Category Archives: Vereinfachtes Verfahren

Substrat-Anbau im Licht der offentlichen Meinung

In den letzten Jahren hat die Anzahl der BGAs in Deutschland stark zugenommen. Zum einen bietet das EEG Anreize uber eine stabile Vergutungsstruktur, zum anderen wollen sich immer mehr Landwirte neben ihrem originaren Betrieb eine weitere Moglichkeit schaffen, die Existenz des Hofes langerfristig zu sichern. Einhergehend damit wurde der Energiepflanzenanbau — und hier im Besonderen der Maisanbau — entsprechend ausgebaut. Dabei kommt es lokal zunehmend zur Ballung von BGAs, so dass durch den damit verbundenen schwerpunktmafiigen Anbau von Mais der Ausdruck der „Vermaisung der Landschaft" immer haufiger zu horen ist. Auch wird den BGA-Betreibern vorgeworfen, Flachen fur den Anbau der Energiepflanzen zu nutzen, die ursprunglich der Nahrungsmittelproduktion dienten. Hierin sehen einige gern die Ursache dafur, dass die Lebensmittelpreise steigen oder in anderen Teilen der Welt Hunger herrscht.

Daruber hinaus werden von BGA-Betreibern oftmals Flachen zur Produktion der benotigten Energiepflanzen hinzu gepachtet. Die gebotenen Pachtpreise liegen hierbei aufgrund der langeren Wertschopfungskette nicht selten deutlich uber den sonst ublichen Pachtpreisen fur landwirtschaftliche Nutzflachen, so dass andere Landwirte, die ebenfalls Interesse an den Pachtflachen haben, nicht mehr zum Zuge kommen. Daraus entsteht der Vorwurf, dass die BGA-Betreiber den anderen Land — wirten die Flachen „wegnehmen".

4.1.4.1 Grundsatzliche Problemstellungen

Parteiubergreifende Einigkeit besteht inzwischen daruber, dass die Bundesrepublik die Energiegewinnung aus regenerativen Quellen weiter fordern will. Nicht zuletzt die Katastrophe in Fukushima hat einer noch breiteren Offentlichkeit klar gemacht, dass eine Energiewende nicht nur notwendig ist, weil die fossilen Brennstoffe end — lich sind, sondern auch weil sich durch deren Einsatz das Erdklima schadlich ver — andert. Es ist klar geworden, dass andere, vermeintliche-alternative, nicht fossile Energiequellen (Atomkraft) hochgradig gefahrlich sein konnen.

Selbst wenn im Prozess keine Unfalle passieren, ist hier die Endlagerthematik des hochradioaktiven Materials ungeklart. Kein Forscher oder Politiker kann sich ernsthaft vor die Offentlichkeit stellen und behaupten, dass es tatsachlich sinn — volle, bezahlbare Moglichkeiten gabe, die brisanten Abfalle fur mehrere tausend Jahre sicher zu verwahren. Die Halbwertszeit von Plutonium 239 z. B. (Bundes — amt fur Strahlenschutz 2010) (einer der giftigsten Stoffe der Welt, benannt nach dem romischen Gott des Totenreichs „Pluto") betragt 24.110 Jahre. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist immer noch die Halfte des Materials vorhanden. Es bedarf 10 Halbwertzeiten, also 241.100 Jahre, bis „nur" noch 0,1 % der Ausgangsmenge vorhanden ist. Selbst diese ist dann noch genauso todlich wie zum Startzeitpunkt. Bereits wenige Milligramm sind fur einen Menschen todlich. Andere radioaktive

■ biogene Brennstoffe, Strom

Подпись: ■ Wasserkraft ■ Windenergie ■ Biokraftstoffe Подпись: ■ Solarthermie ■ Geothermie ■ Photovoltaik Подпись: Abb. 4.2 Struktur der EE-Energiebereitstellung in Deutschland 2010. (BMU 2011)image061biogene Brennstoffe, Warme

Abfalle aus der Atomindustrie haben noch langere Halbwertzeiten und aggressi — vere Strahlung. Eine beachtliche Gefahrenquelle also, von der niemand ernsthaft behaupten kann, dass sie kontrollierbar ist.

Fur die Gewinnung von regenerativen Energien werden bis auf Ausnahmen grofie Flachen benotigt. In Deutschland ist das Gebiet der regenerativen Ener — giequellen hauptsachlich durch Wasserkraftwerke, Windkraft, Solarenergie und Biogas besetzt. Gezeitenkraftwerke und Geothermie spielen hier eher eine unterge — ordnete Rolle und stecken z. T. auch noch im Anfangsstadium der Entwicklung (BMU 2011). (s. Abb. 4.2)

Wasserkraftwerke sind grundsatzlich grundlastfahig, jedoch sind die moglichen Standorte in Deutschland auf eine uberschaubare Anzahl von Regionen begrenzt.

Windkraftanlagen sind inzwischen sehr hoch und daher weit sichtbar. Trotz der Bemuhungen der Ingenieure verursachen die Rotoren nicht unerheblichen Larm. Um namhafte Energiemengen zu gewinnen, sind grofie Parks notwendig. Solarzellen haben zurzeit noch eine eher durftige Effizienz und es sind ebenfalls grofie Flachen notwendig, sowie moglichst sonnenreiche Standorte. Solar — und Windenergie haben daruber hinaus das Problem, dass sie grundsatzlich nicht grundlastfahig sind. Leis — tungsfahige und bezahlbare Speichertechniken sind zurzeit noch nicht vorhanden. Biogas ist aufgrund des Zeit und Wetter unabhangigen biologischen Prozesses grundlastfahig. Zur Erzeugung der benotigten Energiepflanzen werden sehr grofie landwirtschaftliche Flachen benotigt, so dass auch hier das Potenzial endlich ist.

Inzwischen gibt es einen breiten Konsens, dass nur ein intelligenter Mix der ver — schiedenen Energietrager und eine internationale Vernetzung der Energiesysteme, sowie ein moglichst effizienter und uberlegter Einsatz der Energie langfristig zum Ziel fuhren konnen. Eine Mammutaufgabe, die durch die verschiedenen Interessen der Nationen teuer und sehr kompliziert ist.

Inzwischen ist einer breiten nationalen Offentlichkeit klar, dass der Ausbau der regenerativen Energien uberlebenswichtig ist. Trotzdem stofien die Projekte haufig auf Widerstand. „Regenerative Energien ja, aber bitte woanders und nicht hier“,
ist eine leider oft zu horende Aussage. Zentrale Grofikraftwerke werden nicht so flachendeckend wahrgenommen wie die eher dezentrale Energieproduktion uber regenerative Quellen, ein nicht unerhebliches Verstandnisproblem.

Auf internationaler Ebene potenzieren sich die Vorstellungen, Anspruche und Forderungen noch deutlich. Es gibt zur Zeit noch diverse Lander (z. B. China), denen der Umwelt — und Klimaschutz offensichtlich nicht viel bedeutet und welche die kostspieligen Bemuhungen der Industrienationen eher als Chance sehen, wirt — schaftlichen Boden gut zu machen, ohne Rucksicht auf Ressourcen oder die Klima — entwicklung zu nehmen.

Bei unserer Betrachtung konzentrieren wir uns auf die nationale Sicht auf Bio — gasvorhaben.

Auswahl der Komponenten

Eine Biogasanlage ist kein Provisorium. Alle Komponenten sollten — so weit moglich — auf 20 Jahre ausgelegt sein. Fur einige Komponenten sind auf dem Markt verschiedene Ausfuhrungen erhaltlich, die jeweils ihre Vor — und Nachteile haben. Manche mussen erst noch ihre Einsetzbarkeit unter Beweis stellen. Wichtig ist die richtige Darstellung der Aufgabe.

Beispiel:

Fur ein Warmenetz soll das Material der Warmeleitungen festgelegt werden. Auf dem Markt sind sowohl Stahlleitungen als auch Kunststoffleitungen erhaltlich. Die Summe der Kosten fur Material und Verarbeitung ist bei einfachen Netzen bei beiden Werkstoffen ahnlich. Meist uberwiegen die Vorteile der Stahlleitung: Die Leckuberwachung ist einfach zu realisieren und hohe Temperaturen konnen dem Medienrohr nichts anhaben und fuhren nicht zu einer starkeren Alterung des Materials. Es gilt aber trotzdem, sich die ortlichen Gegebenheiten genau anzu — schauen, um den fur den Anwendungsfall geeignetsten Werkstoff auszuwahlen.

Nehmen wir an:

• Das Netz liegt auf einer schwierigen Strecke. Rauf, runter, links, rechts. Das macht eine Stahlleitung sehr teuer, weil jede Richtungsanderung einen neuen Bogen mit neuer Isolierung und viel Installationsaufwand mit sich bringt.

• Die Leitung wird — wie so haufig — erst im spaten Herbst verlegt. Wir haben also niedrige Temperaturen und viel Regen. Das verzogert den Bau erheblich und lasst die Kosten explodieren.

• Der Tiefbauer, der Rohrleitungshersteller, der Verleger, der Schweifier und der Hersteller der Isolierung sind in diesem Projekt nicht ein Team, sondern kommen haufig aus verschiedenen Firmen. Jede Firma hat weitere Kunden und die Anfahrt soll sich schliefilich lohnen. Jede Folgefirma bedeutet Wartezeit auf das jeweils nachste Gewerk. Aber es muss doch schnell gehen — Strafien werden gesperrt, die Leitungsgraben fallen ein, der Grundwasserspiegel kann steigen und der Koordinator versucht, die gerade genannten Firmen aufeinander abzustimmen. Nicht selten kommt es dabei zu einem Baustopp wegen Wintereinbruch. Weiter machen bitte erst im Fruhjahr.

• Sie haben den Unmut der Anlieger auf sich gezogen, schliefilich ist die gesamte Ortschaft uber Monate ein Baustellenschlachtfeld.

• Sie haben wahrend des schonen langen Winters keine Warme verkauft, eventuell sind Sie Ihren Vertragsverpflichtungen nicht nachgekommen und weil die Graben eingefallen sind, kommt noch einiges an Handarbeit dazu.

Mit erheblichen Mehrkosten, einem Winter Verspatung, einer Menge Frust im Ort und eventuellen Konventionalstrafen bezuglich der Liefervertrage ist nun alles geschafft, oder?

Das Stahlnetz ist unter schwierigen Bedingungen gebaut und die Kompensations- fahigkeit des Rohres bezuglich der Warmeausdehnungen ist nur begrenzt. Alles ist richtig ausgelegt, Ausdehnungspuffer wurden eingeplant. Leider ist die Warmequelle nicht redundant ausgelegt und fallt regelmafiig aus. Und zwar so lange, dass das Netz signifikant auskuhlt. Mit der Folge, dass die Schweifinahte regelmafiig Spannung und Dehnung aus — gesetzt werden. Den Maschinenbauern unter den Lesern ist die Wohlerkurve ein Begriff. Naturlich hat dieses Rohr, von dem man dachte, es sei schier unverwustlich, langst nicht die Fahigkeit, Spannungen und Dehnungen zu kompensieren, wie das alternative Kunst- stoffrohr. Die Folge: Nach einigen Jahren — dabei ist es nicht eine Frage der Zeit, sondern vielmehr eine Frage der Anzahl der Last — bzw. Temperaturwechsel — wird das Netz an den Schweifinahten undicht. Wie gut, dass eine Leckuberwachung vorgesehen ist. Das macht die Suche nach dem Schaden leichter, die Reparatur ist trotzdem fallig. Und weil alle Nahte dieser Belastung ausgesetzt sind, kann es durchaus passieren, dass nun regelmafiig diese Schadensfalle behoben werden mussen.

Dieser inszenierte Verlauf ist sicher eine Ansammlung von moglicherweise auf — tretenden Schwierigkeiten. An dieser Stelle soil auch das Stahlnetz nicht verteufelt werden. Dieses Beispiel soll vielmehr zeigen, wie wichtig es ist, genau die Bedingungen zu prufen, unter denen die jeweilige Komponente eingesetzt werden soll. Zusammengefasst heifit das:

• Setzen Sie sich im Vorfeld mit den Details der Aufgabenstellung an die Kom — ponenten auseinander und entscheiden Sie sich, bezogen auf Ihre Aufgaben — stellung, fur das entsprechende Konzept.

• Holen Sie sich eine neutrale Beratung bei einem Ingenieurburo.

• Wahlen Sie Ihr Material projektbezogen aus.

Versicherungsort

Schaden an Teilen der Biogasanlage werden nur entschadigt, wenn der Schaden an dem im Versicherungsvertrag angefuhrten Versicherungsort eingetreten ist. Das heifit, der Versicherungsort, in der Regel der Standort der Biogasanlage, muss explizit angegeben werden.

In Policen mit weiter gehendem Deckungsschutz werden als Versicherungsort alle genutzten Grundstucke bezeichnet und — von der Erstanlieferung abgesehen — gilt dies auch bei Transporten. Diese Deckungserweiterung ist zu empfehlen, um durchgehenden Versicherungsschutz sicherzustellen. In der Regel weifi man nicht, wieweit ein mit Transporten beauftragtes Unternehmen versichert ist, oder ob es nur bei Verschulden haftet. Mit der weiter gehenden Klausel bleibt das BHKW auch versichert, wenn es z. B. wegen einer Revision transportiert und an anderen Stellen gelagert wird.

Es ist moglich, dass die Versicherer die Erweiterung des Begriffes Versicherungs­ort mit einer Summenbegrenzung verbinden. Dies ist aus ihrer Sicht nachvollzieh — bar, da sie bei dieser kundenfreundlichen Vorgehensweise keine Informationen mehr haben, wo sich die versicherten Sachen befinden. Im ungunstigsten Fall ergibt sich fur die Versicherer eine Kumulation hoher Werte an einem Ort.

Anderungen

Sollen bereits bestehende Biogasanlagen blofi geandert werden, hangt die immis — sionsschutzrechtliche Genehmigungspflichtigkeit davon ab, ob es sich um eine wesentliche Anderung handelt.

Wesentliche Anderungen bedurfen einer Anderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG. Diese kann entweder im formlichen oder im vereinfachten Genehmigungsverfahren entsprechend den oben dargestellten Voraussetzungen ergehen.

Andernfalls ist die Anderung gemafi § 15 BImSchG lediglich der zustandigen Behorde spatestens einen Monat vor der geplanten Anderungsmafinahme schriftlich anzuzeigen. Die Behorde pruft sodann binnen eines Monats, ob die Anderung wesentlich ist. Verneint sie dies, gibt sie die verbindliche Erklarung ab, dass fur die angezeigte Anderung keine Genehmigung erforderlich ist (sog. Freistellungs — erklarung). Aufiert die Behorde sich binnen eines Monats nach Eingang der Anzeige nicht, so hat auch dies die Wirkungen einer Freistellungserklarung.

Der Freistellungserklarung kommt jedoch keine Konzentrationswirkung zu. Sofern fur das Vorhaben andere Zulassungen — z. B. eine Baugenehmigung — notwendig sind, mussen diese somit eingeholt werden.

Grundsatze des Einspeisemanagements

Mit dem zunehmenden Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien konnen in Zeiten mit einer hohen Einspeisung aus entsprechenden Erzeugungs — anlagen in einzelnen Regionen Deutschlands zunehmend Netzengpasse auftreten, die vom Netzbetreiber im Rahmen seiner Systemverantwortung zu beseitigen sind.

Bedeutung und Ziel des Einspeisemanagements

so dass dieser in der Summe nicht schlechter steht als bei einer unbeschrank — ten Ausubung seiner Rechte. Letztendlich konnen so die Gesamtkosten fur die Stromerzeugung und — verteilung gesenkt werden, so dass die Verbraucher von niedrigeren Preisen profitieren konnen.“[50]

Подпись: 34Betroffen sind vorrangig Netzgebiete mit einem hohen Anteil an Windstrom in Nord — und Ostdeutschland. Mit dem zunehmenden Ausbau der Photovoltaik und Biomassenutzung auch in anderen Teilen der Bundesrepublik konnen vergleichbare Probleme aber auch bundesweit drohen. Die Grunde hierfur liegen unter anderem in der veranderten Erzeugungs — und Handelsstruktur, der fehlenden Netzsystem — optimierung sowie im sich verzogernden Ausbau der Verteil — und Ubertragungs — netze. Das im Rahmen des EEG 2009 eingefuhrte Einspeisemanagement soll die damit verbundenen Probleme losen.

Das Einspeisemanagement dient allerdings nicht dazu, den gesetzlich vor — geschriebenen unverzuglichen Netzausbau zu beeintrachtigen. Vielmehr geht das EEG davon aus, dass das Einspeisemanagement stets nur eine vorubergehende Mafinahme zur Gewahrleistung der Netzsicherheit ist. Nur wenn der Ausbau des Netzes in Ausnahmefallen nicht in Betracht kommt — weil er bspw. nicht zumutbar i. S. d. § 9 Abs. 3 EEG ist — kann eine dauerhafte Anwendung von Mafinahmen des Einspeisemanagements in Betracht kommen.

Pflichten bei der Direktvermarktung

Um eine Direktvermarktung moglich zu machen, mussen bestimmte Anforderungen des Gesetzes eingehalten werden (vgl. §§ 33c, 33d EEG).

Allgemeine Anforderungen an die Direktvermarktung

So muss der direkt vermarktete Strom dem Grunde nach trotzdem die gesetzlichen Anforderungen an die Mindestvergutung einhalten. Auch darf der Netzbetreiber kein vermiedenes Netzentgelt nach § 18 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ausschutten. Unter technischen Gesichtspunkten muss die direkt vermarktende Anlage — unabhangig von der installierten Leistung — mit Einrichtungen zur fern — gesteuerten Reduktion der Einspeiseleistung sowie mit einer fernauslesbaren regis — trierenden Leistungsmessung ausgestattet sein (§ 6 Abs. 1 EEG). Schliefilich ist aus Transparenz — und Nachweisgrunden der direkt vermarktete Strom in einem Bilanz — oder Unterbilanzkreis zu bilanzieren, in dem ausschliefilich Strom bilanziert wird, der in derselben Form der Direktvermarktung (entweder Marktpramienmodell oder Grunstromprivileg) vermarktet wird.

Der richtige Netzverknupfungspunkt

Der Netzverknupfungspunkt wird dem Anlagenbetreiber in der Regel vom Netz­betreiber genannt. Viele Betreiber akzeptieren den vom Netzbetreiber benannten Netzverknupfungspunkt ungepruft. Im Nachgang zeigt sich seit 2001 in der anwalt — lichen Praxis der Autoren regelmafiig, dass der nach dem EEG richtige Verknupfungs — punkt tatsachlich naher liegt. Relevant ist diese Entscheidung vor allem fur die Frage der Kostentragung. Nach allen Fassungen des EEG tragt der Anlagenbetreiber die Kosten der Baumafinahmen vom Standort der Anlage bis zum Versorgungsnetz und dem Ort der Messung. Der Ort der Messung entscheidet uber die Leitungs — und Trans — formationsverluste. Mit steigender Entfernung des Netzverknupfungspunktes zur Anlage steigen die Anschlusskosten und Leitungsverluste fur den Anlagenbetreiber.

Zur Begrundung der Vorgabe eines weiter entfernten Verknupfungspunktes ver — weisen die Netzbetreiber auf die mangelnde Kapazitat am vom Anlagenbetreiber ermittelten Standort. Dies genugt indes nicht, um eine Pflicht zum dortigen Anschluss zu begrunden. Denn nach § 5 Abs. 4 EEG muss der Netzbetreiber sein Netz in diesem Fall unverzuglich optimieren, soweit ihm dies zumutbar ist. Vielmehr gibt das Gesetz die Grundstrukturen zur Ermittlung des richtigen Netzver­knupfungspunktes vor. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG erfolgt die Netzverknupfung grundsatzlich an derjenigen Stelle, die im Hinblick auf die Spannungsebene geeignet ist und in der kurzesten Entfernung zum Standort der Anlage liegt. Hier — von wird lediglich dann eine Ausnahme gemacht, wenn „ein anderes Netz einen technisch und wirtschaftlich gunstigeren Verknupfungspunkt aufweist“. Es erfolgt eine gesamtwirtschaftliche Prufung. Die Gesamtkosten der jeweiligen Standorte werden unabhangig von der jeweiligen Kostentragungspflicht ermittelt und ver — glichen. Dem gunstigeren Verknupfungspunkt ist der Vorzug zu geben. Fur einen in einem anderen Netz liegenden, technisch und wirtschaftlich gunstigeren Ver — knupfungspunkt tragt der Netzbetreiber die Beweislast (Gottwald und Herrmann 2011a, S. 110 f.).

Dabei entstehen regelmafiig Streitigkeiten, denn es ist fraglich, ob ein technisch und wirtschaftlich gunstigerer Verknupfungspunkt gemafi der zweiten Alternative tatsachlich nur ermittelt werden muss, wenn es sich um ein anderes Netz handelt.

In der Praxis liegen zwei denkbare alternative Verknupfungspunkte fast immer in demselben Netz. Die Netzbetreiber halten eine Wirtschaftlichkeitsprufung auch bei alternativen Anschlusspunkten in demselben Netz fur erforderlich. Diese Auf — fassung ist jedoch angesichts des eindeutigen Wortlautes des § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG fragwurdig. Sie stutzen ihre abweichende Auffassung auf eine veraltete Recht — sprechung des Bundesgerichtshofes. Dieser hatte zum EEG in den Fassungen von 2000 und 2004 entschieden, der damals gleiche Wortlaut sei erweiternd aus — zulegen.[192]

Die Rechtsprechung des BGH ist aber auf das seit dem 1.01.2009 geltende EEG nicht ubertragbar, was von zwei Gerichtsentscheidungen aus 2010[193] bestatigt wird. Das Landgericht Arnsberg und das Landgericht Duisburg stutzen ihre Argumentation auf die Gesetzesmaterialien. Darin werde festgelegt, wie der wirt — schaftlich gunstigste Verknupfungspunkt zu bestimmen sei, aber nicht, dass diese Vorgabe uber den in § 5 Abs. 1 EEG genannten Fall hinaus vorzunehmen sei. Ent — scheidend ist aber vor allem, dass der Gesetzgeber die veraltete Rechtsprechung des BGH in das Gesetz hatte ubertragen konnen. Indem er dies unterlassen hat, belegt der Gesetzgeber, dass er in dieser Detailfrage die Rechtsprechung zum alten EEG nicht ubernehmen wollte. Zudem differenziert § 5 Abs. 2 EEG klar zwischen „diesem“ und einem „anderen“ Netz — ein deutlicher Hinweis, dass in Abs. 1 nichts anderes gelten soll. Weiterhin enthalt § 5 Abs. 3 EEG nunmehr das einseitige Recht des Netzbetreibers zur Zuweisung eines Verknupfungspunktes. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber volkswirtschaftlich unsinnige Kosten vermeiden. Es besteht damit kein Grund mehr fur eine erweiternde Auslegung des Gesetzes entgegen dem Wortlaut.[194]

Um eine zeitliche Verzogerung des Projektes zu verhindern, kann der Anlagen — betreiber die Anlage zunachst an dem vom Netzbetreiber gewunschten Punkt anschliefien lassen. Dann ist entscheidend, gegenuber dem Netzbetreiber vor Netz — anschluss unmissverstandlich klarzustellen, dass der realisierte Verknupfungspunkt vorbehaltlich des Ergebnisses einer abschliefienden Prufung als vom Netzbetreiber zugewiesener Verknupfungspunkt angesehen wird.

Im Ubrigen raumt das Gesetz dem Anlagenbetreiber die Moglichkeit ein, ein — seitig einen abweichenden Verknupfungspunkt zu wahlen, soweit die Ausubung des Wahlrechts nicht rechtsmissbrauchlich erfolgt (Salje 2009, § 5, Rn. 49). Dies fuhrt gemafi § 13 Abs. 1 EEG dazu, dass der Anlagenbetreiber die hierdurch ggf. ent — stehenden Mehrkosten tragen muss. Auf der anderen Seite kann der Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber gemafi § 5 Absatz 3 EEG einen Verknupfungspunkt ein — seitig zuweisen. In diesem Fall muss er dem Anlagenbetreiber dann aber gemafi § 13 Absatz 2 EEG die daraus resultierenden Mehrkosten erstatten. Ein Erstattungs — anspruch wird aber nur dann erfolgreich sein, wenn der nach dem EEG richtige Verknupfungspunkt bekannt ist.

Stolz, SpaB, Sinnerleben (psychische Gesundheit)

Ehrenamtliches Engagement, wie es bei der Partizipation an einem Bioenergieprojekt stattfindet, kann mit seelischer Gesundheit und Zufriedenheit zusammenhangen, wie zahlreiche Studien zeigen. Legewie und Janfien (1997) untersuchten beispielsweise Auswirkungen von Engagement auf Mitglieder von Burgerinitiativen. Sie fanden, dass personliches Engagement nach Einschatzung aktiver Mitglieder uberwiegend positive Auswirkungen auf Wohlbefinden und Gesundheit hat. Diese Effekte lassen sich als Empowerment-Effekte (Rappaport 1984, 1985; Stark 1994; Antonovsky 1993) beschreiben: Durch das Engagement wird das Empfinden gestarkt, Einfluss auf das eigene Leben nehmen zu konnen. Neue eigene Kompetenzen konnen ent — deckt und ausgebaut sowie neue, befriedigende Sozialkontakte aufgebaut werden. Empirische Ergebnisse zu diesem Zusammenhang lieferten auch Sohr und Boehnke (1994) bzw. Fufi und Boehnke (1998): Sie fanden bei Befragungen von umwelt — engagierten Jugendlichen, dass sich im Laufe eines Engagements die Hoffnungs — losigkeit bezuglich des Umweltzustands vermindert und die seelische Gesundheit der Engagierten verbessert, was sie unter anderem auf die positive Wahrnehmung der eigenen Umweltaktivitaten zumckfuhrten. Ahnliche empirische Befunde zum Zusammenhang zwischen Umweltengagement und Wohlbefinden berichten auch Eigner (2001) und Sohr (2001). Perkins et al. (1996) zeigten, dass ehrenamtliches Engagement Auswirkungen unter anderem auf verschiedene Wohlbefindens — indikatoren hat, namlich auf Fahigkeiten, Selbst-Identitat und auf Intra — und Inter — gruppenprozesse wie Kommunikationsfahigkeiten, Gruppendynamik, Gruppen — identitat, Koalitionsbildung und generell auf Empowerment-Gefuhle (vgl. Perkins 1995; Zimmermann 1990). Diese Faktoren wirken als antizipierte Auswirkungen z. T. auch motivierend, uberhaupt ein Engagement aufzunehmen.

Ein wesentlicher Schutzfaktor fur die korperliche und seelische Gesundheit ist aufierdem genugend Kontakt mit anderen Menschen und ein sicheres Gefuhl sozialer Geborgenheit (Mittag 1996). Durch Partizipation, wie sie im Kontext mit der Planung von Bioenergieanlagen stattfinden kann, kann dieser Kontakt mit seinen positiven Effekten hergestellt werden. In einer Vielzahl an Studien ist der schutzende Effekt der sozialen Unterstutzung durch Familie, Freunde und Nach — barschaft belegt (z. B. Gottlieb 1983; Keupp & Rohrle 1987). Zimmermann und Zahniser (1991) haben Zusammenhange gefunden zwischen „sozialpolitischen Kontrollerfahrungen“ (bzw. Selbstwirksamkeitserfahrungen) und psychischem Wohlbefinden und Empowerment. Auch Interviews im Bioenergiedorf Juhnde haben ergeben, dass Arbeitsgruppen-Engagement mit erhohtem Stolz, Spah an Planung und Umsetzung, Lernerfolgen, Zufriedenheitsgefuhlen und Sinnerleben einhergeht (Eigner-Thiel & Schmuck 2010).

Da die Biomassealternativen mit unterschiedlichen Partizipationsmoglichkeiten einhergehen, unterscheiden sie sich auch im Ausmah potenziell erreichbarer Gefuhle von Sinnerleben, Stolz und Spah. Je hoher die Werte bei moglicher Partizipation, desto hoher auch die Werte hier und desto nachhaltiger ist das Biomassenutzungs — konzept in Bezug auf dieses Kriterium.

Verfahrenstechnische Ansatze

Ausgehend von den bisherigen Ausfuhrungen ist das Ziel dieses Abschnitts, die einzelnen verfahrenstechnischen Losungsansatze, wie sie heute in landwirt — schaftlichen Biogasanlagen zum Einsatz kommen konnen, darzustellen. Dabei wird zuerst auf die Substrataufbereitung eingegangen. Nachfolgend werden verschiedene Fermentertypen diskutiert, bevor abschliefiend die Garrest — und Biogasaufbereitung vorgestellt werden (s. unter anderem Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe 2006, 2010; Kaltschmitt et al. 2009; Ottow und Bidlingmaier 1997; Kaiser 2007; Verein Deutscher Ingenieure 2006; Taniguchi et al. 2005; Hendriks und Zeeman 2009; Chandra et al. 2007; Zhu et al. 2010; Galbe und Zacchi 2007; Taherzadeh und Karimi 2008; Friedrich et al. 2010; Jorgensen et al. 2007; Nickel und Neis 2007; Thiem et al. 2001; Weiland 2001; Ultrawaves 2011; BioAbfV und EG-HygieneV).

Gasaufbereitung und — einspeisung

Die Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualitat zur Einspeisung in das Erdgasnetz gewinnt in Deutschland in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung, auch wenn die Anzahl der Gaseinspeiseanlagen noch relativ gering ist verglichen mit der Zahl der Anlagen mit Vor-Ort-Verstromung. Der Vorteil der Gaseinspeiseanlagen liegt aber in der raumlichen und zeitlichen Entkopplung der Produktion von Biogas und dessen Umwandlung in elektrische, thermische oder kinetische Energie. So besteht die Moglichkeit, hohere Gesamtnutzungsgrade zu erzielen. Allerdings ist auch zu beachten, dass fur die Biogasaufbereitung auf Erdgasqualitat Energie aufgewendet werden muss.

Zum Stand 31.12.2010 waren in Deutschland 50 Biogasaufbereitungs- und — ein — speiseanlagen mit einer installierten Gasleistung von rund 341 MW in Betrieb. Die jahrliche Biomethaneinspeisekapazitat dieser Anlagen liegt bei 280 Mio. Nm3, was etwa 0,4 % des deutschen Erdgasverbrauchs des Jahres 2009 entspricht. Gegen — wartig befinden sich mehr als 100 Anlagen, fur die eine Inbetriebnahme in den Jahren 2011 und 2012 geplant ist, im Bau bzw. in der Planung. Zunehmend ver — lagert sich der Neubau und die Erweiterung von Biogasaufbereitungs — und — ein — speiseanlagen in die ostlichen Bundeslander. Auch ist ein Trend zur Umrustung von Biogasanlagen mit Vor-Ort-Verstromung hin zu Anlagen mit Biogasaufbereitung und — einspeisung zu verzeichnen. Vereinzelt wurden derartige Umrustungen bereits realisiert.

Unter der Berucksichtigung der unterschiedlichen Inbetriebnahmezeitpunkte und der Leistungsgrofien der Aufbereitungsanlagen wird die reale Gaseinspeisung in das Erdgasnetz fur das Jahr 2010 auf 2,53 TWh geschatzt. Der Grofiteil des Biomethans wird in Kraft-Warme-Kopplung eingesetzt. Jedoch finden bisher nur geringe Mengen des erzeugten Biomethans Absatz im Kraftstoff — und Warmemarkt. An zwei Anlagenstandorten (Jameln und Bottrop) wird das Biomethan direkt als Fahrzeugkraftstoff verwendet.

Die Mehrheit der Aufbereitungsanlagen basiert auf der Fermentation nach — wachsender Rohstoffe, wobei Maissilage, Getreide, Ganzpflanzensilagen und Gras die grofite Rolle spielen, erganzt durch Gulle. Daruber hinaus nutzen bislang drei Anlagen Abfalle als Eingangssubstrat. Es ist davon auszugehen, dass zukunftig weitere Aufbereitungsanlagen auf Basis von Abfall in Betrieb gehen werden. Fur die Aufbereitung des Biogases finden uberwiegend die Verfahren der Druck — wechseladsorption (DWA), der Druckwasserwasche (DWW) und der Aminwasche Anwendung. Zudem kommt bei einigen Biogasaufbereitungsanlagen der sog. Bio — gasVerstarker als Aufbereitungsverfahren zum Einsatz. Vereinzelt findet auch die Aufbereitung mit Hilfe des Membranverfahrens Anwendung.