Folgen eines illegalen Anlagenbetriebes

Ein illegaler Anlagenbetrieb liegt nicht nur dann vor, wenn die Biogasanlage ohne die erforderliche(n) Genehmigung(en) betrieben wird. Erfasst wird vielmehr auch der Fall, dass die Biogasanlage anders errichtet oder betrieben wird, als der Genehmigungsbescheid und die genehmigten Bauplane es vorsehen. Eine solche Abweichung liegt beispielsweise schon dann vor, wenn mehr oder andere Einsatz­stoffe eingebracht werden als genehmigt.

Im Falle eines illegalen Anlagenbetriebs kann die zustandige Behorde hiergegen einschreiten, sei es durch eine Nutzungsuntersagung, nachtragliche Auflagen oder im aufiersten Falle gar durch eine Abrissverfugung. Im Ubrigen kann ein illegaler Anlagenbetrieb auch strafrechtliche Relevanz haben.