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14 декабря, 2021
Im Rahmen des formlichen Verfahrens besteht dumber hinaus fur bestimmte Vorhaben die Pflicht zur Durchfuhrung einer Umweltvertraglichkeitsprufung (UVP).
Die UVP ist ein unselbststandiger Teil des formlichen Genehmigungsverfahrens. Insbesondere im Scoping — und im Erorterungstermin stehen, wenn das Vorhaben UVP-pflichtig ist, erfahrungsgemab oft die Umweltauswirkungen des Vorhabens im Vordergrund der Diskussion und Betrachtung.
Die Erforderlichkeit einer UVP richtet sich nach Anlage 1 zum Gesetz uber die Umweltvertraglichkeitsprufung (UVPG). In dieser werden die UVP-pflichtigen Vorhaben enumerativ aufgefuhrt, wobei das UVPG vielfach an ahnliche Faktoren anknupft wie die 4. BImSchV. Fur die in der Anlage 1 zum UVPG genannten Vor — haben kann entweder eine von vornherein zwingende Pflicht zur Durchfuhrung einer vollstandigen UVP bestehen oder lediglich die Pflicht zu einer — allgemeinen oder standortbezogenen — Vorprufung des Einzelfalls. Im Falle der auch als „Scree — ning“ bezeichneten Vorprufung entscheidet die zustandige Behorde aufgrund einer uberschlagigen Prufung, ob das konkrete Vorhaben erhebliche nachteilige Aus — wirkungen auf die Umwelt haben kann und daher eine vollstandige Umweltver — traglichkeitsprufung erforderlich erscheint.
Tabelle 3.2 veranschaulicht, wann insbesondere fur Biogasanlagen eine Pflicht zur Durchfuhrung einer UVP — jedenfalls in Form einer Vorprufung — in Betracht kommt.