Rechtsschutz im Genehmigungsverfahren

Eine wichtige Bedeutung kommt auch dem moglichen Rechtsschutz im Genehmigungsverfahren zu. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Rechtsschutz — moglichkeiten des Vorhabentragers einerseits und potentieller Drittbetroffener andererseits.

Rechtsschutzmoglichkeiten fur den Anlagenbetreiber

Fur den Anlagenbetreiber kann sich ein Bedurfnis nach Rechtsschutz in zwei Fallen ergeben:

Wird die Erteilung einer beantragten Genehmigung vollumfanglich versagt, kann der Vorhabentrager Klage auf Erteilung der Genehmigung vor dem jeweiligen Verwaltungsgericht erheben. Gegebenenfalls ist der Klage nach dem jeweiligen Landesrecht ein Widerspruchsverfahren vorgeschaltet. Die sog. Verpflichtungs — klage wird in der Regel Erfolg haben, wenn der Klager nachweisen kann, dass die Anlagenerrichtung und ihr Betrieb in Einklang mit den rechtlichen Anforderungen erfolgen. In diesem Falle hat der Antragsteller grundsatzlich einen gebundenen Anspruch auf Erteilung der beantragten Genehmigung.

Wird die Genehmigung unter Auflagen erteilt, steht es dem Anlagenbetreiber offen, im Wege der Anfechtungsklage nur gegen die mit der Genehmigung ver — bundenen Auflagen vorzugehen.