Kalkulationszinssatz

Der Kalkulationszinssatz spiegelt die Verzinsung einer bezuglich Risiko und Anlagebetrag vergleichbaren Investitionsalternative wider. Dies kann immer nur naherungsweise gesche — hen. Deshalb besteht einer gewisser Spielraum bei der Wahl eine angemessenen Kalkulati — onszinssatzes.

Abbildung 7.7 zeigt den Einfluss des Kalkulationszinssatzes auf die Kosten der eingesparten kWh Endenergie fur das komplette MaBnahmenpaket inkl. Heizung und Solaranlage bei einem Betrachtungszeitraum von 20 Jahren. In der Studie wird aus den in Kapitel 5.3 genann — ten Grunden als Standardwert mit einen Zinssatz von 4 % gerechnet. Auf Grund des geringen Risikos der energiesparenden Investitionen kann durchaus auch ein kleinerer Kalkulations — zinssatz gerechtfertigt werden.

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Wird der Kalkulationszinssatz auf 3,0 % bzw. 2,0 % gesenkt, sinken die Kosten der einge­sparten kWh Endenergie bei den EFH/RH von bei 6,11 Cent/kWh auf 5,58 Cent/kWh (-9 %) bzw. 5,08 Cent/kWh (-17 %) und bei den MFH von 4,40 Cent/kWh auf 4,02 Cent/kWh (-9 %) bzw. 3,66 Cent/kWh (-19 %). Wird das Risiko der Investition hoher eingeschatzt und dem entsprechend mit einem hoheren Kalkulationszinssatz von 5,0 % bzw. 6,0 % gerechnet, ergeben sich Kosten fur die eingesparte kWh Endenergie bei den EFH/RH von 6,66 Cent/kWh (+9 %) bzw. 7,24 Cent/kWh (+19 %) und bei den MFH von 4,80 Cent/kWh (+9 %) bzw. 5,22 Cent/kWh (+19 %).

Abbildung 7.7 zeigt, dass selbst bei einem hohem Kalkulationszinssatz von 6 % die energie — sparenden MaBnahmen fur Hochverbraucher bei einer moderaten Energiepreissteigerung von nur 3 %/a im Bestand rentabel sind.

In Abbildung 7.8 sind die Kosten der eingesparten kWh Endenergie fur das gesamte MaB — nahmenpaket inkl. Heizung und Solaranlage fur die einzelnen Gebaude sowie die Mittelwerte fur die EFH/RH und die MFH mit einem Kalkulationszinssatz von 5 % abgebildet. Es zeigt sich, dass die MaBnahmen auch mit dem hohen Kalkulationszinssatz von 5 % bei einem heutigen Energiepreis von 5,90 Cent/kWh fur die MFH bereits bei heutigen Energiepreisen vorteilhaft sind. Bei einer Energiepreissteigerung von weniger als 3 %/a erscheinen die MaBnahmen auch fur die EFH/RH vorteilhaft.