestimmung der Einspeisevergutung

Die Biomasse leistet neben der Windenergie die grofiten Beitrage zur Strom — erzeugung aus erneuerbaren Energien. Ihr Anteil betrug im Jahr 2010 ca. 30 % an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Auf Strom von Biogas entfiel davon fast die Halfte (12,9 % Anteil an der Gesamtstromerzeugung aus erneuer­baren Energien). In der Vergangenheit hatte der Gesetzgeber das Vergutungssystem fur Strom aus Biomasse allerdings immer weiter detailliert und ausdifferenziert, so dass das gesamte Modell nur noch schwer zu uberschauen war.

Mit dem novellierten EEG 2012 wurde deshalb eine neue Vergutungsstruktur fur Strom aus Biomasse eingefuhrt und dadurch die Forderung einfacher und uber — sichtlicher gestaltet. Auch sollen existierende Uberforderungen sowie okologische Fehlanreize behoben werden.

3.1.4.1 Uberblick uber die neue Vergutungsstruktur

Das Vergutungssystem fur Strom aus Biomasse/Biogas ist durch die Novelle des EEG 2012 vereinfacht worden. Erhalten blieb eine leistungsbezogene Vergutung, die sich durch einsatzstoffbezogene Zuschlage erhoht (§ 27 Abs. 1 und 2 EEG). Neu eingefuhrt wurde eine besondere Vergutung fur Bioabfallvergarungsanlagen, die zu einer verstarkten Nutzung von Abfall — und Reststoffen fuhren soll (§ 27a EEG). Zudem wurde eine Sonderkategorie fur kleine Hofanlagen mit mindestens 80 % Gulleeinsatz (massebezogen) geschaffen (§ 27b EEG).

Die einzelnen Vergutungssatze sind in Tab. 3.3 uberblicksartig zusammengefasst. Gegenuber den Vergutungssatzen nach dem EEG 2009 hat der Gesetzgeber das Vergutungsniveau fur Neuanlagen unter Berucksichtigung aller Boni um 10-15 % abgesenkt. Besonders davon betroffen sind Kleinanlagen. Fur typische 150 kW — Anlagen sinkt die Vergutung von bisher rund 26 Cent/kWh auf kunftig 20-22 Cent/ kWh.

Parallel dazu wurde die Degression von 1 auf 2 % erhoht. In die regelmafiige Absenkung der Vergutungssatze sind grundsatzlich alle Vergutungssatze und Auf — schlage einbezogen. Eine Ausnahme bilden die einsatzstoffabhangigen Aufschlage. Der Gesetzgeber berucksichtigt damit, dass die Preise fur die jeweiligen Rohstoffe marktabhangig gebildet werden und daher das typische Kostensenkungspotential nicht gegeben ist.

Daruber hinaus hat der Gesetzgeber auch eine Vielzahl spezieller Vorgaben fur die Vergutung von Strom aus Biomasseanlagen in das Gesetz aufgenommen, die nachfolgend noch genauer dargestellt werden.