Forderung der Erzeugung und Nutzung von Biogas und Biomethan

Biogas kann somit als Joker unter den regenerativen Energietragern gelten. Folge — richtig und da es preislich derzeit nicht mit fossilen Vergleichsenergietragern kon — kurrieren kann, bedient sich die Bundesregierung eines umfangreichen Instru — mentenmix zur Forderung der Erzeugung und Nutzung.

Die Erfolgsgeschichte von Biogas ist sehr eng mit dem Erneuerbare-Energien — Gesetz (EEG) verknupft. Sinn und Zweck des erstmals am 1. April 2000 in Kraft getretenen und 2004, 2009 und zum 1. Januar 2012 novellierten Gesetzes ist der Klimaschutz, eine nachhaltige Energieversorgung, die Verringerung der volkswirt — schaftlichen Kosten der Energieversorgung, die Schonung fossiler Ressourcen und die Weiterentwicklung der Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuer — baren Energien. Dazu soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 30 % erhoht werden. Zur Erreichung dieser Ziele sieht das EEG erstens den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien an die Stromnetze der allgemeinen Versorgung, zweitens die vorrangige Abnahme, Ubertragung und Verteilung des erzeugten Stroms sowie drit — tens eine garantierte Einspeisevergutung vor, die fur das Jahr der Inbetriebnahme und weitere 20 Jahre zu einem festen Satz garantiert wird. Der auf Basis von Biogas erzeugte Strom kann so, vorbehaltlich der Einhaltung umfangreicher Vergutungs- tatbestande die Effizienz und Umweltvertraglichkeit betreffend, eine auskommliche Vergutung erzielen. Die Biogaseinspeisung wird auf folgende Weise gefordert: Aus einem Gasnetz entnommenes Gas gilt dann als Biomasse, wenn die Menge des entnommenen Gases im Warmeaquivalent der Menge von Biogas entspricht, das an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist worden ist. Der Technologiebonus bzw. ab 2012 der Bonus fur Gasaufbereitung bilden den zusatzlichen Aufwand fur die Aufbereitung ab (EEG 2011).

Fur in das Erdgasnetz eingespeistes Biogas setzt zudem die Gasnetzzugangsver — ordnung entscheidende Impulse. Sie definiert als Ausbauziel die ErschlieBung eines Potenzials von 6 Mrd. Normkubikmetern Biomethan im Jahr 2020 und 10 Mrd. Normkubikmetern im Jahr 2030. Des Weiteren gewahrt die Verordnung vorrangi — gen Netzanschluss und Netzzugang fur Biomethan und regelt die Verantwortlich — keiten und Kostenverteilung zwischen Einspeiser und Netzbetreiber. Letztere wurde in der Neufassung aus dem Jahr 2010 nochmals zugunsten des Anschlusspetenten angepasst: Er tragt bis zu 25 % der Kosten des Netzanschlusses, maximal jedoch 250.000 € (GasNVZ 2010).

Im Warmesektor dient das Erneuerbare-Energien-Warmegesetz (EEWarmeG) als Anreizsystem fur Biomethan. Eigentumer von nach dem 1. Januar 2009 neu errichteten Gebauden sind gemaB dem Gesetz verpflichtet, erneuerbare Energien fur ihre Warmeversorgung zu nutzen. Die Pflicht trifft alle Eigentumer (Private, Staat, Wirtschaft). Ausgenommen sind Gebaude, fur die schon vor dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag oder eine Bauanzeige eingereicht wurde. Fur offentliche Gebaude gilt zudem seit der Novellierung des Gesetzes im Mai 2011 eine Nutzungspflicht auch fur Bestandsbauten im Sinne einer Vorbildfunktion. Genutzt werden konnen alle Formen von erneuerbaren Energien, auch in Kombination. Bei der Nutzung von Biogas gilt die Pflicht grundsatzlich als erfullt, wenn der Warmeenergiebedarf des jeweiligen Gebaudes zu 30 % hieraus gedeckt wird (EEWarmeG 2011).

Im Kraftstoffsektor schlieBlich erfahrt Biomethan eine Anreizung uber das Bio — kraftstoffquotengesetz. In diesem Artikelgesetz wird die Beimischung von Bio — kraftstoffen in den Kraftstoff fur Kraftfahrzeuge in Deutschland vorgeschrieben und reguliert. Zum 1. Januar 2007 wurde erstmals eine Mindestquote zur Bei­mischung von Biokraftstoffen eingefuhrt. Derzeit betragt die energetische Gesamt — quote fur Biokraftstoffe 6,25 % der jahrlich in Verkehr gebrachten Kraftstoffe, wobei mindestens 2,8 % der Otto — und 4,4 % der Dieselkraftstoffe als sogenannte Unterquote durch Biokraftstoffe ersetzt werden mussen. Im Zuge der am 18. Juni 2009 beschlossenen Novelle wurde Biomethan in diese Liste mit aufgenommen (BioKraftFAndG 2009).